Düren: Das eingereichte Bürgerbegehren gegen die Detailplanung der Radvorrangroute II hat nach sorgfältiger Prüfung durch das Bürgerbüro der Stadt Düren das erforderliche Quorum von 4.159 Unterschriften nicht erreicht. Insgesamt lagen der Verwaltung zum Abschluss der Einreichungsfrist lediglich 2.394 gültige Unterstützungsunterschriften vor.
Mittels einer Beschlussvorlage werden jetzt der Haupt- und Finanzausschuss sowie anschließend der Rat der Stadt Düren über das Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung informiert. Der Stadtrat hat dann als letztendliches Entscheidungsgremium festzustellen, dass das Bürgerbegehren somit nicht zulässig ist.
Für die Einreichung eines Bürgerbegehrens gelten besondere Regelungen. Rechtsgrundlage ist hier die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Im November hatte der Stadtrat die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens „Gegen die Detailplanung der Radvorrangroute II“ beschlossen. Zur abschließenden Entscheidung über die Zulässigkeit musste dann das notwendige Quorum an Unterstützungsunterschriften sowie eine Transparenzerklärung bis spätestens am 23.12.2024 bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. Das ist auch geschehen, die Unterschriftenlisten sowie die Transparenzerklärung wurden fristgerecht eingereicht und anschließend durch das Bürgerbüro geprüft.
Bei den jetzt abgegebenen 2.702 Unterstützungsunterschriften waren 308 ungültige Eintragungen, unter anderem weil die Personen nicht im Wahlgebiet der Stadt Düren wohnten oder Personenangaben mangelhaft waren.