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Robert Lewandowski ist ein weltberühmter Fußballspieler, der für seine Heimat Mannschaft, Polen, und den deutschen Rekordmeister Bayern München spielt. Doch was die wenigsten wissen: Robert Lewandowski hat noch viel vor!
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- Geschrieben von PM-EXT/Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
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Die Gefahr riesiger Vegetationsbrände in Deutschland und anderen europäischen Ländern wird immer größer. Nach Einschätzung von Feuerwehrexperten wird insbesondere die Kombination aus hohen Temperaturen, großen Trockenheit und starken Winden die Lage in den nächsten Tagen weiter verschärfen. Für die kommende Woche haben die Meteorologen für weite Teile Deutschlands Temperaturen von deutlich mehr als 30 Grad und Windgeschwindigkeiten in Böen bis zur Stärke 6 vorhergesagt.
"Es ist zu befürchten, dass die Situation noch gefährlicher werden könnte als im Katastrophenjahr 2018", sagt Dr. Ulrich Cimolino, Vorsitzender des Arbeitskreises Waldbrand im Deutschen Feuerwehrverband (DFV) und Vegetationsbrandexperte der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb). "Damals verursachten Waldbrände und Dürre allein in Europa Schäden von 3,9 Milliarden Dollar." Als besonders dramatisch sieht Cimolino die Langfristvorhersage, wonach die kritische Wetterlage mit relativ hohen Temperaturen und viel zu großer Trockenheit noch bis in den August anhalten werde.
Nach Beobachtung der Feuerwehren ist trotz Niederschlags in einigen Regionen die Bodentrockenheit und Durchschnittstemperatur derzeit größer als üblicherweise zu Beginn des Sommers. "Diese Ausgangslage wird in weiten Teilen Europas und in Deutschland mit hoher Wahrscheinlichkeit zu ausgedehnten Vegetationsbränden führen, die sich schnell entwickeln", betont Cimolino.
Der Gefahrenschwerpunkt werde in Deutschland voraussichtlich in einem mehrere hundert Kilometer breiten Band von Südwesten nach Nordosten liegen. Hier gebe es vermutlich die höchsten Temperaturen und das bei zum Teil frischem Wind (Windstärke 5). Aber auch nicht so extrem von Hitze betroffene Bereiche seien gefährdet. Das gelte insbesondere für das Bergland wegen der Hanglagen, auf denen sich Feuer besonders schnell ausbreiten könne. Die Temperaturen würden auch nachts nur wenig fallen, während gleichzeitig nach der aktuellen Vorhersage ganztägig mit böigem Wind gerechnet werden müsse.
Cimolino weist alle Partner im Einsatz darauf hin, dass die Brandbekämpfung schnell, massiv und gleichzeitig nachhaltig durchgeführt werden müsse: "Jedes Glutnest wird bei dieser Wetterlage spätestens mit auffrischendem Wind sofort wieder für den nächsten Brand sorgen. Insbesondere die Nachlöscharbeiten müssen daher sorgfältig und möglichst mit Wärmebildkontrolle auch aus der Luft durchgeführt werden."
DFV-Präsident Karl-Heinz Banse und vfdb-Präsident Dirk Aschenbrenner haben in einem gemeinsamen Appell dazu aufgerufen, die Warnungen und Empfehlungen der Feuerwehrexperten ernst zu nehmen:
- Rauchen, offenes Feuer, Grillen etc. ist vom 1. März bis 31. Oktober in den Wäldern in ganz Deutschland (in einigen Ländern ganzjährig!) verboten, sondern auch in allen anderen Vegetationsbereichen zu unterlassen, insbesondere dann, wenn es dort trocken ist. Bitte nutzen Sie dafür befestigte Plätze mit ausreichend großen nicht brennbaren Bodenflächen.
- Jeder Verdacht auf ein Feuer sollte sofort über die Notrufnummer 112 gemeldet werden. Je früher ein Brand entdeckt wird, umso schneller kann er noch mit dann guter Aussicht auf Erfolg bekämpft werden.
- Geben Sie den Ort des Feuers möglichst genau an. Dazu kann man bekannte Objekte, Wegkreuzungen, oder auch die Rettungspunkte der Rettungskette Forst benutzen. Soweit Sie über ein Mobiltelefon mit einer Standortfunktion verfügen, können Sie auch diese benutzen, um ihren Standort zu übermitteln. Beachten Sie dabei, das ist allerdings unter Umständen nicht die konkrete Lage des z.B. am gegenüberliegenden Berghang gesehenen Feuers!
