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Mit Urteilen vom heutigen Tag hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen die Berufungen von drei Klägern zurückgewiesen, die sich gegen die Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich durch den WDR gewandt hatten. Die klageabweisenden Urteile der Verwaltungsgerichte Arnsberg und Köln wurden damit bestätigt. Die Kläger hatten insbesondere geltend gemacht, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), der seit dem 1. Januar 2013 die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Rundfunkbeiträgen darstellt, verfassungswidrig sei.
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Arbeitspflichtige Gefangene, die ein Jahr lang gearbeitet haben, können gemäß § 42 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) verlangen, 18 Werktage unter Weiterzahlung der zuletzt gezahlten Bezüge von der Arbeitspflicht freigestellt zu werden.
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Eine Klinik haftet nicht für den Sturz einer Patientin bei einem Toilettengang, wenn die Patientin die Toilette alleine und ohne mögliche Hilfestellungen des Pflegepersonals aufsucht. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 02.12.2014 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Arnsberg bestätigt.
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Hobelspäne ohne abstumpfende Wirkung sind keine geeigneten Streumittel für einen eisglatten Gehweg. Das hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm in dem Schadensersatzprozess einer auf einem eisglatten Gehweg gestürzten Fußgängerin festgestellt und die für die Verkehrssicherungspflicht Verantwortlichen in Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Arnsberg zum Schadensersatz verurteilt.
Weiterlesen: Oberlandesgericht Hamm: Hobelspäne waren ungeeignete Streumittel