Presseteam NRW JP

Euskirchen: Nach einem Verkehrsunfall am Sonntagabend (23. Mai) auf der Bundesautobahn 1 kurz vor der Anschlussstelle Wißkirchen bei Euskirchen hat die Polizei den Mini sowie den Führerschein eines 19-jährigen Fahranfängers beschlagnahmt. Nach ersten Erkenntnissen soll der Bergheimer gegen 19.45 Uhr mit etwa 270 km/h auf den Renault eines 54-jährigen Familienvaters aufgeschlagen sein, als dieser einen Lkw überholt hatte.

Nach geltendem Infektionsschutzgesetz des Bundes muss in den Kreisen und kreisfreien Städten ab einer Inzidenz von 165 Distanzunterricht erteilt werden; bei einer Inzidenz von weniger als 165 darf Wechselunterricht und ab einer Inzidenz von unter 100 Präsenzunterricht stattfinden. Die anhaltend sinkenden Corona-Infektionszahlen führen dazu, dass mittlerweile mehr als die Hälfte der Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen eine stabile Inzidenz von unter 100 aufweisen. Es ist angesichts der derzeitigen Entwicklung davon auszugehen, dass sich bis Ende Mai diese Zahl noch deutlich erhöht. Die Landesregierung hat stets betont, das Infektionsgeschehen aufmerksam zu beobachten und alle weiteren Entscheidungen zum Schulbetrieb vor dem Hintergrund der Infektionslage zu treffen. Ab Montag, den 31. Mai 2021, kehren alle Schulen aller Schulformen bei einer stabilen Inzidenz unter 100 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt vom Wechselunterricht zum Präsenzunterricht zurück. Damit wird für die verbleibenden fünf Schulwochen bis zum Beginn der Sommerferien am 2. Juli 2021 Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler erteilt. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben in den Schulen und auch die Masken- und Testpflicht gelten selbstverständlich weiterhin.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung reduziert angesichts sinkender Infektions- und steigender Impfzahlen zahlreiche Beschränkungen und schafft gleichzeitig einen belastbaren Rahmen für schrittweise Öffnungen. Die bisher in Nordrhein-Westfalen ergriffenen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Rahmen der Bundesnotbremse gelten für Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 fort. Die sinkenden Inzidenzwerte in ganz Nordrhein-Westfalen und die zunehmende Beschleunigung der Impfkampagne lassen jedoch erste vorsichtige Öffnungsschritte für Kreise und kreisfreie Städte mit stabilen 7-Tage-Inzidenzen unter 100 bzw. unter 50 zu und eröffnen damit klare Perspektiven für den Sommer.

Mit Bezug auf den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz am Donnerstag vorgelegten Entwurf der zwischen Bund und Ländern verabredeten Verordnung zu den Rechten von vollständig Geimpften und Genesenen hat das Land Nordrhein-Westfalen die Corona-Schutzverordnung rechtlich angepasst. Vollständig Geimpfte und Genese werden demnach den negativ Getesteten dort gleichstellt, wo in der Bundesnotbremse sowie in der Coronaschutzverordnung Regelungen bestehen, die Getesteten den Zugang zu Einrichtungen und Angeboten erlauben.

Bild von Wilfried Pohnke auf Pixabay

Mit Beschluss vom heutigen Tag hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen den Eilantrag eines 61-jährigen Antragstellers abgelehnt und entschieden, dass dieser keinen Anspruch darauf hat, nur mit dem Impfstoff der Firma BioNTech/Pfizer gegen das Coronavirus geimpft zu werden.

Spargelstrasse NRW

„Die Überlegungen und Vorbereitungen, die wir in ein sicheres Hygienekonzept investiert haben, lohnen sich. Denn sie zeigen ihre Wirksamkeit in der Praxis“, so Josef Kemna, Spargelanbauer aus Dorsten. Der Spargelhof Kemna besteht seit 1989 und hier wird in der zweiten Generation schon Spargel, aber auch leckere Himbeeren und Erdbeeren angebaut. 11 ha Fläche werden für den Spargelanbau genutzt und man rechnet in diesem Jahr mit einer guten Ernte des Edelgemüses. Dafür arbeiten 5 festangestellte Mitarbeiter und 25 Saisonarbeitskräfte.

Die Landesregierung hat entschieden, mit allen Schulen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 200 ab kommendem Montag wieder in den Wechselunterricht zu starten. Aufgrund des nach Ostern äußerst unsicheren und schwer zu bewertenden Infektionsgeschehens mit diffusen Infektionsausbrüchen wurde in der Woche nach den Osterferien lediglich Distanzunterricht durchgeführt. Die Landesregierung hat nun entschieden, in der kommenden Woche den bereits vor den Osterferien erfolgreich praktizierten Wechselunterricht wiederaufzunehmen flankiert durch strikte Hygienevorgaben, eine strenge Testpflicht und klaren Testvorgaben, die gerade in der jetzigen Entwicklung des Corona-Geschehens notwendig sind.
 

Ab dem kommenden Montag werden alle Schulen in Nordrhein-Westfalen in den Schulbetrieb nach den Osterferien zunächst für eine Woche im Distanzunterricht starten. „Das bis dato immer noch unsicher einzuschätzende und schwer zu bewertende Infektionsgeschehen nach der ersten Osterferienwoche und dem Osterfest mit diffusen Infektionsausbrüchen erfordert eine Anpassung des Schulbetriebes in der kommenden Woche. Deswegen hat die Landesregierung für alle Schulformen und alle Schülerinnen und Schüler entschieden, begrenzt für die eine Woche nach den Osterferien, Distanzunterricht vorzusehen. Ausgenommen bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II inklusive der Qualifikationsphase 1, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf die Prüfungen vorbereiten können“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.

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