BAM

Bonn: Alle Jahre wieder muss der Zoll eingreifen: Spätestens ab Ende November beginnt nicht nur die Vorweihnachtszeit, sondern auch die Hochsaison für die Einfuhr von illegalen Feuerwerkskörpern und Böllern für den bevorstehenden Jahreswechsel.

Im vergangenen Jahr hat der Zoll nach Kontrollen auf der Straße und zunehmend auch in der Post nach Internetbestellung mehr als 1,8 Tonnen einfuhrverbotene Feuerwerks- und Knallkörper beschlagnahmt und vom Zollfahndungsdienst wurden in diesem Zusammenhang rund 250 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Für 2016 zeichnet sich eine deutlich steigende Tendenz ab. Zumeist stammten die illegalen Produkte aus China und wurden auf dem Landweg via Tschechien und Polen nach Deutschland eingeführt. Diese Produkte sind oftmals nicht nur hochgefährlich, sondern sie sind auch illegal.

Der Zoll warnt daher eindringlich: Finger weg von pyrotechnischen Produkten zweifelhafter Herkunft. Sie sind in aller Regel nicht auf ihre Sicherheit geprüft und entsprechend gefährlich für Leben und Gesundheit! Diese in allen Variationen und Mengen erhältlichen Raketen und Böller sind oft mangelhaft verarbeitet und enthalten Inhaltsstoffe mit zu hoher Sprengkraft.
Sichere Pyrotechnik erkennt man am vorgeschriebenen BAM- oder CE-Zulassungszeichen, nachdem sie ein aufwändiges Prüfverfahren bestanden hat. Aber selbst Produkte mit CE-Zeichen oder BAM*-Zulassungszeichen sind dann gefährlich und nicht zulässig, wenn diese Prüfzeichen gefälscht sind (*Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung).

Die Einfuhr dieser nicht zugelassenen Feuerwerks- und Knallkörper ist daher verboten und wird in Deutschland als Verstoß gegen die Vorschriften des Sprengstoff- und ggf. Zollrechts streng bestraft. Mit einer Geldbuße oder im schweren Fall mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

Dazu Generalzolldirektor Uwe Schröder: „Der Zoll schützt die Verbraucher und die redlichen Händler. Deshalb schauen wir hier genau hin. Mein Rat: Finger weg statt Finger ab! Kaufen Sie Ihr Feuerwerk nur bei zuverlässigen, autorisierten Händlern und mit dem vorgeschriebenen Prüfzeichen. So riskieren Sie keinen Ärger mit dem Zoll – aber noch wichtiger: Sie setzen Ihre Gesundheit und die Anderer nicht leichtfertig aufs Spiel!“.

Hinweise zur legalen Einfuhr von Feuerwerkskörpern finden Sie beim Zoll unter: http://www.zoll.de/SharedDocs/Aktuelle_Einzelmeldungen/DE/Fachmeldungen/vub_feuerwerkskoerper.html

Informationen zu den vorgeschriebenen Prüfzeichen finden Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung: https://www.bam.de/Navigation/DE/Home/home.html

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