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- Geschrieben von PM-EXT/Bundesregierung
- Kategorie: Deutschland
Die Pandemie ist nicht überwunden. Die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV2-Virus sowie die Zahl der schweren Krankheitsverläufe steigen derzeit mit hoher Geschwindigkeit an. In einigen Regionen besteht bereits ein Engpass an Intensivbetten. Planbare Operationen müssen in vielen Fällen verschoben werden, um Kapazitäten für Patientinnen und Patienten zu haben, die an Corona erkrankt sind.Trotz vieler Erfolge der Impfkampagne sind noch immer zu viele Menschen in Deutschland ungeimpft. Dies erschwert und gefährdet eine nachhaltige,flächendeckende und langfristige Bewältigung des Infektionsgeschehens. So ist die Inzidenz bei Ungeimpften um ein Vielfaches höher als bei Geimpften. Weiterhin sind es fast ausschließlich Ungeimpfte, die mit schweren Krankheitsverläufen auf eine intensivmedizinische Versorgung angewiesen sind. Impfen ist und bleibt gerade jetzt der Weg aus dieser Pandemie. Überall dort, wo sich viele Bürgerinnen und Bürger impfen lassen, kann sich das Virus weniger leicht verbreiten. Wer geimpft ist, hat einen deutlich höheren Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf und schützt zugleich auch andere besser vor einer Ansteckung. Der Großteil der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land hat sich bereits impfen lassen. Diejenigen, die bisher zögern, sollen von der Notwendigkeit eines Impfschutzes überzeugt werden. Diejenigen, die schon einen Impfschutz haben, sollen zusätzlich zeitnah eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten. Neben dem Impfen sind bis zum Frühjahr weitere Schutzmaßnahmen erforderlich, um die Zahl der Neuinfektionen zu reduzieren und die Infektionsdynamik zu verlangsamen.
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bürgerinnen und Bürger, die bestehenden AHA+AL-Regeln auch weiterhin konsequent einzuhalten: Überall dort, wo Menschen auf engem Raum zusammenkommen (z.B. in Bussen und Bahnen), gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht. Es wird weiterhin der pandemischen Situation angemessene Abstands- und Zugangsregeln und Hygienekonzepte geben. Die Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen ist an vielen Stellen nötig, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Nur mit einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung können wir dieses Virus besiegen. Vor diesem Hintergrund beschließen der Bundeskanzler und die
Regierungschefinnen und -chefs der Länder:
1. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder bedanken sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die durch ihre Impfung einen individuellen Beitrag zu ihrem eigenen Schutz, zum Schutz ihrer Mitmenschen und
der gesamten Bevölkerung und zur Sicherung der Leistungsfähigkeit unserer Krankenhäuser leisten. Sie rufen alle bislang ungeimpften Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich solidarisch zu zeigen und sich jetzt zügig gegen das
SARS-CoV2-Virus impfen zu lassen. Bund und Länder werden ihre gemeinsame Impfkampagne nochmals verstärken und weiter über Nutzen und Risiken der Impfung aufklären.
2. Bund und Länder werden die Impfangebote ausweiten (mobile Impfteams, Impfzentren, Krankenhäuser, niederschwellige Angebote, Arztpraxen,Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Ärztinnen und Ärzte der Gesundheitsämter oder andere Möglichkeiten). Auch Kindern zwischen 5 und 11 Jahren soll nach der Ende November bevorstehenden Zulassung des erforderlichen Impfstoffs und der entsprechenden Verfügbarkeit in der zweiten Dezemberhälfte nach individueller Beratung und Risikoeinschätzung rasch eine Impfung angeboten werden. Der Bund sagt zu, die Impfzentren und andere über die Länder organisierte Impfmöglichkeiten weiter in der bisherigen Weise bis zum 31. Mai 2022 finanziell zu unterstützen. Die Impfberatung soll ausgeweitet werden. Darüber hinaus bitten die Länder die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit der Kreis der zur Durchführung von Impfungen Berechtigten ausgeweitet werden kann.
3. Erst- und Zweitimpfungen für bisher Ungeimpfte bleiben entscheidend, um die Pandemie zu überwinden. Aber auch den Auffrischungsimpfungen („Booster“) kommen für bereits geimpfte Personen eine wichtige Rolle im Kampf gegen die Pandemie zu. In kurzer Zeit müssen jetzt in Deutschland Millionen Auffrischungsimpfungen erfolgen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt für alle Geimpften ab 18 Jahren eine Auffrischungsimpfung sechs Monate nach der letzten Impfung, frühestens nach 5 Monaten bei Verfügbarkeit von Impfstoff. Die Länder werden in Abstimmung mit den Kommunen die erforderlichen Kapazitäten schaffen, um gemeinsam mit dem Regelsystem der niedergelassenen Ärzte jeder und jedem
Impfwilligen spätestens 6 Monate nach der Zweitimpfung ein Angebot für eine Auffrischungsimpfung zu machen. Dazu bedarf es eines gemeinsamen nationalen Kraftakts. Hierzu müssen die von den Ländern eingesetzten Impfmöglichkeiten
massiv ausgeweitet werden. Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien werden beauftragt, hierzu gemeinsam mit den Gesundheitsministerinnen und –ministern kurzfristig bis zu ihrer Konferenz mit dem Chef des Bundeskanzleramts am 25. November 2021 eine detaillierte Planung vorzulegen. Auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sollen intensiv „Booster“-Impfungen anbieten. Die Länder werden alle Bürgerinnen und Bürger über 18 Jahre in geeigneter Weise zur „Booster“-Impfung aufrufen. Es sollen zunächst alle über 60-Jährigen gezielt angeschrieben werden.
4. Ein besonderes Risiko für schwere Krankheitsverläufe tragen ältere und vorerkrankte Personen. Die Bewohnerinnen und Bewohner in entsprechenden Einrichtungen – wie Alten- und Pflegeheimen, Wohnheimen von Menschen mit Behinderungen und anderen vulnerablen Personen – bedürfen eines besonderen Schutzes. Daher ist es erforderlich, dass bundeseinheitlich in diesen Einrichtungen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle Besucherinnen und Besucher täglich eine negative Testbescheinigung vorweisen, die nicht älter als 24 Stunden ist. Auch geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen regelmäßig ein negatives Testergebnis vorweisen. Diese Tests können auch als Eigentest durchgeführt werden. Ein möglichst lückenloses Monitoring-System soll dies kontrollieren und auch erfassen, wie viele Bewohnerinnen und Bewohner einer Einrichtung die „Booster“-Impfung erhalten haben. Wir müssen besonders die vulnerablen Gruppen zusätzlich schützen. Die Länder halten es für erforderlich, dass einrichtungsbezogen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten bei Kontakt zu vulnerablen Personen verpflichtet werden, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Die Länder bitten den Bund, dies schnellstmöglich umzusetzen.
5. Der Arbeitsplatz ist ein Ort, an dem regelmäßig enge Kontakte stattfinden. Angesichts des sich beschleunigenden Infektionsgeschehens ist die Gefahr von Ansteckungen in Arbeitsstätten erneut groß, an denen physische Kontakte zu
anderen Personen nicht ausgeschlossen sind. Daher bedarf es einer bundesweiten Vorgabe, dass nur genesene, geimpfte oder getestete Personen dort tätig sein dürfen (3G-Regelung). Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber
täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Dazu müssen alle Arbeitgeber auch über entsprechende Auskunftsrechte gegenüber den Arbeitnehmern verfügen. Die Arbeitgeber bieten weiterhin zudem mindestens zweimal pro Woche eine
kostenlose Testmöglichkeit an. Dieses Konzept ist hinsichtlich seiner Praktikabilität im Rahmen der konkreten betrieblichen Umsetzung zu überwachen und nötigenfalls kurzfristig anzupassen. Dort wo keine betrieblichen Gründe
entgegenstehen, soll die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) ermöglicht werden.
