Symbolbild dueren-magazin.de

Düren: Für die Stadtverwaltung Düren gelten über die Karnevalstage wieder besondere Öffnungs- bzw. Servicezeiten.

So werden die Dienstgebäude der Stadtverwaltung an Weiberfastnacht (27. Februar) ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Rosenmontag (3. März) bleiben alle Dienststellen der Stadtverwaltung geschlossen. Am Karnevalsdienstag (4. März) gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten. Notdienste und Rufbereitschaften sind in verschiedenen Bereichen eingerichtet; Terminregelungen bleiben weiterhin bestehen. Das Bürgerbüro der Stadt Düren einschließlich des Foyers im Gebäude Markt 2 ist an Weiberfastnacht ganztägig geschlossen. Somit stehen auch die dort vorhandenen SB-Geräte der Sparkasse Düren an diesem Tag nicht zur Verfügung.

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