Mit dem monatlichen Regelbedarf erhalten Sie einen pauschalierten Betrag, mit dem Sie alle wiederkehrenden Bedarfe in der täglichen Lebensführung decken müssen. Hierzu gehören insbesondere
- Ernährung
- Kleidung
- Körperpflege
- Hausrat
- Haushaltsenergie
Regelbedarfe ab 01.01.2014 |
Betrag |
Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Personen, deren Partner/in unter 18 Jahre alt ist |
391 € |
volljährige Partner/innen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft |
353 € |
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres; Personen unter 25 Jahren, bei Umzug ohne Zusicherung des kommunalen Trägers (18 - 24 Jahre) |
313 € |
Kinder im 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14 - 17 Jahre) |
296 € |
Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6 - 13 Jahre) |
261 € |
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0 - 5 Jahre) |
229 € |