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Köln/Unna/Gelsenkirchen: Seit Mittwoch, 24. November 2021, gilt im Nahverkehr bundesweit die 3G-Regel. Wer nicht geimpft, genesen oder getestet in Bus und Bahn unterwegs ist, muss auch in Nordrhein-Westfalen ab sofort mit einem Bußgeld rechnen.

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Köln: Angesichts der zu erwartenden Besucher*innen auf den Weihnachtsmärkten und in den zentralen Einkaufsstraßen ab dem ersten Adventswochenende führt die Stadt Köln in diesen Bereichen eine Maskenpflicht ein. Diese gilt ab morgen, Freitag, 26. November 2021.

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NRW: Das nordrhein-westfälische Innenministerium stattet die Polizei landesweit mit Kohlenmonoxid-Warngeräten aus – umgangssprachlich CO-Warner genannt. Die handflächengroßen und rund 150 Gramm leichten Geräte zeigen an, wenn sich Kohlenmonoxid in der Luft befindet; bereits in geringen Mengen ist das farb-, geruch- und geschmacklose Gas lebensgefährlich.

NRW: Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom vergangenen Donnerstag und das neue Infektionsschutzgesetz konsequent um und hat die Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen entsprechend angepasst.

Ab Sonntag, 21. November 2021, gelten strengere Auflagen für die Einreise aus den Niederlanden und Belgien nach Nordrhein-Westfalen. Hintergrund ist die Entscheidung der Bundesregierung, die Länder zu Hochrisikogebieten hochzustufen. Damit treten automatisch strengere Anforderungen aus der Einreiseverordnung des Bundes in Kraft.

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Gelsenkirchen/Unna/Köln: Die Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Nordrhein-Westfalen, der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), der Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und der Nahverkehr Rheinland (NVR) können nach eingehender Prüfung das Angebot der Abellio Rail GmbH zur Fortführung der Verkehre in Nordrhein-Westfalen nicht annehmen.

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NRW: Das Infektionsgeschehen an Schulen in Nordrhein-Westfalen bewegt sich weiterhin auf niedrigem Niveau: Wie schon in den Vorwochen war auch mit Stichtag vom 10. November 2021 landesweit keine Schule geschlossen.

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Köln: Der Krisenstab der Stadt Köln hat heute in einer Sondersitzung beschlossen, dass für den 11.11. und am kommenden Wochenende in Köln grundsätzlich die 2G-Regel gelten soll. Dies betrifft die von der Stadt Köln bereits definierten Bereiche Altstadt und Zülpicher Viertel, alle Karnevalsveranstaltungen und Karnevalsfeiern in Kneipen und Gastronomie sowie die Veranstaltungen der Oberbürgermeisterin im Historischen Rathaus.  

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