Das Zusatzschild “Schneeflocke“ zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung erlaubt auch bei nicht winterlichen Straßenverhältnissen keine höhere als die angeordnete Geschwindigkeit. Das hat der 1. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm am 04.09.2014 unter Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils des Amtsgerichts Siegen entschieden.

Inhaftierte, die nicht rauchen, dürfen von der Justizvollzugsanstalt nur in Gemeinschaftszellen mit Nichtrauchern untergebracht werden, es sei denn, sie stimmen ihrer gemeinschaftlichen Unterbringung mit Rauchern ausdrücklich zu. Das hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 03.07.2014 entschieden und insoweit den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Essen vom 03.02.2014 abgeändert.

Strafgefangenen sind auf Verlangen Unterwäsche und Socken für einen täglichen Wechsel bereitzustellen. Das hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 14.08.2014 unter Änderung seiner früheren, aus dem Jahre 1993 stammenden Rechtsprechung entschieden.

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