6. Bei der Beförderung von Personen in Bussen, S- und U-Bahnen, in Zügen, im Fährverkehr und in Flugzeugen ist es gerade bei hohen Inzidenzen schwerer möglich, die Kontaktpersonen einer infizierten Person nachzuvollziehen. Daher soll
im Öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs zusätzlich zur geltenden Maskenpflicht die 3G-Regel eingeführt werden. Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie bei der
Nutzung eines Verkehrsmittels einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Der Testnachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. Aus
Sicht der Länder stellen sich hinsichtlich der praktischen Umsetzung einer solchen Vorgabe gewichtige Fragen. Es bleibt absehbar bei einer nur eingeschränkten Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und damit bei Kostenunterdeckungen, die auch im Jahr 2022 anfallen werden. Da der zwischen Bund und Ländern vereinbarte Rettungsschirm für den ÖPNV Ende 2021 ausläuft, ist die kurzfristige Aufnahme von Verhandlungen über eine Anschlussregelung erforderlich.
7. Der Bund wird den Ländern und Kommunen bei Bedarf zur Unterstützung weiter Bevölkerungskreise FFP2- und OP-Masken sowie Antigentests und weiteres Material zur Eindämmung der Pandemie aus seinen Beständen kostenlos zur Verfügung stellen. Diese Bestände werden zur Eindämmung des aktuellen pandemischen Geschehens unbürokratisch und kostenfrei verteilt und genutzt werden – national wie im Zuge internationaler Unterstützungsmaßnahmen. Akteure des Gesundheitssektors, NGOs, Länder, Landkreise und Kommunen, der Öffentliche Personenverkehr, Sportverbände und bedürftige Drittstaaten sind besonders wirksame Kanäle, um Nutzerinnen und Nutzer mit Masken zu versorgen.
8. Bei nicht geimpften Personen verläuft die Corona-Erkrankung wesentlich häufiger schwer. Sie weisen ein deutlich höheres Ansteckungsrisiko für andere auf. Daher sind besondere Maßnahmen notwendig und gerechtfertigt. Die Länder werden
daher, sofern noch nicht geschehen, wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 3 überschreitet, den Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -
einrichtungen, Sportveranstaltungen und -ausübungen, gastronomischen Einrichtungen und übrigen Veranstaltungen - in Innenräumen -, sowie grundsätzlich zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen auf Geimpfte und
Genesene (flächendeckende 2G-Regelung) beschränken, um die Infektionsdynamik zu brechen. Die Intensität der Umsetzung berücksichtigt das regionale Infektionsgeschehen. Sofern der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge
unterschritten wird, kann von den vorstehenden Regelungen wieder abgesehen werden. Die Einhaltung der Zugangsregelungen wird konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert. Wo möglich, wird die Bereitstellung einer QR-Code-
Registrierung angeordnet, um die Nachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten zu erleichtern.
9. Die Länder werden zudem, sofern die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 6 überschreitet, Ausnahmen und Erleichterungen von Schutzmaßnahmen auch bei geimpften und genesenen Personen vom Vorliegen eines negativen Testergebnisses abhängig machen (2G plus). Dies wird vor allem an Orten erfolgen, an denen das Infektionsrisiko aufgrund der Anzahl der Personen und der schwierigeren Einhaltung von Hygienemaßnahmen besonders hoch ist, insbesondere in Diskotheken, Clubs und Bars. Sofern der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann von den vorstehenden Regelungen wieder abgesehen werden.
10. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, sind Ausnahmen von den in den Ziffern 8 und 9 aufgeführten Zugangsbeschränkungen vorzusehen, um eine Teilhabe an
entsprechenden Angeboten zu ermöglichen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren möglich.
11. Die Länder werden - vorbehaltlich der Zustimmung der Landtage - bei besonders hohem Infektionsgeschehen mit besonders hoher Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems - spätestens wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene
Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 9 überschreitet - im jeweiligen Land von den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes konsequent Gebrauch machen und im Rahmen der landesrechtlichen Regelungen gemeinsam
mit den Landesparlamenten - – erforderliche Maßnahmen ergreifen (Länderöffnungsklausel).
12. Die beschriebenen Schutzmaßnahmen können nur dann ihre volle Wirkung entfalten – und in der Folge zügig wieder zurückgefahren werden – wenn sie verlässlich eingehalten werden. Dies erfordert eine strikte Kontrolle, etwa von
Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, bei entsprechenden Zugangsbeschränkungen. Hier stehen die Veranstalter und Betreiber von Einrichtungen in der Verantwortung, da nachlässige Kontrollen die Ansteckungsgefahr erhöhen und die Verbreitung des Virus begünstigen. Die Länder werden deshalb den Bußgeldrahmen ausschöpfen, ihrerseits die Kontrolldichte erhöhen und Verstöße entschieden sanktionieren. Aus Sicht der Regierungschefinnen und -chefs der Länder ist es in diesem Zusammenhang zu begrüßen, dass die im Beschluss der Länder vom 22. Oktober 2021 geforderte Schließung von Strafbarkeitslücken bei der Fälschung von Gesundheitszeugnissen (z. B. Impfbescheinigungen) nun gesetzlich umgesetzt werden soll.
13. Um einen aktuellen Überblick über das Infektionsgeschehen sicherzustellen und Infektionsketten durchbrechen zu können, sind umfassende Testungen nötig.Daher werden Bürgertests kostenlos angeboten. Die Kosten trägt der Bund. Es
ist auch ein Zeichen der Solidarität mit den im Gesundheitswesen Beschäftigten, in den kommenden Wochen besondere Achtsamkeit walten zu lassen. Daher appellieren die Bundeskanzlerin sowie die Regierungschefinnen und -chefs der
Länder an alle – auch geimpften und genesenen – Bürgerinnen und Bürger, bei Kontakten nicht nur auf Schutzmaßnahmen im Sinne der AHA+AL-Regeln zu achten, sondern sich bei längeren Kontakten, auch im privaten Kontext, regelmäßig
testen zu lassen und dafür das Angebot der Bürgertests zu nutzen.
14. Schülerinnen und Schüler und jüngere Kinder leiden besonders unter den Folgen der Pandemie. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder sind sich einig darüber, dass weitere Belastungen für Kinder und
Jugendliche zu vermeiden und sie gleichzeitig bestmöglich zu schützen sind. Um Infektionsherde schnell zu erkennen, werden die Länder auch weiterhin dafür sorgen, dass in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen regelmäßig und
kindgerecht getestet wird. Mit gezielten Impfinformationen werden die Länder weiterhin das Personal in Kitas und Schulen sowie Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren ansprechen und über die Wichtigkeit der Impfung und „Booster“-Impfung
informieren.
