Hagen: Der Stadt Hagen ist die wachsende Zahl von Wettbüros in der Innenstadt ein Dorn im Auge. Sie belastet das Sicherheitsgefühl der Menschen und behindert im Umfeld auch die Neuansiedlung von Geschäften. Als erste Kommune in Nordrhein-Westfalen führt Hagen deshalb ab sofort eine Wettbürosteuer ein. Damit werden künftig Wettbüros besteuert, in denen Sport- und Pferdewetten mitverfolgt werden können. Auf diese Weise will die Stadt das Glücksspiel eindämmen und die Spielsucht bekämpfen.

Das Innenministerium und Finanzministerium haben die Genehmigung für die geplante Steuer erteilt. Wettbüros, in denen lediglich Wettscheine angenommen werden, sind nicht betroffen. „Die Wettbürosteuer hilft der Stadt beim Kampf gegen die Spielsucht“, erklärte NRW-Innenminister Ralf Jäger.

Der Rat der Stadt Hagen hatte die neue Steuer im September letzten Jahres beschlossen. Die Prüfung der Ministerien hat unter anderem ergeben, dass in der Steuersatzung klarer definiert werden muss, wer Steuerschuldner ist. Die Genehmigung ist daher mit entsprechenden Maßgaben versehen worden. Deshalb hat der Rat der Stadt Hagen eine geänderte Fassung der Steuersatzung beschlossen, in der die Maßgaben berücksichtigt sind. Ab sofort tritt die veränderte Steuersatzung in Kraft.

Bevor eine neue Steuer eingeführt werden darf, prüfen Innen- und Finanzministerium, ob die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. "Für Kommunen sind Steuern eine wichtige Einnahmequelle. Sie nehmen damit ordnungspolitisch Einfluss auf die Entwicklung der Stadt, was Bestandteil ihrer Selbstverwaltung ist“, sagte Jäger. „Bei einer örtlichen Aufwandsteuer müssen die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Nachdem Hagen nachgebessert hat, ist das bei der Wettbürosteuer der Fall.“

Nordrhein-Westfalen übt mit der Genehmigungspflicht für neue Steuern eine Rechtskontrolle aus. Es können aber auch finanz- und ordnungspolitische Ziele verfolgt werden. Dabei muss das Land vor allem die Interessen der Kommunen im Blick haben.

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