Verkehr: Heute sind im Bundesgesetzblatt weitreichende Änderungen in der Straßenverkehrsordnung verkündet worden. Diese Änderungen treten morgen (28. April) in Kraft. Zugleich wird auch die Bußgeldkatalog-Verordnung geändert.

Besonders hervorzuheben sind die Änderungen hinsichtlich der Fahrverbote. Künftig gibt es ein Fahrverbot von einem Monat bereits ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 21 km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, anstatt bislang nach 31 km/h. Außerhalb geschlossener Ortschaften gibt es dieses Fahrverbot ab 26 km/h – bisher 41 km/h zu schnell.

Ein Vergleich mit den Zahlen aus 2019 macht deutlich, wie schnell ab Dienstag „der Lappen weg“ sein kann. Wäre schon im letzten Jahr bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 21 km/h innerorts ein Fahrverbot ausgesprochen worden, hätten über sieben Mal so viele Fahrer ihren Führerschein abgeben müssen.

Auch die Bußgelder erhöhen sich, beziehungsweise gibt es bereits bei geringeren Geschwindigkeitsübertretungen bereits ein Bußgeld. Fahrer müssen bereits mit 16 km/h zu viel mit einem Bußgeld rechnen und nicht wie bisher 21 km/h. Einen Punkt in Flensburg gibt es ab einer Übertretung von 21 km/h.

Des Weiteren gibt es Verschärfungen wenn man zum Beispiel keine Rettungsgasse bildet. Hierfür waren bislang 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg fällig. Künftig wird es auch noch einen Monat Fahrverbot zusätzlich geben.

Beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern müssen Kraftfahrzeuge künftig einen Mindestabstand von anderthalb Metern innerorts und von zwei Metern außerorts einhalten. Bisher musste laut Straßenverkehrsordnung lediglich ein „ausreichender Seitenabstand“ eingehalten werden.

Auch bei den Parkverstößen wird es Verschärfungen geben

Das Halten in der zweiten Reihe wurden bisher mit 15 Euro Verwarnungsgeld geahndet. Die neue Straßenverkehrsordnung sieht hier 55 Euro und in Verbindung mit einer Behinderung sogar 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor.

Für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie für das Halten auf Schutzstreifen gelten die gleichen Höhen bei Verwarnungs- und Bußgeldern wie beim Halten in der zweiten Reihe. Diese neuen Regelungen dienen vor allem zum Schutze der Radfahrer.

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