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Arbeitsplatz: Gesundheit und Wohlbefinden fördern
Leistungsfähige und qualifizierte Mitarbeiter sind maßgeblich an dem Erfolg eines Unternehmens beteiligt. Neben den individuellen Fähigkeiten, den unterschiedlichen Qualifikationen sowie der Leistungsbereitschaft sollte aber auch die Gesundheit des Personals einen hohen Stellenwert haben. Um langfristig auf ein qualifiziertes Team bauen zu können, sollten Arbeitgeber daher ein besonderes Augenmerk auf eine gesundheitsfördernde und angenehme Arbeitsumgebung legen. Je wohler sich Angestellte fühlen, desto geringer fallen die Krankheitstage aus. Insbesondere heutzutage steigt die Zahl der Fehltage, aufgrund von Überforderung und Überlastung. Doch auch die Arbeitsumgebung hat einen großen Einfluss auf den Krankenstand.
Was sind gesundheitsfördernde Maßnahmen?
Bei gesundheitsfördernden Maßnahmen handelt es sich um Vorkehrungen, welche die Gesundheit sowie das Wohlbefinden eines jeden Einzelnen verbessern. Dadurch werden jedoch auch die Leistungsbereitschaft sowie die Produktivität gesteigert. Diese Maßnahmen können zudem das Arbeitsklima verbessern, wodurch Mitarbeiter das Büro mit einem guten Gefühl besuchen. Ein schlechtes Betriebsklima kann dabei nicht von heute auf morgen verbessert werden. Arbeitgeber, die gesundheitsfördernde Vorkehrungen treffen, bringen ihren Angestellten aber ein hohes Maß an Wertschätzung entgegen. Einen besonderen Bereich bei diesen Maßnahmen stellt die Ausstattung der Büro- und Konferenzräume dar.
Es ist entscheidend, dass Mitarbeiter ihrer Arbeit produktiv und konzentriert nachgehen können. Eine schlechte Beleuchtung etwa schadet nicht nur der Konzentration, sie kann auch zu gesundheitlichen Beschwerden führen. Insbesondere in Kombination mit längeren Tätigkeiten am Computer kann das Sehvermögen mit der Zeit getrübt werden. Arbeitgeber sollten daher auf eine angenehme und ausreichende Deckenbeleuchtung achten. Abhilfe könnte da ein LED Panel schaffen. Die Installation mehrerer LED-Paneele sorgt für ein angenehmes Arbeitsumfeld. Sie eignen sich sowohl für kleinere Büros als auch für große Konferenzräume. Die hochwertige Deckenbeleuchtung erzeugt dabei ein natürliches Licht, wodurch die Augen geschont und die Konzentration aufrechterhalten werden.
Mit der richtigen Beleuchtung, im Rahmen von gesundheitsfördernden Maßnahmen, kann somit das Leistungs- und Konzentrationsvermögen verbessert werden. Neben der Beleuchtung hat aber auch die Büroausstattung einen großen Einfluss auf die Gesundheit. Dazu gehören Schränke, Schreibtische, Stühle sowie zusätzliche Arbeitsutensilien. Priorität bei der Ausstattung sollte die Ergonomie haben. Eine fehlende Ergonomie kann zu körperlichen Beschwerden führen. Betroffene berichten häufig von Rücken- und Nackenschmerzen sowie generellen Verspannungen. Speziell Nackenschmerzen können auf Dauer zu Kopfschmerzen oder im schlimmsten Fall zu Migräneanfällen führen.
Die Auswirkungen einer mangelhaften Arbeitsumgebung
Eine mangelhafte Arbeitsumgebung kann jedoch noch weitere negative Folgen haben. Neben den körperlichen Beschwerden kann ein Leistungsabfall begünstigt werden. Ein gemindertes Sehvermögen etwa, welches nicht korrigiert wird, erschwert die Arbeit. Betroffene müssen sich anstrengen, um die Konzentration aufrechtzuerhalten. Auf Dauer kann dies in einer Überbelastung enden. Für Arbeitgeber kann dies zu hohen Krankheitstagen führen. Hochwertige Beleuchtungssysteme sowie Ausstattungen können einer Überbelastung jedoch entgegenwirken.
Arbeitgeber sollten aber auch auf eine angenehme Arbeitsatmosphäre achten. Psychische Erkrankungen sind immer häufiger der Grund für einen hohen Krankenstand. Es ist daher wichtig, dass den Mitarbeitern eine ausreichende Work-Life-Balance ermöglicht wird. Ebenfalls entscheidend sind regelmäßige Feedback-Gespräche. Auf diese Weise wird der Druck, den viele Berufstätige verspüren, genommen. Negativ wirken sich ein erhöhtes Arbeitspensum, Zeitdruck sowie genereller Stress aus. Belastungen können dabei zu Schlafstörungen und Schlaflosigkeit führen, wodurch das Leistungs- und Konzentrationsvermögen gemindert wird. Und auch die Produktivität, Kreativität und Leistungsbereitschaft leiden unter einer schlechten Work-Life-Balance.
