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Das Oberverwaltungsgericht hat heute auf die Eilanträge zweier Sonnenstudiobetreiber die 2Gplus-Regelung für Sonnenstudios vorläufig außer Vollzug gesetzt. Nach der geltenden nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung dürfen Hallenschwimmbäder, Wellnesseinrichtungen, zu denen neben Saunen unter anderem auch Sonnenstudios zählen, sowie vergleichbare Freizeiteinrichtungen, bei deren Nutzung das Tragen von Masken überwiegend nicht möglich ist, nur von geimpften Personen besucht werden, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen oder als getestet gelten.

Polizei Hagen

Hagen-Halden: Was eine Hagenerin in der Lennestraße erlebte, als sie am Freitag, 04.02.2022, gegen 13:20 Uhr, nach Hause kam, ist wirklich unglaublich. Als die 39-Jährige die Haustür im Erdgeschoss öffnete, stand drei Meter von ihr entfernt ein Wildschwein.

Die Übergangsfrist für den nicht gewerblichen Besitz und Gebrauch von sogenannten „beschränkten Ausgangsstoffen“ für Explosivstoffe läuft zum 2. Februar 2022 aus. Etwaige vorhandene Bestände müssen bis dahin verbraucht oder entsorgt werden.

Polizei Köln
Kerpen-Sinsdorf: Spezialkräfte haben am Donnerstagnachmittag (27. Januar) bei einem Falschgeld-Scheinkauf zwei aus den Niederlanden und aus Serbien stammende Männer (beide 26) in Kerpen-Sinsdorf festgenommen.
 
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Nordrhein-Westfalen bekommt das bundesweit stärkste Kinderschutzgesetz. Der vom Kabinett am 11. Januar beschlossene Gesetzentwurf wird ab Mittwoch (26. Januar) im Landtag beraten. Die Landesregierung hat das Ziel, Kinder und Jugendliche besser vor Gefährdungen für ihr Wohl zu schützen. Mit dem Gesetzentwurf greift die Landesregierung zentrale politische und fachliche Forderungen aus der Aufarbeitung der Fälle sexualisierter Gewalt – insbesondere in jüngerer Vergangenheit – auf und formuliert konkrete Maßnahmen, die die Qualität des Kinderschutzes stärken und die strukturellen Rahmenbedingungen verbessern. Das Gesetz soll dabei in Zukunft kontinuierlich weiterentwickelt werden.

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NRW:Um betroffenen Soloselbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen in der aktuellen Coronawelle mehr finanziellen Spielraum zu geben, hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett in seiner heutigen Sitzung eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 beschlossen. Die Landesregierung greift damit eine gemeinsame Vorlage der nordrhein-westfälischen Ministerien für Wirtschaft und Finanzen auf und gibt die vom Bund gewährte Verschiebung von Abrechnungsfristen umgehend an die Soforthilfe-Empfängerinnen und Empfänger weiter. Rückzahlungen können bis Juni 2023 insgesamt oder in mehreren Teilen überwiesen werden. Individuelle Vereinbarungen zu Stundungen oder Ratenzahlungen müssen bis dahin nicht getroffen werden.

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Für das Jahr 2021 ergibt sich ein vorläufiger Jahresüberschuss von rund einer Milliarde Euro. Dieser kommt in voller Höhe dem Corona-Rettungsschirm zugute. Das teilte Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, heute in Düsseldorf mit.

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Unter der Regie des Landes Nordrhein-Westfalen haben die Landwirtschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe, der Geflügelwirtschaftsverband NRW, die Landesvereinigung Ökologischer Landbau, die Landwirtschaftskammer, die Rassegeflügelzuchtvereine Rheinland und Westfalen-Lippe sowie die Tierärzteschaft und Veterinärbehörden eine gemeinsame Erklärung zu erweiterten Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags und der Weiterverbreitung der Geflügelpest verabschiedet.

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