Polizei

Simmerath: Nach nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen im öffentlichen Verkehrsraum hat die Aachener Polizei am Samstag zwei Motorräder und die Führerscheine von zwei Motorradfahrern sichergestellt. Die Polizei hatte gezielt auf der bei Motorradfahrern bekannten, 12 Kilometer langen "kleinen Eifelrunde" nach Rasern Ausschau gehalten.

 

Ein dritter Motorradfahrer, der ebenfalls erheblich zu schnell war, ging den Beamten durch die Lappen. Kennzeichen und die Beschreibung des Fahrers sind aber aktenkundig.

Recht unkonventionell verfolgten die Beamten das Geschehen. Besagte Rundstrecke beträgt exakt 12 Kilometer und geht über Kesternich und Rurberg wieder bis zum Ausgangspunkt zurück. Unter Einhaltung der jeweils vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und ohne anderen Verkehr beträgt die normale Rundenzeit etwas über 11 Minuten. Daraus ergibt sich dann eine Durchschnittsgeschwindigkeit von etwa 63 km/h.

Ein 60-jähriger Motorradfahrer aus Eschweiler durchfuhr eine Runde mit 7 Minuten und 31 Sekunden, was einer Durchschnittsgeschwindigkeit von über 95 km/h entspricht, eine zweite Runde legte er mit einer errechneten Durchschnittsgeschwindigkeit von über 102 km/h hin. Bei einer weiteren Runde überholte er noch ein anderes Motorrad mit Geilenkirchener Kennzeichen, welches gerade ebenfalls gemessen wurde.

Als beide Motorräder angehalten werden sollten, raste das Geilenkirchener Motorrad an den uniformierten Beamten vorbei. Der 60-Jährige konnte hingegen gefahrlos angehalten werden. Im Gespräch gab der 60-Jährige an, kein Rennen gefahren zu sein. Schon gar nicht gegen den Piloten des Geilenkirchener Motorrades. Im Übrigen würde er sich "nur ein gleichwertiges Motorrad aussuchen und nicht so ein unterlegenes wie diese andere Maschine, die gegen seine 200 PS eh keine Chance hat...". Seine Maschine als so genannter Einziehungsgegenstand sowie sein Führerschein wurden sichergestellt.

Genau so erging es einem 33-jährigen Motoradfahrer aus Eijsden-Margraten (Niederlande). Ihm wird vorgeworfen, zwei Runden mit über 95 km/h und knapp 90 km/h gefahren zu sein. Auch sein Motorrad sowie sein Führerschein wurden sichergestellt. Die Motorräder wurden an Ort und Stelle abgeschleppt. Zur Beweissicherung haben die Beamten noch Fotos und Videoaufnahmen gemacht. Den Motorradfahrern wird grobes und rücksichtsloses Verhalten vorgeworfen.

Info: Im § 315d des Strafgesetzbuches behandelt der Gesetzgeber verbotene Kraftfahrzeugrennen. Dazu heißt es im Gesetzestext (auszugsweise):

(1) Wer im Straßenverkehr 1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt, 2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder 3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.... ...wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Anm.: Werden Menschen gefährdet oder gar getötet sind die Strafen wesentlich höher. Möglich sind hier Strafen von einem Jahr bis zu 10 Jahren Freiheitsentzug. Nach § 315f Strafgesetzbuch können Fahrzeuge, mit denen oben beschriebene Taten begangen wurden, eingezogen werden.

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