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- Geschrieben von PM-EXT/Polizei Dortmund
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Dortmund: Heutigen Vormittag (2.4.2020) hat die Polizei in einer Wohnung in Dortmund-Barop die Leiche einer 38-jährigen Dortmunderin und ihrer drei Kinder im Alter von zwei, sechs und acht Jahren aufgefunden.
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- Geschrieben von PM-EXT/NRW
- Kategorie: News Nachbarkreise
NRW: Die Beantragung der NRW-Soforthilfe startete am Freitag, 27. März 2020, um Selbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen schnell und unbürokratisch zu helfen, die von den Auswirkungen der Coronakrise betroffen sind. In weniger als 24 Stunden sind bereits 135.000 Anträge eingegangen, von denen bereits fast 50.000 Anträge bewilligt werden konnten. Mehrere hundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen arbeiten am Wochenende, um die hohen Antragszahlen zu bewältigen.
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- Geschrieben von PM-EXT/NRW
- Kategorie: News Nachbarkreise
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer hat am Freitag, 27. März 2020 den neuen Zeitplan für die schulischen Abschlussprüfungen in Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Ministerin Gebauer erklärte: „Die Landesregierung hält die Verschiebung der anstehenden Prüfungen aufgrund der aktuellen Entwicklungen für geboten und angemessen. Wir geben unseren Schülerinnen und Schülern jetzt Planungssicherheit, damit sie sich bestmöglich auf ihre Prüfungen vorbereiten können. Dadurch sorgen wir für faire Bedingungen.“ Und weiter: „Die Prüfungen werden selbstverständlich unter besonderer Berücksichtigung des Infektionsschutzes stattfinden. Die Gesundheit unserer Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler hat für uns oberste Priorität.“
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- Geschrieben von PM-EXT/NRW
- Kategorie: News Nachbarkreise
NRW: Das Ministerium der Justiz hat weitere Maßnahmen ergriffen, um die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus durch Neuaufnahmen in Justizvollzugsanstalten zu verringern und dort notwendige Kapazitäten für den Umgang mit Infektionen zu schaffen.
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- Geschrieben von PM-EXT/NRW
- Kategorie: News Nachbarkreise
NRW: Zur Umsetzung des Kontaktverbots hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen jetzt einen Straf- und Bußgeldkatalog veröffentlicht.
Weiterlesen: NRW: Corona - Land erlässt Straf- und Bußgeldkatalog zur Umsetzung des Kontaktverbotes
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- Geschrieben von PM-EXT/NRW
- Kategorie: News Nachbarkreise
NRW: Die Coronavirus-Pandemie hat Auswirkungen auch auf die heimische Landwirtschaft. Zur Unterstützung des Landwirtschaftssektors und der Gartenbaubranche hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz (MULNV) unter https://www.umwelt.nrw.de/landwirtschaft/ eine Service-Seite im Internet eingerichtet. Wo und wie erhalten landwirtschaftliche Betriebe des vor- und nachgelagerten Bereiches Unterstützung in der aktuellen Situation? Service-Links und gebündelte weiterführende Informationen bieten Betroffenen Orientierung.
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- Geschrieben von PM-EXT/NRW
- Kategorie: News Nachbarkreise
NRW: Um kleinen und mittleren Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständigen und Freiberuflern in der Corona-Krise zu helfen, hat die Bundesregierung heute umfangreiche Hilfen beschlossen. Die Landesregierung begrüßt diese schnellen Maßnahmen, um Kleinunternehmen durch direkte Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro (bis fünf Mitarbeiter) und 15.000 Euro (bis zehn Mitarbeiter) zu unterstützen.
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- Geschrieben von PM-EXT/NRW
- Kategorie: News Nachbarkreise
Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen, das ab Montag (23. März 2020) in Kraft tritt. Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen ist die Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig.
