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Wer sich eine Gleitsichtbrille zulegen möchte, tut zunächst erst einmal etwas Gutes und Wichtiges für sein Augenlicht. Denn diese Brille ist nicht nur sehr hilfreich für die Verstärkung einer Sehschwäche wie viele andere Brille, sondern ein wahrer Meister für gleich mehrere Sehlösungen in einem Brillenglas vereint. Sie kann nämlich gleichzeitig eine Korrektur für das Sehen in die Ferne, zum Beispiel bei der klassischen Kurzsichtigkeit darstellen und auch bei der Weitsichtigkeit. Und eben auch eine Korrektur für die Nähe beispielsweise zum Lesen bei der Alterssichtigkeit.
Weiterlesen: Die Gleitsichtbrille: Alleskönner unter den Sehhilfen
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- Geschrieben von PM-EXT/stiftung-gesundheitswissen.de
- Kategorie: Ratgeber Gesundheit
Auch 2023 wird sich wieder einiges im Gesundheitsbereich ändern: Der Bundesgesundheitsminister hat umfassende Reformen angekündigt - in punkto Digitalisierung und auch bei den Krankenhäusern. Gleichzeitig werden die Krankenkassenbeiträge steigen und auch die Corona-Pandemie bleibt ein Thema. Ein Überblick.
E-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird für Arbeitgeber verpflichtend
Seit 2022 ist der Versand der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an die Krankenkassen für alle Ärzte verbindlich. Ab 2023 sind auch Arbeitgeber verpflichtet, am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung teilzunehmen. Künftig rufen Arbeitgeber die AU für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer digital bei der zuständigen Krankenkasse ab. Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber dann keine Bescheinigung mehr über ihre Krankmeldung vorlegen. Sie bekommen allerdings vom Arzt noch immer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier ausgestellt, um ihre Krankmeldung ggf. beweisen zu können. An den allgemeinen Regelungen, wie man sich gegenüber dem Arbeitgeber krankmeldet, ändert sich nichts.
Krankmeldung: Das gilt es zu beachten
Was Sie dabei beachten müssen, wenn Sie sich beim Arbeitgeber krankmelden, können Sie hier nachlesen: ;> Wie melde ich mich richtig krank?
Krankenkassenbeiträge steigen
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen steigen 2023 um 0,3 Prozentpunkte auf durchschnittlich 16,2 Prozent des Bruttolohns. Das ergibt sich aus dem im Herbst verabschiedeten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz der Bundesregierung. Mit der Erhöhung soll ein Finanzdefizit der gesetzlichen Krankenkassen von 17 Milliarden Euro abgeschwächt werden. Auch die Beiträge für Privatversicherte steigen. Wie der Verband der Privaten Krankenversicherung schreibt, erhöhen sich die Beiträge der Krankversicherung um durchschnittlich 3,7 Prozent. Auch in der privaten Pflege werden die Beiträge zum 1. Januar erhöht. Der durchschnittliche Beitrag liegt dann für Angestellte und Selbstständige bei etwa 104 Euro pro Monat. Grund seien die Anpassungen der Pflegereform.
Beitragsbemessungsgrenze wird erhöht
Ab 1. Januar werden die Bemessungsgrenzen für die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung nach oben angepasst. Die Beitragsbemessungsgrenze ist die maßgebende Rechengröße für die Sozialversicherung. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen eines Beschäftigten beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei. 2023 steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 59.850 Euro im Jahr (monatlich 4.987,50 Euro) und die Versicherungspflichtgrenze auf jährlich 66.600 Euro (monatlich 5.550 Euro). Wer mehr als diesen Betrag verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.
Arbeitgeberzuschuss für Privatversicherte erhöht sich
Aufgrund der Anpassungen der Beitragsbemessungsgrenze und der Erhöhung des Zusatzbeitrages für die gesetzlichen Krankenkassen erhöht sich der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung um etwas mehr als 20 Euro monatlich. Wie der Verband der Privaten Krankenversicherung bekannt gibt, gilt auch diese Änderung ab 1. Januar 2023.
Auch 2023 zusätzliche Kinderkrankentage wegen Corona
Aufgrund der noch immer hohen Corona-Infektionszahlen hat die Bundesregierung die erweiterte Kinderkrankregelung bis zum 7. April verlängert. Jeder gesetzlich versicherte Elternteil hat demnach Anspruch auf maximal 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Kind. Bei mehreren Kindern sind es maximal 65 Tage. Alleinerziehende haben Anspruch auf 60 Arbeitstage oder - bei mehreren Kindern - auf maximal 130 Tage. Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts.