Die Feuerwehren sollten sich zum Beispiel so vorbereiten:
- Kontrolle der Zusatzbeladung Vegetationsbrandbekämpfung.
- Geeignete leichte Persönliche Schutzausrüstung bereitlegen und auch bei anderen Einsätzen mitführen.
- Kontakte zu den Land- und Forstwirten mit den notwendigen Spezialmaschinen zur Einsatzunterstützung sowie deren konkrete Verfügbarkeit überprüfen.
- Unterstützung für den Wassertransport prüfen und aktualisieren (Landwirtschaft, Bauhöfe, Firmen etc.).
- Einheiten aus der Vorplanung für überregionale Einsätze sollten ihre Zusammenstellung aktualisieren. (Ferienzeit und eigene Gefahrenlage beachten!)
- Einsatztaktik nochmals besprechen, dabei insbesondere auf die Gefahrenlage von schnell laufenden, da windgetriebenen Feuern eingehen!
- Überregionale Einheiten - insbesondere auch solche für den Luftfahrzeugeinsatz, die im Rahmen der Amtshilfe angefordert werden sollen, frühzeitig über die vorgesehenen Stellen kontaktieren und um Bereitstellung der entsprechenden Einsatzmittel ersuchen.
- Beachten Sie in der Einsatzvorbereitung und im Einsatz die regionale Wetterlage und deren Entwicklung.
Land- und Forstwirte sollten
- Löschmöglichkeiten am Fahrzeug mitführen (zum Beispiel Feuerlöscher)
- die Maschinen und deren Motoren vor und nach der Arbeit überprüfen, um zum Beispiel verschmutzte Filter, defekte Hydraulikschläuche etc. zu wechseln.
- während der Arbeit ihre Geräte und Maschinen beobachten und bei Problemen (steigenden Temperaturen, Warnungen etc.) die Arbeit unterbrechen, den trockenen Bereich verlassen und auf einem Weg oder einer unbewachsenen Stelle die Maschine kontrollieren.
- bei Verdacht auf ein Feuer ebenfalls sofort die Feuerwehr alarmieren.
- größere bzw. abgelegenere Arbeitsbereiche zum Beispiel bei der Feldarbeit mit einem Traktor mit Grubber bzw. im Wald bzw. Buschbereich mit einem Wasserfass begleiten. So können bei einem Feldbrand die nicht betroffenen Bereiche mit einem Schutzstreifen gesichert und das Feuer so von der umgehend alarmierten Feuerwehr einfacher und schneller bekämpft werden.
Einheiten zur Luftfahrzeugunterstützung der Behörden für Sicherheit und Ordnung (BOS) sollten ihre Verfügbarkeit prüfen, einen möglichst hohen Klarstand bei den Fluggeräten und Besatzungen vom kommenden Wochenende an bereitstellen und sich darauf einstellen, parallele Anforderungen zu mehreren Einsatzorten abdecken zu müssen.
Unterstützende Behörden oder Firmen sollten ihren Fuhrpark vorbereiten, das heißt Wasserfässer füllen, ggf. notwendige Übergangsstücke bereitlegen.
Der AK Waldbrand hat über den DFV dazu folgende Fachempfehlungen zur Einsatzunterstützung herausgegeben:
https://www.feuerwehrverband.de/fachempfehlung-vegetationsbrand-aktualisiert/
https://www.feuerwehrverband.de/app/uploads/2022/03/DFV-FE_Luftfahrzeuge_2022.pdf
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- Geschrieben von PM-EXT/BA
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„Der Arbeitsmarkt insgesamt ist weiterhin stabil. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben zwar im Juni kräftig zugenommen. Diese Anstiege gehen aber darauf zurück, dass die ukrainischen Geflüchteten nun in den Jobcentern erfasst und dadurch in der Arbeitsmarktstatistik sichtbar werden“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Hamburg.
Berlin: Drosselung der Gaslieferung: Jetzt die 3 „E“ entfesseln: Einsparen – Effizienz – Erneuerbare
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- Geschrieben von PM-EXT/Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.