15. Die Pflegekräfte schultern einen Großteil der Last der Pandemie. Sie leisten in der nunmehr erneut überaus angespannten Lage weiterhin ihren unverzichtbaren Einsatz. Die Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern sprechen
ihnen hierfür tiefen Dank und Respekt aus. Viele der pflegerisch Tätigen sind hierbei an ihre physischen und psychischen Belastungsgrenzen und oftmals darüber hinaus gegangen. Die Folgen dieser anhaltenden Belastung wirken sich
jetzt aus und limitieren die Handlungsspielräume insbesondere im Bereich der intensivmedizinischen Versorgung. Die Länder bekräftigen vor dem Hintergrund der besonderen Belastungen des Pflegepersonals in den vergangenen Monaten ihren Beschluss vom 18. März 2021,demzufolge die Rahmenbedingungen und Entlohnung in der Pflege dauerhaft und stetig zu verbessern sind. Dieses Handlungsfeld wird umgehend und prioritär aufgegriffen werden müssen, denn es duldet keinen weiteren Aufschub. Mit der erneuten Leistung eines Pflegebonus insbesondere in der Intensivpflege soll die Anerkennung des Einsatzes in der aktuell sehr herausfordernden Situation unterstrichen werden. Die Länder bitten den Bund, die hierfür erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen. Bund und Länder verweisen auf die heute schon bestehenden Ausnahmemöglichkeiten innerhalb der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung und prüfen, ob gegebenenfalls weitere Regelungen nötig sind.
16. Die Auslastung von Krankenhäusern mit COVID-Patienten mit intensivmedizinischem Versorgungsbedarf steigt stetig und mit rasanter Geschwindigkeit. Bei den besonders schweren und äußerst betreuungsintensiven Verläufen handelt es sich weit überwiegend um ungeimpfte Patienten. Zunehmend wird daher bereits wieder die Verschiebung sog. „elektiver Eingriffe“ erforderlich, was wiederum für die hiervon betroffenen Menschen oftmals eine starke Belastung bedeutet. Die angekündigte Leistung eines Versorgungsaufschlags zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile von Krankenhäusern ist zu begrüßen. Die Kosten für den Versorgungsaufschlag werden vom Bund getragen. Die Reha- Kliniken werden in die Versorgung der coronainfizierten Patienten eingebunden. Der Bund wird zusätzliche entlastende Maßnahmen prüfen. Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder bekräftigen in diesem Zusammenhang ihren Beschluss vom 18. März 2021 zur Krankenhausfinanzierung, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, das stark reformbedürftige System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG-System) unter Einbeziehung der Selbstverwaltungsorgane im Gesundheitswesen und der GMK-AG zu überprüfen und anzupassen, damit Fehlsteuerungen in Zukunft vermieden werden.
17. Der Bund sagt den Ländern zu, sie unter anderem beim Testen, Impfen oder den Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes weiterhin bestmöglich zu unterstützen, etwa durch die Unterstützungsleistungen der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerks.
18. Die Überbrückungshilfe ist neben dem Kurzarbeitergeld das wichtigste Instrument, um besonders von der Pandemie betroffenen Unternehmen zu helfen. Der Bund wird die Überbrückungshilfe III Plus (einschließlich der Neustarthilfe) und
Regelungen zur Kurzarbeit um drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängern. Er wird gemeinsam mit den Ländern weitere Maßnahmen zur Unterstützung der von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Advents- und
Weihnachtsmärkte entwickeln, die durch die Länder administriert werden. Für betroffene Unternehmen des Handels besteht weiterhin die Möglichkeit, aufgrund der Maßnahmen nicht verkäufliche Saisonware im Rahmen der Überbrückungshilfe
III Plus zu berücksichtigen. Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder unterstützen die fortgesetzte Gewährung eines Entschädigungsanspruchs von Eltern, die pandemiebedingt die Betreuung ihrer Kinder übernehmen, nach § 56
Abs. 1a IfSG. Sie bekräftigen, dass hiermit auch gegenüber der künftigen Bundesregierung die klare Erwartung einer Fortsetzung der hälftigen Kostenteilung zwischen Bund und Ländern verknüpft ist.
19. Bund und Länder sind sich einig, dass bei ihrer Besprechung am 9. Dezember 2021 die Wirkung der auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ergriffenen Maßnahmen vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens evaluiert
wird.
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- Geschrieben von PM-EXT/Polizei Mannheim
- Kategorie: Deutschland
Heidelberg: Großeinsatz der Polizei an der Universität Heidelberg. Eine Person hat der Polizei zufolge mehrere Menschen in einem Hörsaal angegriffen und verletzt. Der Angreifer soll tot sein.
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- Geschrieben von PM-EXT/Deutsche Post DHL Group
- Kategorie: Deutschland
Bonn: Morgens schon wissen, was später im Briefkasten liegt: Das ist ab sofort auch für Nutzerinnen und Nutzer der Post & DHL App möglich. Kunden, die diese Zusatzfunktion in der App aktivieren, können sich dann vorab bequem über eingehende Briefe informieren und sich auf dem Smartphone Fotos der Briefumschläge anzeigen lassen. Zukünftig werden für App-User also nicht nur die eintreffenden DHL-Pakete, sondern auch die Briefe angezeigt, die gerade auf dem Postweg zu ihnen sind. Die Fotos der Briefe entstehen automatisiert unter Einhaltung der deutschen Datenschutz- und Sicherheitsstandards in den Sortierzentren der Deutschen Post. Der Service der Briefankündigung ist kostenfrei.
Weiterlesen: Bonn: Briefankündigung ab sofort auch in der Post & DHL App verfügbar
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- Geschrieben von PM-EXT/Bundesregierung
- Kategorie: Deutschland
Die Maßnahmen zur Reduzierung der Kontakte und die große Zahl der BoosterImpfungen haben dazu beigetragen, dass sich die Omikron-Variante in den vergangenen Wochen in Deutschland bisher nicht so schnell ausgebreitet hat wie aufgrund der Erfahrung in anderen Ländern zu erwarten war. Die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen wirken, weil sich die Bürgerinnen und Bürger verantwortlich verhalten.Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken den Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere auch für die Umsicht während der Feiertage. Ihnen ist bewusst, dass die Pandemie den Bürgerinnen und Bürgern bereits über einen sehr langen Zeitraum sehr viel abverlangt hat.Die Mitglieder des Expertenrats der Bundesregierung zu COVID-19 gehen davon aus, dass sich die Omikron-Variante auch in Deutschland durchsetzt und zeitnah flächendeckend dominierend sein wird. Mit der raschen Verbreitung der Variante werde nun auch wieder ein deutlicher Anstieg der 7-Tages-Inzidenz zu erwarten sein, der sich bereits abzeichnet. Daher sei die Stellungnahme des Expertenrats vom 19. Dezember 2021 weiterhin gültig. In ihrer am 6. Januar veröffentlichten zweiten Stellungnahme haben die Expertinnen und Experten wichtige ergänzende Erkenntnisse zur Omikron-Variante vorgelegt. Das Gremium führt aus, dass Infektionen mit der Omikron-Variante, bezogen auf die Fallzahlen, voraussichtlich seltener zu schweren Krankheitsverläufen führen, gleichwohl aufgrund des zeitgleichen Auftretens sehr vieler Infizierter von einer hohen Belastung der Krankenhäuser auszugehen ist. Diese betreffe bezogen auf die Fallzahlen weniger die Intensiv-, als vielmehr die Normalstationen der Krankenhäuser. Zudem betonen die Expertinnen und Experten, dass sich die Omikron-Variante erst allmählich in älteren Bevölkerungsgruppen ausbreitet und die Krankheitsschwere in dieser gefährdeten Gruppe noch nicht ausreichend beurteilbar sei. Ein weiteres wesentliches Problem entstehe durch die erwarteten hohen Infektionszahlen, die zu Ausfällen beim Personal