Impfpflicht gegen COVID-19 im Gesundheitswesen aufgehoben
Mit Ende des Jahres 2022 läuft die gesetzliche Impfpflicht für Beschäftige im Gesundheitsbereich aus. Personal an Kliniken, in Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen mussten seit März 2022 nachweisen, dass sie vollständig gegen COVID-19 geimpft sind oder von einer Erkrankung genesen waren. Wurde der Nachweis oder ein Attest nicht erbracht, konnten Gesundheitsämter Tätigkeits- oder Betretungsverbote aussprechen. Auch konnte eine Geldbuße von bis 2500 Euro verhängt werden. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht war im Paragraf 20a des Infektionsschutzgesetzes geregelt.
Rauchen wird 2023 teurer
Zigaretten, Zigarillos und Tabak werden ab 1. Januar teurer. Grund ist eine Reform der Tabaksteuer aus dem Jahr 2021. Die damalige Bundesregierung hatte beschlossen, die Steuer über einen Zeitraum von fünf Jahren stufenweise zu erhöhen. Bis 2026 soll z.B. der Preis für eine Packung Zigaretten jährlich etwa 8 Cent steigen.
Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung erweitert
Ab 1. Januar 2023 haben Patientinnen und Patienten auch Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung vor einer geplanten Entfernung der Gallenblase. Ärzte müssen bei der Indikationsstellung auf den Anspruch zur Einholung einer Zweitmeinung hinweisen. Mit dem Beschluss erweitert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren um einen weiteren planbaren Eingriff. Ein rechtlicher Zweitmeinungsanspruch besteht aktuell bei den Eingriffen zur Amputation beim diabetischen Fußsyndrom, an Gaumen- oder Rachenmandeln, an der Wirbelsäule, bei einer Gebärmutterentfernung oder bei Herzrhythmusstörungen, bei denen eine elektrophysiologische Herzkatheteruntersuchung oder eine Verödung von Herzgewebe (Ablation) empfohlen wird. Ebenso sind Zweitmeinungen bei Gelenkspiegelungen an der Schulter und bei Implantation einer Knieendoprothese gesetzlich möglich.
Mehr Orientierung zu Mindestmengenregelungen in Krankenhäusern
Auf den Internetseiten des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen können sich Patientinnen und Patienten künftig darüber informieren, welche Krankenhausstandorte in der näheren und weiteren Umgebung berechtigt sind, bestimmte planbare und mindestmengenrelevante stationäre Leistungen zu erbringen. Die Mindestmengenregelung wurde 2004 eingeführt, um durch Erfahrung und Routine die Qualität bei medizinischen Leistungen und Eingriffen von hoher Komplexität zu gewährleisten. Dazu zählen beispielsweise Nieren- und Lebertransplantationen, die Versorgung von Früh- und Neugeborenen oder Kniegelenk-Totalendoprothesen. Auf der neuen Internetseite kann man seine Postleitzahl und den geplanten Eingriff eingeben und erhält entsprechende Krankenhausstandorte in seiner Nähe angezeigt, die die Mindestmengen erreichen: https://ots.de/baAUY2
Elektronischen Patientenakte erhält weitere Funktionen
2023 wird die elektronische Patientenakte (ePA) um neue Funktionen erweitert. Ab 2023 können Versicherte in ihrer ePA weitere medizinische Informationen wie Daten zur Arbeitsunfähigkeit in Form der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die Teilnahme an strukturierten Behandlungsprogrammen bei chronischen Krankheiten oder digitale Gesundheitsanwendungen speichern.
Die elektronische Patientenakte (ePA)
Seit Januar 2021 können alle gesetzlich Krankenversicherte die elektronische Patientenakte nutzen - zumindest theoretisch. Wie sie funktioniert und welche Vorteile sie bringen kann, können Sie hier nachlesen: ;> Die elektronische Patientenakte (ePA): Wie sie funktioniert und was sie bringt
Über die Stiftung Gesundheitswissen:
Die gemeinnützige, operative Stiftung Gesundheitswissen mit Sitz in Berlin will die Kompetenz von Menschen in Deutschland im Hinblick auf Gesundheit und Prävention stärken und die Informationsasymmetrien zwischen Arzt und Patient abbauen. Dazu erstellt sie u.a. laienverständliche Gesundheitsinformationen auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, zeigt Präventionsmöglichkeiten sowie Behandlungsalternativen auf und fördert das Gesundheitswissen im Allgemeinen. Stifter ist der Verband der Privaten Krankenversicherung.
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CBD-E-Liquids sind eine von vielen verfügbaren E-Liquids. Die Reinheit der Liquids ist so, dass der Cannabidiolgehalt, der so nah wie möglich an 100 % CBD (mindestens 99 %) liegen sollte, und die Konformität mit einem THC-Gehalt (Tetrahydrocannabinol) bei 0 % liegt. Wenn Sie gerne mit CBD aromatisierte E-Liquids rauchen, sagen wir Ihnen alles, was Sie wissen müssen.
Was ist CBD-E-Liquid?
