Feuerwehr Pulheim

Pulheim: Am gestrigen Samstag kam es gegen 17:30 Uhr zu einem Verkehrsunfall zwischen einem PKW und einem Löschfahrzeug der Feuerwehr Pulheim.

NRW: Die Landesregierung passt die Coronaschutzverordnung an die aktuellen Entwicklungen des Infektions- und Pandemiegeschehens in Nordrhein-Westfalen an. Danach gilt ab dem 1. Oktober 2021 unter anderem der Verzicht der Maskenpflicht im Freien, die Möglichkeit, einen PCR-Test durch kurzfristigen Schnelltests zu ersetzten sowie Erleichterungen für Gastronomen und Veranstalter.

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Erftstadt: Der Ausflug einer Familie aus Meerbusch endete mit einem schweren Verkehrsunfall.

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Nur wenige Tage nach den Beschlüssen von Bundestag (7. September 2021) und Bundesrat (10. September 2021) für ein Aufbauhilfegesetz 2021 für die betroffenen Regionen der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 in Höhe von 30 Milliarden Euro können Betroffene in Nordrhein-Westfalen Förderanträge für den Wiederaufbau stellen. Für den Wiederaufbau stehen in Nordrhein-Westfalen Mittel in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 bereit.

Nordrhein-Westfalen wird entsprechend dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes zum 11. Oktober 2021 die Verdienstausfallentschädigungen bei Quarantänen (nach § 56 Abs. 1 IfSG) für Menschen ohne Covid-19-Impfschutz auslaufen lassen. Ausgenommen von dieser Regelung bleiben weiterhin Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Genesene und Geimpfte, die aufgrund von Impfdurchbrüchen oder Neuerkrankungen in Quarantäne müssen, haben ebenfalls weiterhin einen Anspruch auf eine Verdienstausfallentschädigung.

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Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat gestern Abend, 9. September 2021, per Erlass die Fortführung des Impfgeschehens konkretisiert. Die Impfungen werden ab dem 1. Oktober 2021 überwiegend von der niedergelassenen Ärzteschaft sowie der Betriebsärzteschaft übernommen. Die Impfzentren werden mangels Bedarf an der Infrastruktur in der bisherigen Form planmäßig zum 30. September 2021 geschlossen.

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Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2022 am heutigen Mittwoch in den Landtag eingebracht. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie, die einen dramatischen Einbruch der gesamtstaatlichen Wirtschaftsleistung und massive Steuerausfälle verursacht haben, prägen weiterhin den Haushalt und die darüberhinausgehende Finanzplanung für die kommenden Jahre. Dennoch bleiben die Landesfinanzen stabil. Der Etat geht mit einem Volumen von 87,5 Milliarden Euro nicht über das Niveau der letzten Finanzplanung 2019 bis 2023 vor der Corona-Pandemie hinaus. Ausgenommen hiervon sind nur in Einnahmen und Ausgaben durchlaufende Posten im Landeshaushalt. Der Haushalt, ohne coronabedingte Sondereffekte, wird erneut ohne neue Schulden geplant.

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Lange sah es so aus, als würde das Wetter der Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen nach drei Trockenjahren in diesem Jahr endlich wieder eine überdurchschnittliche Getreideernte bescheren. Die jetzt an den Bund gemeldeten Daten der vorläufigen Ergebnisse zur Erntebilanz 2021 haben diese Erwartungen allerdings nicht erfüllen können. Mit einem vorläufigen Ertrag von 7,43 Tonnen je Hektar und einer Gesamterntemenge von 3,67 Millionen Tonnen liegt die Getreideernte in Nordrhein-Westfalen um 1,6 Prozent (Hektarertrag) bzw. 0,9 Prozent (Gesamtmenge) unter den Ergebnissen des Vorjahres und 2,5 Prozent beziehungsweise 4,2 Prozent unter dem mehrjährigen Durchschnitt (2015-2020).
 

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