Rhein-Erft-Kreis: In der Zeit von Sonntag (31. Dezember) 18 Uhr bis heute Morgen (1. Januar) um 6 Uhr zählte die Polizei insgesamt 238 Einsätze. Das waren 34 Einsätze weniger als im Vorjahr.
Insgesamt ist die Polizei in diesem Zeitraum zu 15 Ruhestörungen (2023: 18), 7 Sachbeschädigungen (2023: 9) und 5 Körperverletzungsdelikten (2023: 15) gerufen worden. Die Anzahl der Einsätze zu Körperverletzungsdelikten nahm im Vergleich zum Vorjahr um 10 ab.
In Bergheim fertigten die Beamten zwei Anzeigen wegen Böllerwürfen auf Polizei- und Rettungskräfte. In einem Fall wurden Einsatzkräfte der Polizei und der Feuerwehr während der Löscharbeiten eines Brandes massiv mit Feuerwerkskörpern beworfen. Es entstand dabei weder Personen- noch Sachschaden an den Einsatzfahrzeugen. Allerdings wurde die Einsatzhose eines Polizeibeamten durch Feuerwerkskörper angesengt. In einem weiteren Fall sollen mehrere Personen eine Rettungswagenbesatzung mit Steinen beworfen worden. Es habe sich dabei um mehrere Jugendliche gehandelt. Dabei wurde der Rettungswagen leicht beschädigt.
Die Polizei rückte zudem im gesamten Kreisgebiet wegen mehrerer Brände, Sachbeschädigungen und Streitigkeiten aus und fertigte dazu Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung, Sachbeschädigung durch Feuer, Brandstiftung und Körperverletzungsdelikten.
Kurz nach Mitternacht ist ein Balkon in Hürth durch einen Feuerwerkskörper in Brand geraten. Das Feuer weitete sich auf zwei angrenzende Balkone aus, wodurch auch die dazugehörigen Wohnungen beschädigt wurden. Eine der Wohnungen ist nicht mehr bewohnbar. Die Bewohner befanden sich nicht in der Wohnung.
In einem Fall in Brühl sei ein Pärchen in der Innenstadt durch eine Gruppe Jugendliche nach einem zunächst verbalen Streit angegriffen worden. In diesem Rahmen seien sie geschlagen, getreten und mit einem Messer oberflächlich verletzt worden. Polizisten fertigten eine Strafanzeige. Die dargestellten Kriminalitätszahlen können sich noch verändern. Die Auflistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass noch weitere Anzeigen bei der Polizei Rhein-Erft-Kreis eingehen können, beziehungsweise dass Delikte im Zuge der Ermittlungen anders eingeordnet werden müssen. Eine abschließende Bewertung ist vielfach erst zu einem späteren Zeitpunkt und nach weiteren Ermittlungen möglich.