CBD-Liquid wird aus denselben Zutaten hergestellt wie herkömmliches E-Liquid: einer neutralen Basis, einem Aroma und einem Booster. Der einzige Unterschied ist, dass der CBD-Booster den Nikotin-Booster ersetzt, der der klassischen E-Liquid hinzugefügt wird. Wie alle anderen E-Shisha Kartuschen gibt es Ihnen das gleiche Gefühl beim Rauchen, aber auch andere Vorteile für Ihre Gesundheit. Diese E-Liquids haben in der Regel einen höheren Propylenglykolanteil (ca. 80 %), um eine optimale Verdünnung des Moleküls zu ermöglichen; dabei ist zu beachten, dass die ideale Verdampfungstemperatur von CBD bei ca. 180 °C liegt, was der niedrigsten Verdampfungstemperatur von Propylenglykol entspricht.
Alle Aromen, die in herkömmlichen E-Liquids verwendet werden, die typischen Lebensmittelaromen, können auch in CBD-E-Liquids verwendet werden; das Aroma von CBD-E-Liquids kann auch aus Terpenen hergestellt werden, Molekülen, die in allen Pflanzen vorkommen und ihnen ihren Geruch und Geschmack verleihen können auch aus Terpenen hergestellt werden, Molekülen, die in allen Pflanzen vorkommen und ihnen ihren Geruch und Geschmack verleihen. Durch die Kombination der Terpene aus verschiedenen Pflanzen kann ein cannabisähnlicher Geschmack erzielt werden.
Was ist CBD Full Spectrum E-Liquid?
CBD Full Spectrum e-Liquid ist ein e-Liquid, das aus sogenanntem "Vollspektrum-CBD" hergestellt wird. Dieses CBD wird durch eine einzigartige Extraktionsmethode gewonnen, bei der das CBD aus der Pflanze isoliert wird, ohne dass andere Moleküle vorhanden sind. So bleiben die anderen in der Pflanze vorhandenen Cannabidiole und Terpene während des Extraktionsprozesses erhalten. Dadurch erhält man CBD in einer Form, die seiner natürlichen Form so nahe wie möglich kommt, während die peripheren Effekte und der ursprüngliche Geschmack der Pflanze erhalten bleiben.
Das "klassische" CBD ist auch als CBD-Isolat bekannt. Wie der Name schon sagt, handelt es sich dabei um ein fast reines CBD-Isolat, das eine E-Liquid produziert, die nicht unbedingt nach Hanf schmeckt. CBD-Isolat wird in Form von Kristallen gewonnen und als Booster bei der Herstellung von DIY-E-Liquids verwendet.
Die Unterschiede in der Qualität von Cbd-Liquids
Wie in vielen Bereichen gibt es auch hier große Qualitätsunterschiede zwischen den einzelnen Produkten. Um die Qualität von CBD-Liquids zu beurteilen, sollten Sie mehrere Kriterien berücksichtigen:
Qualität des verwendeten CBD
Je nach der verwendeten Extraktionsmethode kann die Reinheit des Produkts variieren. Daher ist es wichtig, dass die Extraktionsmethode genau und sorgfältig gemäß dem Protokoll befolgt wird, um die Qualität des Produkts zu erhalten. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass Vollspektrum-CBD und CBD, das mit überkritischem Kohlendioxid extrahiert wurde, die beste Qualität bieten.
Qualität, die auf Neutralität beruht
Um CBD aufzulösen, benötigt man eine neutrale Basis aus PG/VG. Propylenglycol und pflanzlichem Glycerin in verschiedenen Verhältnissen. Für eine optimale Qualität wird ein Verhältnis von 100 % pflanzlichem Glycerin und PG/VG empfohlen, das Raum für Propylenglykol lässt.
Aromen und verwendete Terpene
Idealerweise sollten die Aromen, die dem Liquid Geschmack verleihen, natürlichen Ursprungs sein. Wenn Sie Liquids mit Cannabisaroma bevorzugen, sollten Sie sich für die Full Spectrum CBD Liquids entscheiden.
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- Geschrieben von PM-EXT/AOK-Bundesverband
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Die Eigenanteile der Pflegebedürftigen in der stationären Pflege sind im Zuge der seit dem 1. September 2022 bestehenden Verpflichtung zur Bezahlung des Pflegepersonals auf Tarifniveau deutlicher gestiegen als in den Vorjahren. Das zeigt eine erste Auswertung der "Echtdaten" aus dem Pflegenavigator der AOK. Laut der Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) liegen die sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteile (EEE) Mitte November 2022 um durchschnittlich 21 Prozent höher als rund ein Jahr zuvor. Der seit mehreren Jahren zu beobachtende Kostenanstieg in der stationären Pflege - bereits in den letzten fünf Jahren waren beim EEE jährlich Erhöhungen zwischen 11 und 14 Prozent zu verzeichnen - spitzt sich damit nochmals zu.