Düren: Bei der Briefwahl müssen wichtige Fristen beachtet werden. So weist das Bürgerbüro der Stadt Düren noch einmal ausdrücklich hin, dass alle Briefwahlumschläge für die Bundestagswahl bis spätestens 23. Februar 2025, 18 Uhr, bei der Stadt Düren eingegangen sein müssen.
Ratsam ist es daher, dass die Briefwahlunterlagen, die innerhalb Deutschlands per Post an das Bürgerbüro gesendet werden, vor dem 20. Februar 2025 verschickt werden.
Außerdem können die Briefwahlumschläge zu den üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros dort abgegeben werden. Hierzu hat das Bürgerbüro - zusätzlich und ausschließlich für Wahlangelegenheiten, wie die Abgabe der Briefwahlunterlagen - am Samstag, 22. Februar, von 8 bis 12 Uhr, geöffnet.
Briefwahlunterlagen können zudem bis zum 23. Februar, 18 Uhr, in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Im Gebäude des Bürgerbüros, Markt 2, gibt es keine Einwurfmöglichkeit.
Weitere Infos zur Briefwahl und Direktwahl stehen auf der Homepage der Stadt Düren unter www.dueren.de/verwaltung-politik/politik/wahlen/bundestagswahlen zum Abruf bereit. Dort findet sich auch eine FAQ-Liste mit Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Bundesltagswahl.