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Berlin: Der russische Energiekonzern Gazprom hat die Erdgas-Lieferungen durch die Pipeline Nord Stream 1 deutlich reduziert. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, warnen vor Preissteigerungen und rufen zum Energiesparen auf. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt diese Initiativen und fordert zudem einen Booster für Erneuerbare Wärmetechnologien.
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- Geschrieben von PM-EXT/Bundesagentur für Arbeit
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Am 27.05.2022 ist das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz verkündet worden. Bereits zuvor ist das Heizkostenzuschussgesetz beschlossen worden. Mit diesen Gesetzen werden Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die Leistungen der Familienkasse, der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters beziehen, eine Reihe von Entlastungen ausgezahlt.
1. Sofortzuschlag für Kinder
Den monatlichen Zuschlag in Höhe von 20 Euro erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt leben und Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder nur Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II beziehen. Der Sofortzuschlag wird erstmalig für den Monat Juli 2022 pro Kind erbracht. Die Auszahlung erfolgt gesondert und nicht zeitgleich mit den übrigen Leistungsansprüchen. Kinder, für die Kinderzuschlag bezogen wird, erhalten den Sofortzuschlag durch eine Erhöhung des Kinderzuschlages. Hier steigt der Höchstbetrag auf 229 Euro pro Kind und Monat.
Familien, die die genannten Leistungen bereits beantragt haben oder diese erhalten, müssen von sich aus nicht aktiv werden – der Auszahlungsbetrag wird ab Juli automatisch angepasst. Die Auszahlung erfolgt damit über die jeweils zuständigen Einrichtungen – also zum Beispiel durch die Jobcenter oder, im Falle des Kinderzuschlags, durch die Familienkasse der BA. Im SGB II erfolgt die Auszahlung in der Regel erst im Laufe eines Monats und nicht zeitgleich mir den übrigen Leistungsansprüchen im Voraus.
2. Kinderbonus 2022
Daneben sieht das Entlastungspaket der Bundesregierung auch einen Kinderbonus 2022 vor, der als Einmalzahlung an kindergeldberechtigte Familien in Höhe von 100 Euro ausgezahlt wird. Als Zeitpunkt der Auszahlung ist aktuell auch hier der Juli vorgesehen. Der Kinderbonus muss nicht beantragt werden – die Auszahlung erfolgt automatisch.
Wichtiger Hinweis: Für den Anspruch auf Kindergeld für aus der Ukraine Geflüchtete ist ab 1.6.2022 keine Erwerbstätigkeit des Antragstellers bzw. der Antragstellerin und damit auch kein Nachweis einer Arbeit erforderlich.
3. Einmalzahlung in der Grundsicherung
Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 (Regelbedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende) oder 2 (Regelbedarf für volljährige Partner) richtet, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Die Leistung dient als unmittelbarer pauschaler Ausgleich für etwaige bestehende finanzielle Mehrbelastungen in Folge der Pandemie sowie aktueller Preissteigerungen. Die Leistungen werden von Amts wegen bewilligt und es wird ein eigener Bescheid für die Einmalzahlung erstellt. Ein gesonderter Antrag beim Jobcenter muss nicht gestellt werden.
4. Einmalzahlung für Energiekosten im Arbeitslosengeld
Mit dem Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz sollen die im „Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten“ vorgesehenen Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger umgesetzt werden.
Die Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten Personen, die im Monat Juli 2022 für mindestens einen Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Ausgenommen sind Personen, die als sog. „Aufstocker“ im gleichen Zeitraum Anspruch auf eine Einmalzahlung als Leistungsberechtigte nach dem SGB II haben. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt von Amts wegen.
5. Heizkostenzuschuss
Anspruch auf den Heizkostenzuschuss haben Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungsgeld (Abg) erhalten, die außerhalb des Haushalts der Eltern, aber nicht in einem Wohnheim oder Internat wohnen, sowie Abg-Beziehende, die an Maßnahmen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und an vergleichbaren Maßnahmen anderer Leistungsanbieter teilnehmen. Mindestens ein Monat des Bewilligungszeitraum der BAB oder des Abg muss in der Zeit vom 01.10.2021 bis 31.03.2022 liegen. Ferner darf der BAB- oder Abg-Beziehende nicht selbst als Wohngeldbezieher einen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben oder nicht Mitglied eines Haushalts sein, für den die Wohngeldbehörde einen Heizkostenzuschuss gewährt und in dessen Berechnung einbezogen worden sein.