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Essen ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Lebens, aber oft essen wir, ohne darauf zu achten, was wir zu uns nehmen. Gedankenloses Essen kann zu Überernährung, schlechter Verdauung und einer ungesunden Beziehung zum Essen führen. Achtsames Essen hingegen kann uns helfen, unser Essen mehr zu genießen, gesündere Entscheidungen zu treffen und eine positivere Beziehung zu unserem Körper zu entwickeln. In diesem Artikel erfahren Sie, was achtsames Essen ist, welche Vorteile es hat und wie Sie es so praktizieren können, damit der Prozess einfacher als Deutsche Online Casino wäre.
Was ist "Achtsames Essen"?
Achtsames Essen ist eine Form der Achtsamkeit, bei der es darum geht, die Aufmerksamkeit auf das Essen, den Körper und die mit dem Essen verbundenen Gedanken und Gefühle zu richten. Es geht darum, im Augenblick präsent zu sein und den Geschmack, die Beschaffenheit und die Empfindungen eines jeden Bissens voll und ganz zu erleben. Zum achtsamen Essen gehört auch, dass Sie sich Ihrer Hunger- und Sättigungssignale bewusst sind, so dass Sie essen, wenn Sie hungrig sind, und aufhören, wenn Sie satt sind.
Vorteile des achtsamen Essens
Bessere Verdauung
Wenn wir gedankenlos essen, neigen wir dazu, schnell zu essen und unser Essen nicht richtig zu kauen, was zu Verdauungsstörungen und Blähungen führen kann. Achtsames Essen hilft uns, langsamer zu essen und unsere Nahrung gründlicher zu kauen, was die Verdauung fördert.
Bessere Auswahl der Lebensmittel
Achtsames Essen bedeutet, dass wir uns auf das Hunger- und Sättigungsgefühl unseres Körpers einstellen, was uns helfen kann, eine gesündere Auswahl an Lebensmitteln zu treffen. Wenn wir gedankenlos essen, greifen wir möglicherweise zu ungesunden Snacks oder essen zu viel. Wenn wir jedoch achtsam sind, wählen wir mit größerer Wahrscheinlichkeit nährstoffreiche Lebensmittel, die unseren Körper mit Energie versorgen.
Gewichtsmanagement
Achtsames Essen kann uns helfen, unser Gewicht zu kontrollieren, indem es übermäßiges Essen reduziert und gesunde Essgewohnheiten fördert. Wenn wir achtsam essen, nehmen wir die Signale unseres Körpers bewusster wahr, was uns helfen kann, nicht zu essen, wenn wir satt sind, und übermäßige Kalorienzufuhr zu vermeiden.
Verbesserte Beziehung zum Essen: Achtsames Essen kann uns helfen, ein gesünderes Verhältnis zum Essen zu entwickeln, indem es Schuldgefühle und Scham im Zusammenhang mit dem Essen reduziert. Wenn wir dem Essen mit Achtsamkeit und ohne Vorurteile begegnen, können wir unser Essen genießen, ohne uns schuldig oder beschämt zu fühlen.
So praktizieren Sie achtsames Essen
Essen Sie langsam und genießen Sie jeden Bissen
Wenn Sie achtsam essen, nehmen Sie sich die Zeit, jeden Bissen zu genießen. Kauen Sie langsam und achten Sie auf den Geschmack, die Beschaffenheit und die Empfindungen in Ihrem Mund.
Achten Sie auf Ihr Hunger- und Sättigungsgefühl
Bevor Sie mit dem Essen beginnen, sollten Sie sich bei Ihrem Körper rückversichern, ob Sie wirklich hungrig sind. Achten Sie beim Essen darauf, wie satt Sie sich fühlen, und hören Sie auf zu essen, wenn Sie zufrieden sind.
Seien Sie unvoreingenommen
Beim achtsamen Essen geht es darum, präsent zu sein und nicht zu urteilen. Kritisieren oder verurteilen Sie sich nicht für das, was Sie essen. Beobachten Sie stattdessen Ihre Gedanken und Gefühle, ohne zu urteilen.
Hören Sie auf Ihren Körper
Ihr Körper weiß, was er braucht, also hören Sie auf ihn. Wenn Sie sich nach etwas Bestimmtem sehnen, gönnen Sie es sich in Maßen. Wenn Sie nicht hungrig sind, zwingen Sie sich nicht zum Essen.