Ministerpräsident Armin Laschet: „Nordrhein-Westfalen hat als eines der ersten Länder das öffentliche Leben in der Corona-Krise massiv heruntergefahren. Das war richtig, diesen Weg gehen wir weiter – und verstärken die Maßnahmen in diesem Bereich. Während die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger erkannt hat, dass es um Leben und Tod geht, beobachten wir aber auch noch viel Unvernunft. Es gibt immer noch Menschen, die Regeln und Empfehlungen missachten und sich so maximal unsolidarisch und gefährlich verhalten. Das dulden wir nicht. Wir setzen deshalb jetzt ein weitreichendes Kontaktverbot in Kraft. Ab Montag null Uhr sind Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen verboten. Mit der neuen Rechtsverordnung überwachen wir nicht die Vernünftigen, sondern bestrafen die Uneinsichtigen. Konsequent und hart. Es ist gut, dass sich Bund und Länder auf dieses gemeinsame und geschlossene Vorgehen einigen konnten.“
Zur Umsetzung der Rechtsverordnung sind die zuständigen Behörden gehalten, die Bestimmungen energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Dabei werden sie von der Polizei unterstützt. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt. Die zuständigen Behörden sind gehalten, Geldbußen auf mindestens 200 Euro festzusetzen.
Neben dem weitreichenden individuellen Kontaktverbot hat die Landesregierung weitere Restriktionen beschlossen. Einige zentrale Änderungen im Überblick:
Stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
Besuche sind grundsätzlich untersagt, wenn sie nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen oder aus Rechtsgründen erforderlich sind. Die Einrichtungsleitung soll Ausnahmen unter Schutzmaßnahmen und nach Hygieneunterweisung zulassen, wenn es medizinisch oder ethisch-sozial geboten ist (z.B. auf Geburts- und Kinderstationen sowie bei Palliativpatienten).
Handwerk, Dienstleistungsgewerbe
Handwerker und Dienstleister können ihrer Tätigkeit mit Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen weiterhin nachgehen.
Augenoptikern, Hörgeräteakustikern, orthopädischen Schuhmachern und anderen Handwerkern mit Geschäftslokal ist dort aber der Verkauf von nicht mit handwerklichen Leistungen verbundenen Waren untersagt; ausgenommen ist notwendiges Zubehör.
Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann (insbesondere von Friseuren, Nagelstudios, Tätowierern, Massagesalons), sind untersagt. Therapeutische Berufsausübungen, insbesondere von Physio- und Ergotherapeuten, bleiben gestattet, soweit die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch ärztliches Attest nachgewiesen wird und strenge Schutzmaßnahmen vor Infektionen getroffen werden.
Handel
Der Betrieb von Bau- und Gartenbaumärkten bleibt zur Versorgung von Gewerbetreibenden und Handwerkern zulässig. Anderen Personen darf der Zutritt nur gestattet werden, wenn zum Schutz vor Infektionen geeignete Vorkehrungen getroffen sind (insbesondere Maßnahmen zur Sicherstellung von Mindestabständen und Schutzvorrichtungen für das Kassenpersonal), unter diesen Voraussetzungen dürfen auch Floristen ihren Betrieb fortsetzen.
Gastronomie
Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Mensen, Kantinen und anderen gastronomischen Einrichtungen ist untersagt. Die Belieferung mit Speisen und Getränken sowie der Außer-Haus-Verkauf ist zulässig, wenn die zum Schutz vor Infektionen erforderlichen Abstände eingehalten werden. Der Verzehr ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt.
Veranstaltungen, Versammlungen, Gottesdienste, Beerdigungen
Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge (insbesondere Blutspendetermine) zu dienen bestimmt sind. Versammlungen zur Religionsausübung unterbleiben; Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben.
Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familien- und Freundeskreis.
Bibliotheken
Bibliotheken einschließlich Bibliotheken an Hochschulen haben den Zugang zu ihren Angeboten zu beschränken und nur unter strengen Schutzauflagen (insbesondere Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Lese- und Arbeitsplätzen von 2 Metern, Hygienemaßnahmen, Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen) zu gestatten.
Die Rechtsverordnung tritt am Montag, 23. März 2020 um 00.00 Uhr in Kraft.