ZOLL: Auch dieses Jahr werden unter den Christbäumen wieder Strickpullover aus Norwegen, technische Spielereien aus Fernost, silberne Feuerzeuge aus den USA und Schweizer Uhren liegen. Eigentlich schöne Dinge, die aber eins gemeinsam haben: Sie stammen nicht aus der Europäischen Union und sind damit grundsätzlich einfuhrabgabenpflichtig.
Denn auch wenn das Internet die ganze Welt wie ein riesiges Einkaufszentrum wirken lässt, in dem der Postbote die Einkäufe aus aller Welt bis zur Haustür liefert, entpuppen sich manche vermeintlich einfache Schnäppchen doch als aufwendig: In vielen Fällen landet nämlich anstatt der Bestellung nur eine Benachrichtigungskarte im Briefkasten, man solle innerhalb von 14 Tagen ein Paket bei dem zuständigen Zollamt abholen. Dieser Behördengang ist dann leider unvermeidlich - aber deutlich schneller und billiger als oft befürchtet. Nach Erfahrung von Andreas Löhde, Pressesprecher des Hauptzollamtes Braunschweig, "sind die meisten Menschen eher positiv überrascht, dass der klassische Zoll auf ihre Bestellungen nur wenige Prozent beträgt. Ärgerlich ist für sie eher, dass sie überhaupt zum Zollamt müssen und auch bei der Einfuhr Umsatzsteuer zahlen müssen". Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt grundsätzlich 19% des Warenwertes - genau wie bei jedem Einkauf in Deutschland. Befreit von den Einfuhrabgaben sind nur Lieferungen mit einem Wert von unter 22,00 EUR. Der Wert einer Sendung wird in der Regel an Hand des Rechnungsbetrages ermittelt. Darum sollte die (ausgedruckte) Rechnung möglichst zum Zollamt mitgenommen werden.
Manchmal stoßen die Zollbeamten jedoch auf Unverständnis. Insbesondere bei Menschen, die häufig Dinge aus fernen Ländern bestellen und dann erstmalig zum Zollamt müssen. "So etwas hören wir natürlich nicht gerne, denn übersetzt heißt das: Ich hinterziehe regelmäßig Steuern!", klärt Zolloberinspektor Löhde auf. Da der Zoll nur stichprobenweise Pakete kontrollieren kann, ist eigentlich jeder verpflichtet seine Bestellung selbstständig zum Zollamt zu bringen, wenn sie von der Post ohne zollamtliche Behandlung direkt zugestellt wurde.
Leider gilt das auch für Geschenke. Allerdings wird bei ihnen eine höhere Freigrenze (45,00 EUR) gewährt. Dabei muss man beachten, dass es dem Zoll nicht nur um Steuereinnahmen und den Schutz der heimischen Wirtschaft geht, sondern vielmehr um die Bewahrung von Gesundheit und Umwelt. Gerade bei Geschenksendungen aus fernen Ländern findet der Zoll immer wieder Dinge, die hier aus guten Gründen verboten sind: zum Beispiel Schlangenleder aus den USA, nicht zugelassene Medikamente aus Afrika, Plastikspielzeug mit giftigen Weichmachern aus Asien oder echten Kaviar aus Russland. Dennoch bereiten die allermeisten Pakete keinerlei Problem und können trotz des kleinen Umweges über das Zollamt für wunderschöne Weihnachten sorgen.