Es geht immer darum, eine positive Beziehung zum Essen zu entwickeln, auf die Signale des Körpers zu hören und gesündere Entscheidungen zu treffen. Wenn Sie sich also das nächste Mal zum Essen hinsetzen, atmen Sie tief durch und üben Sie sich in Achtsamkeit. Sie werden feststellen, dass dies nicht nur Ihr Esserlebnis verbessert, sondern auch Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden fördert.
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Wer sich eine Gleitsichtbrille zulegen möchte, tut zunächst erst einmal etwas Gutes und Wichtiges für sein Augenlicht. Denn diese Brille ist nicht nur sehr hilfreich für die Verstärkung einer Sehschwäche wie viele andere Brille, sondern ein wahrer Meister für gleich mehrere Sehlösungen in einem Brillenglas vereint. Sie kann nämlich gleichzeitig eine Korrektur für das Sehen in die Ferne, zum Beispiel bei der klassischen Kurzsichtigkeit darstellen und auch bei der Weitsichtigkeit. Und eben auch eine Korrektur für die Nähe beispielsweise zum Lesen bei der Alterssichtigkeit.
Weiterlesen: Die Gleitsichtbrille: Alleskönner unter den Sehhilfen
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- Geschrieben von PM-EXT/stiftung-gesundheitswissen.de
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Auch 2023 wird sich wieder einiges im Gesundheitsbereich ändern: Der Bundesgesundheitsminister hat umfassende Reformen angekündigt - in punkto Digitalisierung und auch bei den Krankenhäusern. Gleichzeitig werden die Krankenkassenbeiträge steigen und auch die Corona-Pandemie bleibt ein Thema. Ein Überblick.
E-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird für Arbeitgeber verpflichtend
Seit 2022 ist der Versand der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an die Krankenkassen für alle Ärzte verbindlich. Ab 2023 sind auch Arbeitgeber verpflichtet, am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung teilzunehmen. Künftig rufen Arbeitgeber die AU für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer digital bei der zuständigen Krankenkasse ab. Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber dann keine Bescheinigung mehr über ihre Krankmeldung vorlegen. Sie bekommen allerdings vom Arzt noch immer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier ausgestellt, um ihre Krankmeldung ggf. beweisen zu können. An den allgemeinen Regelungen, wie man sich gegenüber dem Arbeitgeber krankmeldet, ändert sich nichts.
Krankmeldung: Das gilt es zu beachten
Was Sie dabei beachten müssen, wenn Sie sich beim Arbeitgeber krankmelden, können Sie hier nachlesen: ;> Wie melde ich mich richtig krank?
Krankenkassenbeiträge steigen
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen steigen 2023 um 0,3 Prozentpunkte auf durchschnittlich 16,2 Prozent des Bruttolohns. Das ergibt sich aus dem im Herbst verabschiedeten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz der Bundesregierung. Mit der Erhöhung soll ein Finanzdefizit der gesetzlichen Krankenkassen von 17 Milliarden Euro abgeschwächt werden. Auch die Beiträge für Privatversicherte steigen. Wie der Verband der Privaten Krankenversicherung schreibt, erhöhen sich die Beiträge der Krankversicherung um durchschnittlich 3,7 Prozent. Auch in der privaten Pflege werden die Beiträge zum 1. Januar erhöht. Der durchschnittliche Beitrag liegt dann für Angestellte und Selbstständige bei etwa 104 Euro pro Monat. Grund seien die Anpassungen der Pflegereform.
Beitragsbemessungsgrenze wird erhöht
Ab 1. Januar werden die Bemessungsgrenzen für die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung nach oben angepasst. Die Beitragsbemessungsgrenze ist die maßgebende Rechengröße für die Sozialversicherung. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen eines Beschäftigten beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei. 2023 steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 59.850 Euro im Jahr (monatlich 4.987,50 Euro) und die Versicherungspflichtgrenze auf jährlich 66.600 Euro (monatlich 5.550 Euro). Wer mehr als diesen Betrag verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.
Arbeitgeberzuschuss für Privatversicherte erhöht sich
Aufgrund der Anpassungen der Beitragsbemessungsgrenze und der Erhöhung des Zusatzbeitrages für die gesetzlichen Krankenkassen erhöht sich der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung um etwas mehr als 20 Euro monatlich. Wie der Verband der Privaten Krankenversicherung bekannt gibt, gilt auch diese Änderung ab 1. Januar 2023.
Auch 2023 zusätzliche Kinderkrankentage wegen Corona
Aufgrund der noch immer hohen Corona-Infektionszahlen hat die Bundesregierung die erweiterte Kinderkrankregelung bis zum 7. April verlängert. Jeder gesetzlich versicherte Elternteil hat demnach Anspruch auf maximal 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Kind. Bei mehreren Kindern sind es maximal 65 Tage. Alleinerziehende haben Anspruch auf 60 Arbeitstage oder - bei mehreren Kindern - auf maximal 130 Tage. Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts.