durch Erkrankung und Quarantäne führen. Diese können in der bei Omikron erwartbaren Größenordnung dazu führen, dass die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur eingeschränkt wird.Die Omikron-Variante kann aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften dazu führen, dass die Infektionszahlen massiv ansteigen, was den Vorteil der milderen Verläufe gegenüber der Delta-Variante quantitativ aufzuwiegen droht. Es gilt die Infektionsdynamik genau zu beobachten, um bei Bedarf schnell agieren und nötigenfalls eine weitere Intensivierung der Schutzmaßnahmen vornehmen zu können. Der durch Erst- und Zweit-Impfung vermittelte Immunschutz ist bei der Omikron-Variante eingeschränkt. Daher werden auch Personen erkranken, die lediglich einen solchen Erst- und Zweit-Impfschutz aufweisen. Die dritte Impfung reduziert nach Aussage des Gremiums nach allen vorliegenden Studien die Ansteckungsgefahr mit der Omikron-Variante deutlich. Das unterstreicht erneut die Bedeutung der Auffrischungsimpfung mit den hochwirksamen mRNA-Impfstoffen von Moderna und BioNTech.Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken dem Expertenrat erneut für seine wichtige Arbeit.Zentraler Baustein dafür, dass Deutschland gut durch diese neue Phase der Pandemie kommt, ist es, die Bürgerinnen und Bürger durch Booster-Impfungen sowie Erst- und Zweitimpfungen zu schützen. Impfungen schützen vor schweren Erkrankungen – das gilt bereits ab der ersten Impfung. Jeder und jedem soll ein passgenaues Impfangebot unterbreitet werden.Diejenigen, die bereits grundimmunisiert sind, werden darin bestärkt, sich weiterhin verantwortungsbewusst und solidarisch zu verhalten. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten sie, das Angebot einer Auffrischungsimpfung anzunehmen. Das Ziel, bis Weihnachten 30 Millionen Impfungen durchzuführen, wurde erreicht. Jetzt wollen Bund und Länder in einer gemeinsamen Kraftanstrengung bis Ende Januar weitere 30 Millionen Impfungen durchführen.Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben vor dem Hintergrund der aktuellen Lage folgende weiteren Vereinbarungen getroffen:
- Die neue Virus-Variante überträgt sich sehr leicht von Mensch zu Mensch. Daher ist es wichtig, in geschlossenen Räumen und beim Zusammentreffen mit anderen Personen FFP2-Masken zu tragen. Sie sind besonders wirksam dabei, Ansteckungen zu verhindern. Beim Einkaufen in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs wird die Verwendung von FFP2-Masken dringend empfohlen.
- Es bleibt weiterhin notwendig, die Kontakte auch bei privaten Zusammenkünften deutlich zu reduzieren. Die bestehende Regel, dass private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit maximal 10 Personen erlaubt sind, bleibt bestehen. Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen gilt weiterhin: Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind jeweils ausgenommen.
- Bundesweit bleibt der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, etc.) sowie zum Einzelhandel (Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ausnahmen gelten für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind ebenfalls möglich. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert.
- Auch der Zugang zur Gastronomie (Restaurants, Cafes, Bars und Kneipen etc.) ist weiterhin auf Geimpfte und Genesene beschränkt (2G) und wird ergänzend kurzfristig bundesweit und inzidenzunabhängig nur noch mit einem tagesaktuellen Test oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) ab dem Tag der Auffrischungsimpfung möglich sein (2G Plus). An diesen Orten können Masken nicht dauerhaft getragen werden, so dass sich die Virus-Variante dort besonders leicht überträgt.
- Die Länder werden beim Vollzug ein besonderes Augenmerk auf Bars und Kneipen legen, in denen aufgrund des direkten Kontaktes, geringen Abstandes und nicht durchgehend getragener Masken das Risiko einer Ansteckung besonders hoch ist.
- Clubs und Diskotheken („Tanzlustbarkeiten“) in Innenräumen bleiben bis auf Weiteres geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten.
- Bund und Länder weisen auf die bestehende Verpflichtung zum Homeoffice hin. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder rufen Arbeitgeber und Beschäftigte auf, das Homeoffice in den nächsten Wochen verstärkt zu nutzen. Das Arbeiten von zu Hause verringert Kontakte am Arbeitsplatz und auf den Wegen zur Arbeit. Es hilft, die Zahl der Ansteckungen zu verringern.
- Entsprechend der Empfehlung des Expertenrats werden Bund und Länder für ein ausgewogenes Konzept zur Isolation von Erkrankten und zur Quarantäne von Kontaktpersonen sorgen. Es soll zugleich den Erfordernissen des Infektionsschutzes gerecht werden, insbesondere für vulnerable Gruppen. Ausgehend von den Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit, die sich auf die entsprechenden Erkenntnisse des Robert-Koch-Instituts stützen, werden Bund und Länder die erforderlichen Änderungen der rechtlichen Regelungen zeitnah vornehmen.Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Virusvariante infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, die nicht durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden kann.Künftig sollen diejenigen Kontaktpersonen, die einen vollständigen
Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, von der Quarantäne ausgenommen sein; dies gilt auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.). Für alle Übrigen enden Isolation bzw. Quarantäne in der Regel nach 10 Tagen. Sie können sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“ (mit Nachweis). Damit wird auch den Herausforderungen für die kritische Infrastruktur Rechnung
getragen.Um die vulnerablen Personen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wirksam zu schützen, kann die Isolation für die Beschäftigten nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen nur durch einen obligatorischen PCR-Test mit negativem Ergebnis beendet und der Dienst wiederaufgenommen werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden, da sie in serielle Teststrategien eingebunden sind. Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich bei bestehendem hohen Schutzniveau (etwa tägliche Testungen, Maskenpflicht etc.). - Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass die Impfkampagne mit Hochdruck fortgesetzt wird. Allen Bürgerinnen und Bürgern, die eine Erst- und Zweitimpfung erhalten haben, soll zeitnah eine Booster-Impfung ermöglicht werden. Die Booster-Impfung vermittelt den besten Immunschutz gegen die Omikron-Variante. Diejenigen, die sich bisher nicht zu einer Impfung entschließen konnten, sollen noch einmal gezielt angesprochen werden. Spätestens jetzt, mit der neuen und deutlich leichter übertragbaren VirusVariante, ist der Zeitpunkt gekommen, sich zu schützen und die Erst- und Zweitimpfung vorzunehmen. Schon eine frische Erstimpfung schützt zeitnah vor schweren Verläufen.
- Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten angesichts der Notwendigkeit, eine hohe Impfquote zu erreichen, eine allgemeine Impfpflicht für nötig. Sie bekräftigen ihre dazu gefassten Beschlüsse vom Dezember 2021. Die Länder gehen davon aus, dass dazu bald ein Zeitplan für die entsprechende Gesetzgebung vorliegen wird.
- Bund und Länder haben in den vergangenen Wochen gemeinsam mit den Betreibern der kritischen Infrastrukturen die erwarteten Auswirkungen der raschen Verbreitung der Virus-Variante besprochen. Viele Bereiche der kritischen Infrastruktur sind auf einen massiven Personalausfall vorbereitet und haben ihre Pläne entsprechend angepasst. Nun folgen weitere Schritte. Bund und Länder werden sich hierzu weiter regelmäßig austauschen. Um den vom Expertenrat prognostizierten Personalausfall abzufedern, halten Bund und Länder pandemiebedingte Vorkehrungen im Bereich der Arbeitszeiten für erforderlich – zunächst durch Nutzung der Möglichkeiten von Ausnahmen von den geltenden Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes.
