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NRW: Angesichts der bevorstehenden Weihnachtstage und der bundesweiten Diskussion über eine Verschärfung der Schutzmaßnahmen zur Pandemiebekämpfung rechnet das Gesundheitsministerium am bevorstehenden Wochenende mit einem erheblichen Kundendruck auf den Einzelhandel. Deshalb muss umso mehr die Einhaltung der Infektionsschutzvorgaben der Coronaschutzverordnung sichergestellt sein. Dies sind insbesondere:

  • Zugangssteuerung durch die Geschäftsinhaber zur Einhaltung der Personengrenzen (1 Person je 10qm Verkaufsfläche /ab 800 qm Verkaufsfläche 1 Person/20 qm)
  • Abstandswahrung in den zu erwartenden Warteschlangen
  • Maskenpflicht – auch in den Warteschlangen!

 
Minister Laumann: “In den kommenden Tagen müssen wir gemeinsam alles dafür tun, dass der Einzelhandel nicht zu einem zusätzlichen Infektionsbeschleuniger wird. Der Handel verfügt über geeignete Infektionsschutzkonzepte hierzu – diese müssen aber diszipliniert eingehalten werden. Daher sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich an die bekannten Infektionsschutzregeln zu halten und die Einkäufe so gut wie möglich zeitlich zu entzerren. Vom Handel erwarte ich eine konsequente Beachtung vor allem der Vorgaben zur Zugangssteuerung. Die Einhaltung der Regeln wird konsequent kontrolliert und auch sanktioniert.”
 
Das Ministerium hat die örtlichen Behörden heute nochmals ausdrücklich aufgefordert, die Einhaltung der Vorgaben in den kommenden Tagen verstärkt zu kontrollieren. Auch die Polizei wird dies verstärkt unterstützen.

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Köln: Die Preise für die Tickets des NRW-Tarifs – den Nahverkehrstarif für landesweite Fahrten durch die verschiedenen Verbünde Nordrhein-Westfalens – bleiben weitgehend stabil. „Um den Menschen die Nutzung von Bus und Bahn wieder attraktiver zu machen und so den von der Corona-Krise gebeutelten Nahverkehr zu stärken, haben wir uns dafür ausgesprochen, die Preise stabil zu halten. Die Verkehrsunternehmen sind dieser Empfehlung gefolgt“, sagt Eduard Rollmann, Leiter des Kompetenzcenter Marketing (KCM) NRW, das als Geschäftsstelle des NRW-Tarifs fungiert.

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.

Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.

Die Regeln der sog. Verordnung zum Distanzlernen sind in dieser Woche sinngemäß anzuwenden.

Die Berufskollegs nutzen davon abweichend die Möglichkeiten des Distanzlernens unter Ausweitung der bisherigen Regelungen. Die Schulleitung entscheidet hier in eigener Verantwortung, in welchem Bildungsgang und in welchem Umfang Distanzunterricht pädagogisch und organisatorisch sinnvoll umsetzbar ist.

Für den Fall, dass in der kommenden Woche Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen angesetzt wurden ist im Einzelfall zu prüfen, was davon gänzlich, auch im Sinne einer Entlastung, entfallen oder verschoben werden kann. Sollte beides nach gründlicher Abwägung nicht möglich sein, müssen die betroffenen Schülerinnen und Schüler nach Aufforderung für den Zeitraum der Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule kommen. Abiturklausuren am Weiterbildungskolleg und andere (abschluss-)relevante Prüfungen finden in jedem Fall wie vorgesehen statt.

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.

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NRW: Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am Dienstag (8. Dezember 2020) die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die einjährige Pflegefachassistenzausbildung verabschiedet. Mit der Verordnung wird ein wesentlicher Baustein für neue Bildungswege in die berufliche Pflege gelegt. Mit der generalistischen Pflegefachassistenzausbildung werden die beiden bisherigen einjährigen Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz und in der Altenpflegehilfe zusammengeführt. Mit der einheitlichen, generalistischen Pflegefachassistenz wird eine fundierte und attraktive niedrigschwellige Ausbildung geschaffen, die sich in die Struktur der generalistischen Pflegeberufe nahtlos eingliedert.

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Köln: Das EinfachWeiterTicket („EWT“) erfreut sich immer größerer Beliebtheit und ist rund drei Jahre nach seiner Einführung aus dem Portfolio des NRW-Tarifs nicht mehr wegzudenken. Ab dem 1. Januar 2021 kommt das „EWT“ den Fahrgästen in ganz Nordrhein-Westfalen zugute. Bislang war es für das Gebiet des WestfalenTarifs noch nicht erhältlich – dies ändert sich jetzt. Eduard Rollmann, Leiter des beim Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) angesiedelten und für den NRW-Tarif zuständigen Kompetenzcenters Marketing NRW (KCM), freut sich: „Die Ausdehnung auf das ganze Land ist ein weiterer positiver Baustein in der Geschichte des NRW-Tarifs. Damit kann die Erfolgsgeschichte des »EWT« fortgeschrieben werden.“

Polizei

Köln: Am Donnerstagmorgen (3. Dezember) hat die Polizei Köln nach Ermittlungen wegen illegalen Handels mit Hundewelpen gegen vier Frauen (20, 61, 22, 42) mehrere junge Pudelschnauzer, französische Bulldoggen, Chihuahuas und Malteser in Köln und Düsseldorf befreit. Vier Malteser-Welpen hatte eine der Frauen in ihrer Wohnung in Köln-Chorweiler im offenen Kühlschrank zusammengepfercht. Veterinärinnen vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt unterstützen den Einsatz vor Ort. Die Welpen werden nun zur artgerechten Versorgung in die Obhut von Kölner Tierheimen gegeben.

Symbolbild Polizei

Rhein-Erft: Am frühen Dienstagmorgen (2. Dezember) haben Staatsanwaltschaft, Polizei und Zoll 16 Durchsuchungsbeschlüsse sowie vier Haftbefehle gegen rumänische Staatsbürger im Alter zwischen 23 - 45 Jahren vollstreckt - einen davon in Österreich. Gegen die vier Festgenommenen besteht der dringende Verdacht des gewerbs- und bandenmäßigen Subventionsbetruges bzw. der Steuerhinterziehung sowie der gewerbs- und bandenmäßigen Urkundenfälschung.

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NRW: Auch wenn das Schmücken der Bäume durch Kindergarten- oder Schulkinder in diesem Jahr Corona-bedingt ausfallen muss: Die Tradition wird weitergelebt, dass die deutsche Weihnachtsbaumkönigin dem Umweltministerium persönlich den Weihnachtsbaum überreicht. In diesem Jahr sind es zwei Nordmannstannen aus PEFC-zertifiziertem Anbau, die Umweltministerin Ursula Heinen-Esser aus den Händen von Königin Laura Stegemann aus Steinfurt entgegennehmen durfte.
 

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