Mit dem monatlichen Regelbedarf erhalten Sie einen pauschalierten Betrag, mit dem Sie alle wiederkehrenden Bedarfe in der täglichen Lebensführung decken müssen. Hierzu gehören insbesondere

  • Ernährung
  • Kleidung
  • Körperpflege
  • Hausrat
  • Haushaltsenergie

Regelbedarfe ab 01.01.2014

Betrag

Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Personen, deren Partner/in unter 18 Jahre alt ist

391 €

volljährige Partner/innen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft

353 €

Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres; Personen unter 25 Jahren, bei Umzug ohne Zusicherung des kommunalen Trägers (18 - 24 Jahre)

313 €

   

Kinder im 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14 - 17 Jahre)

296 €

Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6 - 13 Jahre)

261 €

Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0 - 5 Jahre)

229 €

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