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Im Jahr 2021 treten im Prüf- und Zertifizierungswesen wieder zahlreiche Neuerungen in Kraft. Der TÜV-Verband zeigt, was sich für Wirtschaft und Verbraucher:innen ändert

Änderungen bei der praktischen Führerscheinprüfung

Ab 1. Januar 2021 werden zahlreiche Verbesserungen bei der praktischen Fahrerlaubnisprüfung in die Praxis umgesetzt. Die Aufgaben für sichereres Fahren werden erweitert und bundesweit vereinheitlicht sowie feste Bewertungskriterien für die Prüfung eingeführt. Die Prüfer:innen fertigen während der Prüfungsfahrt ein elektronisches Protokoll an, in dem die Leistungen der Fahrschüler:innen bewertet werden. Am Ende jeder Prüfung findet ein ausführliches Feedbackgespräch statt, in dem die Bewerber:innen auf ihre Stärken und Schwächen hingewiesen werden. Die Prüfung selbst wird um zehn Minuten verlängert. Die "Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung" (OPFEP) gilt für alle Führerscheinklassen. Weitere Informationen zur OPFEP unter: https://www.vdtuev.de/pressemitteilungen/aenderungen-der-praktischen-fahrerlaubnispruefung-ab-2021

Führerscheinerwerb mit Automatikwagen

Ab 1. April 2021 können Fahrschüler:innen ihre praktische Führerscheinprüfung auch mit einem Automatikwagen absolvieren und damit ihre Fahrerlaubnis der Klasse B erwerben. Der Führerschein ist für Automatik- und Schaltwagen gültig. Voraussetzung ist allerdings, dass auch Fahrstunden mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert worden sind. Erforderlich sind mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten und eine abschließende 15-minütige Testfahrt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Auf diese Weise soll die Ausbildung auf Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und sicherheitsrelevanten Fahrerassistenzsystemen gefördert werden.

 

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