Düren:  Voraussichtlich am Sonntag, dem 23. Februar 2025, soll die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag stattfinden. Dazu müssen Parteien und Wählervereinigungen Bescheinigungen über die Wählbarkeit von Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern sowie Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge beim Wahlamt vorlegen und die Korrektheit der Daten bestätigen lassen.

In Anbetracht der verkürzten Vorbereitungszeit auf die kommende Bundestagswahl richtet das Wahlamt der Stadt Düren einen Notdienst ein, um für diese Anliegen auch während der allgemeinen Verwaltungsschließung zwischen den Jahren erreichbar zu sein.

So ist die Info-Theke im Rathaus am Montag, dem 23. Dezember 2024, am Freitag, dem 27. Dezember 2024, und am Montag, dem 30. Dezember 2024, jeweils von 8 Uhr bis 12 Uhr, besetzt und telefonisch unter 02421 25-0 erreichbar. Hier können die oben genannten Unterlagen persönlich abgeben sowie Termine zur Abgabe oder Abholung vereinbart werden. Auch per Post zugesandte Bescheinigungen über die Wählbarkeit oder die Listen mit den Unterstützerunterschriften werden an diesen Tagen zugestellt.

Für dringende und unaufschiebbare Anfragen steht während der allgemeinen Verwaltungsschließung zusätzlich unter 02421 25-2005 auch eine telefonische Rufbereitschaft zur Verfügung – am 23.12., 27.12., 30.12. von 12 Uhr bis 17 Uhr, am 24.12. von 10 Uhr bis 12 Uhr, am 25.12., 26.12., 28.12., 29.12., 31.12., 1.1. von 10 Uhr bis 13 Uhr und am 3.1. von 13 Uhr bis 17 Uhr.

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