- Der Expertenrat weist in seiner zweiten Stellungnahme vom 6. Januar 2022 darauf hin, dass das Gesundheitssystem auf die kommende Infektionswelle vorbereitet werden muss. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Gesundheitsministerinnen und
Gesundheitsminister von Bund und Ländern, entsprechend der Empfehlungen des Expertenrats die Krankenhäuser auf die zu erwartenden hohen Infektionszahlen vorzubereiten. - Kulturelles Erleben und künstlerisches Produzieren zeigen gerade in der Pandemie ihre große Bedeutung und ihren gesellschaftlichen Wert. Durch die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen für den Kulturbereich (insbesondere 2G- und 2G-Plus-Regelungen) achten die Länder die im Infektionsschutzgesetz hervorgehobene besondere Begründungspflicht für Beschränkungen des Kulturbetriebs.
- Mit der neuen Überbrückungshilfe IV, dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds und den Härtefallhilfen sowie den Sonderregeln für die Veranstaltungsbranche, dem Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, dem Programm Corona-Hilfen Profisport und dem KFW-Sonderprogramm steht für die von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen auch weiterhin finanzielle Unterstützung zur Verfügung. Da die erweiterten Zugangsbeschränkungen, etwa für den Einzelhandel und für die Gastronomie, einen zusätzlichen Kontrollaufwand erfordern können, berücksichtigt der Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe IV entsprechende Sach- und Personalkosten bei den Fixkosten. Die Länder begrüßen den Antragsstart der Überbrückungshilfe IV und die baldige Auszahlung von Abschlagszahlungen. Der Bund und die Länder werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um kriminellen Missbrauch der Wirtschaftshilfen zu verhindern.
- Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich darin einig, dass die im Dezember beschlossenen Regeln für soziale Kontakte und Veranstaltungen weiterhin Bestand haben. Die
bestehenden Beschlüsse von Bund und Ländern bleiben daher weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichende Feststellung trifft. Es handelt sich bei allen Maßnahmen um die Vereinbarung bundesweit einheitlicher Mindeststandards, weitergehende Maßnahmen in den Ländern bleiben möglich. - Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden am 24. Januar 2022 erneut zusammenkommen, um über die Lage zu beraten.
Protokollerklärung Bayern:
1. Bayern hat bereits sehr strenge Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die über die Regelungen vieler anderer Länder deutlich hinausgehen. So gilt in Bayern bereits eine weitgehende FFP2-Maskenpflicht, die als besonders infektionsgefährlich eingestuften Bars, Kneipen und Diskos sind vollständig geschlossen und für Kultur-, Sport- und sonstige Veranstaltungen wurde 2G Plus mit Kapazitätsbeschränkungen eingeführt. Zudem ist in Bayern die Gastronomie in „regionalen Hotspots“ untersagt.2. Der heutige Beschluss bleibt in weiten Teilen hinter der bereits geltenden Rechtslage in Bayern und einigen anderen Ländern zurück. Weitere Verschärfungen freiheitseinschränkender Maßnahmen, wie eine inzidenzunabhängige 2G Plus-Regel in der gesamten Gastronomie, müssen erst auf Basis einer möglichst gesicherten wissenschaftlichen Expertise sorgfältig geprüft werden. Diese liegt noch nicht in ausreichendem
Maße vor. Auch der Expertenrat der Bundesregierung hat in seiner Stellungnahme vom 06.01.2022 eine weitere Intensivierung von Beschränkungsmaßnahmen nur für den Fall gefordert, dass absehbar in den kommenden Wochen die Belastung durch hohe Infektionszahlen und Personalausfälle zu hoch werden sollte. Dabei gilt es, die Entwicklung der Infektionsdynamik genau im Blick zu behalten, um bei Bedarf schnell sowie mit Umsicht und Vorsicht agieren zu können.Protokollerklärung des Landes Sachsen-Anhalt:
Der Expertenrat der Bundesregierung hat weder konkrete Maßnahmen zu Kontakt- oder Zugangsbeschränkungen empfohlen noch medizinisch belastbare Hinweise zur Verkürzung von Isolations- oder Quarantänezeiten gegeben; er hat sich auch nicht dazu geäußert, welche infektiologischen Risiken mit einem Verzicht auf Karenzzeiten bei vollständigen Impfungen einschl. Auffrischungsimpfungen verbunden sind.Sachsen-Anhalt sieht die Bundesregierung in der Verantwortung für die entsprechenden Vorschläge in den Ziffern 4. und 8. des heutigen Beschlusses des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder. Außerdem schließt sich Sachsen-Anhalt Ziffer 2 der Protokollerklärung von Bayern an.
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- Geschrieben von Super User
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Wer geschäftlich unterwegs ist und oftmals in neuen Städten auf Zeit wohnt, fehlt oft der soziale Anschluss. Ein Apartment-Hotel Hannover fördert den Anschluss. Man kann zum Beispiel gemeinsam mit den anderen Gästen Zeit verbringen und den Tag ausklingen lassen.
Auch der öffentliche Working Space bietet eine willkommene Abwechslung zum Aufenthalt im Apartment Hotel. Genauso kann man sich jederzeit in die Wohnung auf Zeit zurückziehen. Dort gibt es eine Küchenzeile, ein Badezimmer und einen gut ausgerüsteten Arbeitsplatz.
Wie man auf der Webseite Deutsche Messe ersehen kann werden jedes Jahr in Deutschland viele Messen abgehalten. Eine davon, Die Hannover Messe konzentriert sich im Jahr 2022 auf die Auswirkung von Trends auf den Industriesektor und die damit verbundene »Industrial Transformation«. Die Megatrends sind die Digitalisierung, die Individualisierung und der Klimaschutz und beeinflussen die Nachfrage der Industrie und stellen die Branche vor schwierige Herausforderungen. Die Messe dient der Präsentation von zukunftsweisenden Technologien und Systemen, um möglichst vielen Problemen gerecht zu werden.
Interessante Fakten über die Fachbesucher der HANNOVER MESSE
Im Folgenden einige Daten und Fakten:
- Entscheiderdichte: Etwa zwei Drittel der Messegäste reden bei den Investitions-entscheidungen der Unternehmen mit. Und mehr als ein Fünftel der Befragten kommt mit konkreten Absichten zu investieren nach Hannover.
- Ausgeprägte Branchenstruktur: Diese Messe bringt die zentralen Bereiche der Industrie an einem Platz zusammen. Und zwar von Techniken des Antriebs und der Automatisierung über Energie, Forschung und Entwicklung sowie Industrial IT bis hin zur Zulieferung. Aussteller überwinden dort die Grenzen von Technologie und Branchen.
- Publikum: Eine Reise nach Hannover lohnt sich. Etwa ein Drittel der Besucher reist aus dem Ausland an, mehr als 50 Prozent von außerhalb der Europäischen Union. Jeder zweite Besucher aus dem Inland legt mehr als 325 Kilometer zurück, um in die Messestadt zu gelangen.
- Weitgestreute Themen: Mit Neuerungen gewinnen die Aussteller Interessenten. Denn Fachbesucher sehen die Messe als wichtigen Ausblick in die industrielle Zukunft. Mit den alljährlichen Top-Themen trifft die Hannover Messe ohne Zweifel den Nerv der Zeit.
- Eindeutige Geschäftsziele: Die Gäste wollen Neues kennenlernen und miterleben. Zu den begehrtesten Zielen der Besucher zählen unter anderem die Suche nach Neuerungen und Trends, der Austausch von Erfahrungen und Informationen, Networking und neue geschäftliche Kontakte.
- Hohe Besuchstreue: Stammkunden und Erstbesucher der Messe halten sich die Waage. So haben kontinuierliche Aussteller die Möglichkeit, jährlich neue Interessenten kennenzulernen und zur gleichen Zeit Kontakte aufzunehmen.