Der Heizkostenzuschuss beträgt einmalig 230 Euro. Er wird von Amts wegen geleistet. Das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden. Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt voraussichtlich Ende Juni 2022.
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- Geschrieben von PM-EXT/Lidl
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Deutschland: Ab dem 1. Juni 2022 zahlt Lidl in Deutschland seinen Mitarbeitern einen Mindesteinstiegslohn von mindestens 14 Euro brutto pro Stunde. Je nach Eingruppierung im jeweiligen regionalen Tarifvertrag und der bereits vorhandenen Berufserfahrung kann der Lidl-Mindesteinstiegslohn bei bis zu 18,26 Euro brutto pro Stunde zuzüglich Weihnachts- und Urlaubsgeld liegen. Die Mitarbeiter erwarten unbefristete Arbeitsverträge sowie zahlreiche Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten mit einer attraktiven Gehaltsentwicklung. Hierbei steigt der Lohn im Laufe der Unternehmenszugehörigkeit.
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- Geschrieben von Redaktion
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Du möchtest Informationen zum Sprachniveau B1 und willst in Erfahrung bringen, wozu man so ein Sprachniveau benötigt, wie du es erreichst und welche Vorteile man dadurch hat? Im Folgenden erfährst du, was du zum B1 Sprachniveau wissen solltest.
Sprachniveau B1 - die Mittelstufe
Kenntnisse von Fremdsprachen gewinnen in der heutigen Zeit immer mehr an Bedeutung. Egal ob bei der Arbeit, beim Studium an der Universität oder in der Schule: Wer einige fremde Sprachen beherrscht, hat die besten Möglichkeiten, im Leben weiterzukommen.
Die Kenntnisse lassen sich in definierte Sprachniveaus von A1 bis C2 aufteilen. Das B1-Level beschreibt in diesem Zusammenhang die Mittelstufe der Kenntnisse. Man kann einen Deutsch Lehrer konsultieren oder einen Sprachkurs besuchen - viele Wege führen zum Erfolg.
Die einzelnen Sprachniveaus
Bereits Ende des vergangenen Jahrhunderts, und zwar im November des Jahres1991, wurde im Rahmen einer Zusammenkunft über die Idee gesprochen, eine landesübergreifende Definition von Sprachkompetenzen zu definieren.
Zehn Jahre danach wurde die Idee entsprechend umgesetzt: Drei Stufen, nämlich
- elementar (A),
- selbstständig (B) und
- kompetent (C),
dienen zur Unterteilung der Verwendung der Sprache und der Sprachkompetenz. Innerhalb dieser Stufen gibt es weiter Unterteilungen, die zur Spezifizierung herangezogen werden. Während die Ziffer eins für ein niedriges Niveau steht, wird mit der Ziffer zwei das Niveau höher eingestuft.
Das B1-Niveau
Mit dem Niveau B1 beherrscht man eine fremde Sprache in einer individuellen Art und Weise. Man hat die Mittelstufe erreicht und ist über dem grundlegenden Niveau. Die Ziffer eins verdeutlicht, dass man noch vor der guten Mittelstufe steht, die man erst mit Niveau B2 erreichen kann.
Wenn man das B1-Niveau erreicht hat, versteht man Texte in einfacher Standardsprache und kann tiefere Kenntnisse der Themenbereiche rund um Dinge wie Arbeitsplatz, Freizeit-beschäftigung oder Ausbildung vorweisen. Die meisten Situationen, die einem im Rahmen des Sprachgebiets begegnen, kann man bewältigen.
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- Geschrieben von PM-EXT/BA
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Nürnberg: „Der Arbeitsmarkt erholt sich weiter. Durch die Lockerungen und die beginnende Frühjahrsbelebung sinkt die Arbeitslosigkeit und steigt die Beschäftigung. Folgen des Krieges in der Ukraine zeigen sich in den Arbeitsmarktdaten momentan nur vereinzelt. Die Gefahren, die von einer weiteren Eskalation und beispielsweise Lieferstopps fossiler Rohstoffe ausgehen, belasten jedoch die weitere wirtschaftliche Entwicklung“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.