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NRW:Ab sofort sind im Rahmen der Impfangebote der Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen Auffrischungsimpfungen für Personen ab 18 Jahren drei Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung möglich.

Ab sofort sind im Rahmen der Impfangebote der Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen Auffrischungsimpfungen für Personen ab 18 Jahren drei Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung möglich. Damit setzt die Landesregierung die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) und den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom gestrigen Tag um.

Ziel ist es, durch den verkürzten Impfabstand mehr Menschen eine schnelle Auffrischungsimpfung zu ermöglichen, somit schwere Verläufe von COVID-19 zu verhindern und die Übertragung insbesondere der sich ausbreitenden Omikron-Variante zu einzudämmen.

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