- Interesse an Technologie: Was bieten die Big Player? Die Marktführer wissen, wer zu den Big Playern gehören will, darf auf dieser Messe nicht fehlen.
- Erfolgreiches Profil: Mehr als 75 Prozent der Besucher sagen, im Vergleich zu anderen Messen habe der Besuch der Hannover Messe großen oder sehr großen Nutzen für ihre Tätigkeit. Für ein gutes Drittel ist es die einzige Veranstaltung, die sie im Jahr besuchen.
Hannover Messe 2022 - Anregungen für Klimaschutz
Die Hannover Messe hat das neue Leitthema gelüftet: die "industrielle Transformation". Gemeint ist die Wandlung hin zu einer klimafreundlicheren Herstellung.
Bei der Messe im April des Jahres 2022 sollen Möglichkeiten gezeigt werden, wie Industrieunternehmen und Wirtschaft den Pfad in der Zukunft gemeinsam beschreiten können. Aktuell steht der größte Umbruch seit der industriellen Revolution vor uns. Die Produktion wird noch mehr digital, automatisierter und nachhaltiger - und die Hannover Messe will die Motivation für mehr Klimaschutz bewirken.
Hannover Messe 2022 als Präsenzveranstaltung
Nach zwei Jahren der Pandemie will die Hannover Messe wieder auf das Messegelände zurückkehren: Im April des Jahres 2022 sollen sich Firmen und Gäste wieder persönlich die Hand reichen können.
Digitale Formate können die direkten Kontakte nicht ersetzen. Allerdings soll es neben dem persönlichen Präsenz auf der Messe auch Möglichkeiten für ein digitales Angebot geben. Die teilnehmenden Unternehmen entscheiden, ob sie persönlich oder digital teilnehmen wollen. Die Veranstalter hoffen, auf diese Weise mehr Menschen zu erreichen.
Grüner Wasserstoff für Portugal
Portugal als Partnerland der Messe im Jahr 2022 strebt bei der Verwendung von grünem Wasserstoff eine Vorreiterrolle an und trägt mit der hervorragenden Verbindung von Reichtum an Ressourcen, an Solarenergie und Windenergie, einen industriellen Hintergrund und der strategischen Lage zu einem internationalen Wasserstoffmarkt bei. Auf diese Art und Weise wird der Export zu den wichtigsten Zentren der Verbraucher möglich gemacht.
Portugal hat sich als erstes Land weltweit dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2050 CO2-neutral zu werden und wird einem GTAI-Bericht zufolge bis zum Jahr 2030 1,6 bis 2,1 Prozent des inländischen Verbrauchs an Endenergie durch Wasserstoff abdecken.
Die Raschheit der Energiewende und Dekarbonisierung der Wirtschaft (die Umstellung der Energiewirtschaft in Richtung eines geringeren Umsatzes von Kohlenstoff) im nächsten Jahrzehnt bedeutet einiges an Arbeit. Es muss einiges an Kapital für die Herstellung und Einbindung on erneuerbarem Gas, besondere von grünem Wasserstoff, aber auch von Ammoniak und Methanol, aufgebracht werden. Auf diese Art und Weise kann man auf fossilen Brennstoff verzichten.
Mit der im Jahr 2020 von der Regierung Portugals definierten Wasserstoffstrategie sollen Elemente der Förderung und Stabilität im Energiesektor bewirkt werden, um Wasserstoff als wichtige Säule einer Strategie für einen Übergang zu einer kohlenstoffreduzierten Wirtschaft zu unterstützen.
Die Regierung Portugals betreibt eine Politik rund um grünen Wasserstoff, die sich auf eine umfangreiche Reihe von Maßnahmen stützt. Und zwar zur Lenkung, Abstimmung und Mobilisierung von Investitionsmaßnahmen in den Bereichen Produktionskapazität, Lagerungskapazität, Transportkapazität und Verbrauch erneuerbaren Gases.
Bei der Erzeugung von Energie setzt Portugal auf Photovoltaik, weil die Energie eigenständig hergestellt werden kann, was für die Sinnhaftigkeit von Wasserstoffprojekten eine wesentliche Rolle spielt. Zuerst müssen solche Projekte entsprechend untersstützt werden, bis die Basisstrukturen fertig sind. Grüner Wasserstoff ist ansonsten im Vergleich zu aus Erdgas gewonnenem Strom nicht konkurrenzfähig.
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- Geschrieben von Redaktion
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Sport ist in Deutschland ein beliebter Zeitvertreib, sowohl was das Zuschauen als auch das Spielen angeht. Etwa vierzig Millionen Menschen, also fast die Hälfte der Bevölkerung, sind Mitglied in einem Sportverein.
Klar ist jedoch: Es ist vor allem der Fußball, der die Nation bewegt. Während der Teamsport schon seit über hundert Jahren in Deutschland gespielt wird, so ist die Industrie und der Hype um den Sport in den letzten Jahren noch stärker gewachsen.
Die Reichweite von Fußball geht weit über den Rasen hinaus
Fußball ist für viele Deutsche eine Leidenschaft, und die deutschen Mannschaften erbringen auf allen Wettbewerbsebenen stets hervorragende Leistungen. Nicht umsonst gehört die Bundesliga zu den angesehensten Profi-Fußballligen der Welt.
Damit einher geht die Begeisterung und Motivation vieler Menschen, sich selbst als Spieler in einem der vielen örtlichen Vereine auszuprobieren. Und selbst diejenigen, die nicht spielen, sind trotzdem leidenschaftliche Fans eines Teams. Tausende von Menschen besuchen jede Woche die Spiele in den Stadien oder verfolgen diese über Live-Übertragungen. Somit hat sich auch ein florierender Markt rund um Fußball als Profisport und Unterhaltung etabliert.
Beispielsweise werden große Marken zum Sponsor von Teams, werben großflächig im Stadion und bringen Sportausrüstung als Fanartikel heraus. Auch im Bereich der Sportwetten ist Fußball beliebt, mit unzähligen Champions League Wetten, die für jedes Spiel abgegeben werden. Durch die Verfügbarkeit von Live-Wetten und -Streams sind diese für Fans aus der ganzen Welt zugänglich geworden und noch einfach abzugeben, was in den letzten Jahren zu einer noch größeren Popularität von Fußball-Wetten geführt hat.
Profifußball kurbelt die deutsche Wirtschaft an
Laut einer Studie von McKinsey lag der wirtschaftliche Wert des deutschen Profifußballs in der Saison 2018/2019 rund 11 Milliarden Euro – und hatte damit eine größere Wertschöpfung als alle Gewerbe mancher kleinen Bundesländer zusammen. Dementsprechend hoch sind auch die Steuern, die dem Staat jährlich aus diesem Sektor zugutekommen: Sie liegen jährlich bei ca. 3,7 Milliarden Euro.
Der große Erfolg des professionellen Fußballsektors bedeutet gleichermaßen auch einen größeren Arbeitsaufwand, um die vielen Veranstaltungen durchzuführen und zu managen. So ergab dieselbe Studie, dass der Fußball und dessen direktes Umfeld in Deutschland rund 127.000 Vollzeitarbeitsplätze und 17.000 Stellen schaffen. Der Ballsport ist also im wahrsten Sinne des Wortes für eine riesige Anzahl von Menschen im wortwörtlichen Sinne lebenswichtig und bietet nicht nur für die eigentlichen Spieler vielversprechende berufliche Laufbahnen.