Impfpflicht gegen COVID-19 im Gesundheitswesen aufgehoben
Mit Ende des Jahres 2022 läuft die gesetzliche Impfpflicht für Beschäftige im Gesundheitsbereich aus. Personal an Kliniken, in Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen mussten seit März 2022 nachweisen, dass sie vollständig gegen COVID-19 geimpft sind oder von einer Erkrankung genesen waren. Wurde der Nachweis oder ein Attest nicht erbracht, konnten Gesundheitsämter Tätigkeits- oder Betretungsverbote aussprechen. Auch konnte eine Geldbuße von bis 2500 Euro verhängt werden. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht war im Paragraf 20a des Infektionsschutzgesetzes geregelt.
Rauchen wird 2023 teurer
Zigaretten, Zigarillos und Tabak werden ab 1. Januar teurer. Grund ist eine Reform der Tabaksteuer aus dem Jahr 2021. Die damalige Bundesregierung hatte beschlossen, die Steuer über einen Zeitraum von fünf Jahren stufenweise zu erhöhen. Bis 2026 soll z.B. der Preis für eine Packung Zigaretten jährlich etwa 8 Cent steigen.
Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung erweitert
Ab 1. Januar 2023 haben Patientinnen und Patienten auch Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung vor einer geplanten Entfernung der Gallenblase. Ärzte müssen bei der Indikationsstellung auf den Anspruch zur Einholung einer Zweitmeinung hinweisen. Mit dem Beschluss erweitert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren um einen weiteren planbaren Eingriff. Ein rechtlicher Zweitmeinungsanspruch besteht aktuell bei den Eingriffen zur Amputation beim diabetischen Fußsyndrom, an Gaumen- oder Rachenmandeln, an der Wirbelsäule, bei einer Gebärmutterentfernung oder bei Herzrhythmusstörungen, bei denen eine elektrophysiologische Herzkatheteruntersuchung oder eine Verödung von Herzgewebe (Ablation) empfohlen wird. Ebenso sind Zweitmeinungen bei Gelenkspiegelungen an der Schulter und bei Implantation einer Knieendoprothese gesetzlich möglich.
Mehr Orientierung zu Mindestmengenregelungen in Krankenhäusern
Auf den Internetseiten des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen können sich Patientinnen und Patienten künftig darüber informieren, welche Krankenhausstandorte in der näheren und weiteren Umgebung berechtigt sind, bestimmte planbare und mindestmengenrelevante stationäre Leistungen zu erbringen. Die Mindestmengenregelung wurde 2004 eingeführt, um durch Erfahrung und Routine die Qualität bei medizinischen Leistungen und Eingriffen von hoher Komplexität zu gewährleisten. Dazu zählen beispielsweise Nieren- und Lebertransplantationen, die Versorgung von Früh- und Neugeborenen oder Kniegelenk-Totalendoprothesen. Auf der neuen Internetseite kann man seine Postleitzahl und den geplanten Eingriff eingeben und erhält entsprechende Krankenhausstandorte in seiner Nähe angezeigt, die die Mindestmengen erreichen: https://ots.de/baAUY2
Elektronischen Patientenakte erhält weitere Funktionen
2023 wird die elektronische Patientenakte (ePA) um neue Funktionen erweitert. Ab 2023 können Versicherte in ihrer ePA weitere medizinische Informationen wie Daten zur Arbeitsunfähigkeit in Form der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die Teilnahme an strukturierten Behandlungsprogrammen bei chronischen Krankheiten oder digitale Gesundheitsanwendungen speichern.
Die elektronische Patientenakte (ePA)
Seit Januar 2021 können alle gesetzlich Krankenversicherte die elektronische Patientenakte nutzen - zumindest theoretisch. Wie sie funktioniert und welche Vorteile sie bringen kann, können Sie hier nachlesen: ;> Die elektronische Patientenakte (ePA): Wie sie funktioniert und was sie bringt
Über die Stiftung Gesundheitswissen:
Die gemeinnützige, operative Stiftung Gesundheitswissen mit Sitz in Berlin will die Kompetenz von Menschen in Deutschland im Hinblick auf Gesundheit und Prävention stärken und die Informationsasymmetrien zwischen Arzt und Patient abbauen. Dazu erstellt sie u.a. laienverständliche Gesundheitsinformationen auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, zeigt Präventionsmöglichkeiten sowie Behandlungsalternativen auf und fördert das Gesundheitswissen im Allgemeinen. Stifter ist der Verband der Privaten Krankenversicherung.