Fußball ist für alle da
Entgegen vieler veralteter Vorurteile sind natürlich auch Frauen in Deutschland begeisterte Fußballfans und -spielerinnen. Und auch im Frauenfußball haben sich Deutschlands professionelle Teams schon lange einen Namen gemacht.
Während der Frauenfußball in Sachen Kommerzialisierung zwar noch nicht auf demselben Stand wie sein männliches Pendant ist, so zeigen aktuelle Studien jedoch, dass das Interesse von Sponsoren und Medien am Frauenfußball in den letzten Jahren deutlich gewachsen ist.
Die größere Beliebtheit spiegelt sich unter anderem auch darin wider, dass mittlerweile auch alle Spiele der Frauen-Bundesliga im Fernsehen übertragen werden und selbst große Berichterstatter wie die Sportschau ihr Programm diesbezüglich ausweiten wollen.
Dies wiederum ermöglicht ein größeres wirtschaftliches Wachstum, eine noch weitere Professionalisierung der Ligen, der Spielerinnen und deren Ausbildung – und liefert den weiteren Beweis, dass Fußball als deutscher Nationalsport wirklich für alle da ist.
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- Geschrieben von PM-EXT/Bundesregierung
- Kategorie: Deutschland
Obwohl sich die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus (Corona) in den vergangenen Tagen verlangsamt hat, befinden wir uns aktuell in einer sehr kritischen Phase der Pandemie.
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie weiteren Fachleute des Expertenrats der Bundesregierung haben in ihrer ersten, einstimmigen Stellungnahme eine Einordnung der neuen Virusvariante “Omikron” vorgenommen. Die 19
Expertinnen und Experten haben festgehalten, dass sich die neue Variante sehr viel schneller und einfacher von einem Menschen auf den anderen überträgt. In anderen Staaten zeigt sich, dass sich die Zahl der Infizierten innerhalb von 2-3 Tagen verdoppelt. Das ist eine nie dagewesene Verbreitungsgeschwindigkeit. Die neue Virusvariante unterläuft außerdem einen bestehenden Infektionsschutz. Sie infiziert
damit in kürzester Zeit deutlich mehr Menschen und bezieht auch Genesene und Geimpfte stärker in das Infektionsgeschehen ein. Dies kann zu einer explosionsartigen Verbreitung führen.
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Expertenrats weisen darauf hin,
dass nach den ersten Studienergebnissen der Impfschutz gegen die Omikron-Variante rasch nachlässt und auch immune Personen symptomatisch erkranken. Nach erfolgter Auffrischungsimpfung (“Booster-Impfung”) mit den derzeit verfügbaren mRNA- Impfstoffen (Moderna und BioNTech) zeigen verschiedene Studien einen guten Immunschutz. Es ist daher gut, dass Bund und Länder unmittelbar mit der Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (STIKO) zu den Auffrischungsimpfungen für Erwachsene über 18 Jahre Mitte November eine
umfangreiche Impfkampagne gestartet haben. Das Ziel, bis zum Jahresende 30 Millionen Impfungen durchzuführen, wird erreicht.
Dennoch ist aufgrund der vergleichsweise großen Impflücke in Deutschland, die insbesondere bei Erwachsenen besteht, mit einer sehr hohen Krankheitslast durch Omikron zu rechnen. Bereits jetzt sind die Krankenhäuser in einigen Regionen Deutschlands an ihre Grenzen geraten. Patientinnen und Patienten müssen in Krankenhäuser anderer Regionen verlegt werden, nicht dringend notwendige Operationen müssen verschoben werden. Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger und die weiteren Beschäftigten in den Krankenhäusern arbeiten seit Monaten
an oder über ihrer Belastungsgrenze.
Hinzu kommt, dass stark steigende Infektionszahlen und deren Folgen ein Ausmaß erreichen können, dass die kritische Infrastruktur (KRITIS, unter anderem Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Telekommunikation, Strom- und Wasserversorgung sowie die entsprechende Logistik) in ihrer Funktionsweise eingeschränkt wird
Daher ist es vordringlich, dass sich noch mehr Bürgerinnen und Bürger impfen lassen. Die Impfkampagne soll daher erheblich intensiviert werden. Es geht um Boosterimpfungen, aber auch um Erst- und Zweitimpfungen. Dies gilt insbesondere für Ältere und andere Personen mit bekanntem Risiko für einen schweren COVID-19 Verlauf.
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger für ihr
verantwortungsbewusstes Verhalten. Sie wissen, dass die lange Dauer der Pandemie und die neue Virusvariante Omikron eine große Herausforderung und Zumutung für die gesamte Gesellschaft darstellen. Sie bitten alle Bürgerinnen und Bürger, sich gemeinsam dieser Herausforderung zu stellen und die Ausbreitung des Virus zu bekämpfen. Dazu ist es erneut nötig, die Kontakte zu anderen Menschen deutlich
einzuschränken. Bisher betraf dies vor allem ungeimpfte Bürgerinnen und Bürger – nunmehr gilt es aufgrund der Virusvariante Omikron auch wieder verstärkt für geimpfte und genesene Personen. Sofern Treffen im erlaubten Rahmen stattfinden, sollten dringend Schnelltests durchgeführt werden, um das Risiko einer unbemerkten Ansteckung zu reduzieren.
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben vor dem Hintergrund der neuen Situation folgende Vereinbarungen getroffen:
1. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, die noch keine
Auffrischungsimpfung (“Booster”) erhalten haben, diese so schnell wie möglich vornehmen zu lassen. Expertinnen und Experten raten ausdrücklich davon ab, die Impfung hinauszuzögern und die Verfügbarkeit eines an die Omikron- Variante angepassten Impfstoffes abzuwarten. Auch diejenigen, die sich bisher nicht haben impfen lassen, werden dringend aufgefordert, nunmehr sich und andere zu schützen und einen Termin für die Erst- und Zweitimpfung wahrzunehmen. Mit dem Impfstoff Novavax steht neben den bisher eingesetzten mRNA- und Vektor-Impfstoffen nunmehr auch ein von der Europäischen Arzneimittelbehörde zugelassenes proteinbasiertes Vakzin zur Verfügung. Der
Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder verbinden mit diesem Angebot sowohl die Hoffnung als auch die Erwartung, dass sich baldmöglichst weitere Personen impfen lassen und damit einen solidarischen Beitrag zur Überwindung der Pandemie leisten.
2. Bund und Länder bitten die zur Durchführung von COVID-19-Impfungen befugten Leistungserbringer (Ärztinnen und Ärzte, Apotheken, etc.), sich nach besten Kräften an der Impfkampagne zu beteiligen. Die Impfkampagne wird auch über Weihnachten, an den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester und an Silvester weiterlaufen. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken allen im Gesundheitswesen Beschäftigten ausdrücklich für ihren Einsatz zur Bekämpfung der Covid-Pandemie. Die Auffrischungsimpfung ist gerade zum jetzigen Zeitpunkt von sehr großer Bedeutung. Bund und Länder wollen weitere 30 Millionen Impfungen (Booster-, Erst- und Zweitimpfungen) bis Ende Januar 2022 erreichen. Bund und Länder werden die Impfkapazitäten voll ausschöpfen und bei Bedarf weiter ausbauen. Der Zugang zur Impfung soll schnell und einfach möglich sein.
3. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder begrüßen, dass nunmehr auch eine Impfung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren zugelassen ist und die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) Empfehlungen zur Impfung von Kindern zwischen 5 bis 11 Jahren ausgesprochen hat. Soweit noch nicht geschehen werden Bund und Länder Impfangebote speziell für Kinder auf- und ausbauen, um diesen einen niederschwelligen Zugang zu Impfungen zu ermöglichen. Gleichzeitig bitten sie die Kinderärztinnen und Kinderärzte, sich an der Aufklärung und der Impfkampagne zu beteiligen.
4. Das Auftreten der Omikron-Variante erhöht die Dringlichkeit der für die mit dem Beschluss vom 2. Dezember 2021 für Februar 2022 in den Blick genommene Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Die Länder bitten den Bundestag und die Bundesregierung, die diesbezüglichen Vorbereitungen zügig voranzutreiben und kurzfristig einen Zeitplan vorzulegen.
5. Bund und Länder fordern die Betreiber kritischer Infrastrukturen auf, ihre jeweiligen betrieblichen Pandemiepläne umgehend zu überprüfen, anzupassen und zu gewährleisten, dass diese kurzfristig aktiviert werden können. Sie stellen sicher, dass diese Schritte für die von öffentlicher Seite betriebenen kritischen Infrastrukturen umgesetzt werden. Bund und Länder werden sich dazu fortwährend austauschen und mit den Betreibern eng zusammenarbeiten, damit die kritische Infrastruktur für die Herausforderungen durch die Omikron-Variante gewappnet ist. Die Länder stellen dies in enger Abstimmung mit dem Bund sicher. Der neu einrichtete Bund-Länder-Krisenstab wird dies unterstützen. Bund
und Länder stehen mit den privaten und öffentlich-rechtlichen Betreibern von kritischen Infrastrukturen im Austausch und werden diesen Austausch mit Blick auf die bevorstehende Lage nochmals intensivieren.
6. Das Virus verbreitet sich durch Kontakte von Mensch zu Mensch. Es hat sich bewährt, dass in Deutschland schon seit einigen Wochen weitgehende Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte gelten. Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen, sind diese Beschränkungen der Kontakte weiterhin notwendig. Sie gelten daher weiter: Bundesweit bleibt der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) sowie zum Einzelhandel (Ausnahme:
Geschäfte des täglichen Bedarfs) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). Ausnahmen gelten für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind ebenfalls möglich. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Für private Zusammenkünfte drinnen oder draußen, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, gilt weiterhin: Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen.
Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Ungeimpfte dürfen darüber hinaus in den Arbeitsstätten nur mit tagesaktuellem Test tätig sein. Auch die Benutzung des Öffentlichen Personennahvekehrs und der Züge des Nah- und Fernverkehrs ist für Ungeimpfte weiterhin nur mit einem tagesaktuellen Test möglich.
7. Um die neue Welle mit der Omikron-Variante zu bremsen, sind weitere Beschränkungen der Kontakte auch für Geimpfte und Genesene nötig.
Insbesondere Silvesterfeiern mit einer großen Anzahl von Personen sind in der gegenwärtigen Lage nicht zu verantworten. Daher sind spätestens ab dem 28. Dezember 2021 private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal 10 Personen erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist also auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.
8. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bürgerinnen und Bürger, die Weihnachtsfeiertage
verantwortungsbewusst zu begehen. Die Zahl der Kontakte bei Familienfeiern sollte eigenverantwortlich begrenzt werden und die Regeln zum Abstandhalten sollten eingehalten werden. Auch die üblichen Hygienemaßnahmen, das Maskentragen und das regelmäßige Lüften sollten selbstverständlich sein. Die Corona-Warn-App sollte genutzt werden. Zum Schutz der Menschen im unmittelbaren Umfeld rufen sie dazu auf, vor dem Zusammentreffen mit anderen Familienmitgliedern, Freundinnen und Freunden sowie Verwandten einen Test durchzuführen. Auf diese Weise kann Weihnachten gemeinsam und sicher begangen werden.
9. Bei allen Treffen mit mehreren Personen außerhalb des eigenen Haushaltes wird auch unabhängig von den Weihnachtsfeiertagen und Silvester die vorsorgliche Testung – auch für geimpfte Personen – empfohlen. Dies gilt insbesondere für das Zusammentreffen mit älteren Personen.
10. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erinnern an das vereinbarte An- und Versammlungsverbot an
Silvester und Neujahr sowie das Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist in diesem Jahr generell verboten. Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.
11. Spätestens ab dem 28. Dezember 2021 werden in den Ländern, die von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht haben, Clubs und Diskotheken („Tanzlustbarkeiten“) in Innenräumen geschlossen, Tanzveranstaltungen verboten.
12. Überregionale Großveranstaltungen finden spätestens ab dem 28. Dezember 2021 ohne Zuschauer statt.
13. Mit der Überbrückungshilfe IV stehen für die von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen auch weiterhin finanzielle Unterstützungen zur Verfügung. Die Härtefallhilfen, inklusive der Sonderregeln für die Veranstaltungsbranche, der Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Bund und Länder werden die weitere Entwicklung im Blick behalten und sich über eventuell notwendige Anpassungen austauschen. Dabei sind aus Sicht der Länder die besonderen Bedarfe der kommunalen Unternehmen, der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft sowie der Unternehmen der pyrotechnischen Industrie in den Blick zu nehmen. Die Abwicklung der Wirtschaftshilfen erfolgt über die Länder.
14. Der Systematik des Beschlusses vom 2. Dezember 2021 folgend handelt es sich bei den vorstehend beschriebenen Maßnahmen um die Vereinbarung bundesweit einheitlicher Mindeststandards. Die bestehenden Beschlüsse von Bund und Ländern bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichende Feststellung trifft.
15. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden am 7. Januar 2022 erneut zusammenkommen, um über die
Lage zu beraten. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten den Expertenrat, zur Vorbereitung der
Zusammenkunft seine Empfehlungen fortzuschreiben. Auf dieser Grundlage wird die Bundesregierung eine Planung vorlegen, die etwaige weitere Maßnahmen identifiziert, die zur Eindämmung der Verbreitung der Omikron-Variante erforderlich sind. Zugleich sollen die gegebenenfalls notwendigen Anpassungen der Wirtschaftshilfen für die betroffenen Branchen vorbereitet werden.
Protokollerklärung des Landes Baden-Württemberg und des Freistaats Sachsen:
1. Das Land Baden-Württemberg und der Freistaat Sachsen halten die heutigen Corona-Beschlüsse der
Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder für nicht weitgehend genug. Sie gewährleisten keine ausreichende Handlungsfähigkeit, um
schnell auf eine sich zuspitzende Lage, wie sie der wissenschaftliche Expertenrat in seiner
Stellungnahme vom 19. Dezember 2021 prognostiziert, reagieren zu können.
2. Das Land Baden-Württemberg und der Freistaat Sachsen fordern die Bundesregierung und den
Bundestag auf, schnellstmöglich die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit wieder der volle
Maßnahmenkatalog des § 28a Abs. 1 IfSG zur Verfügung steht. Aus Sicht Baden-Württembergs ist
hierzu mit Blick auf die exponentielle Ausbreitung der Omikron-Variante kurzfristig die erneute
Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag dringend
erforderlich.
- Details
- Geschrieben von PM-EXT/Polizei Hamburg
- Kategorie: Deutschland
Hamburg: Bereits am 26.08.2021 haben Spezialeinsatzkräfte der Polizei Hamburg einen 20-jährigen Heranwachsenden in der Kieler Straße vorläufig festgenommen, der im sog. Darknet versucht haben soll, eine scharfe Schusswaffe und eine Handgranate illegal zu erwerben.
Weiterlesen: Hamburg: Polizei verhindert durch Ermittlungen Terroranschlag