Aachen: Damit das Silvesterfeuerwerk auch Freude bereitet und der Start in das neue Jahr nicht von Unfällen und Verletzungen überschattet wird, informiert der Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Aachen über einige Grundregeln, die beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu beachten sind.

So dürfen Feuerwerkskörper der so genannten Kategorie 2 - nur die dürfen in Deutschland von „Privatleuten“ benutzt  werden - nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Dies gilt nicht nur für den Verkauf, sondern auch für die Weitergabe durch Erwachsene an Kinder oder Jugendliche. Zur Kategorie 2 gehören beispielsweise Raketen, Kanonenschläge oder Böller. Von Produkten ohne vorgeschriebene Kennzeichnung sollte man die Finger lassen. Und: Wer Produkte widerrechtlich ohne Sondererlaubnis benutzt, riskiert zumindest eine Geldstrafe. Bußgelder bis zu 50.000 Euro und sogar Freiheitsstrafen sind möglich.

Maßgeblich für die Zulässigkeit eines Produktes in Deutschland sind die Registriernummern sowie die CE-Kennzeichen mit den jeweiligen Ident-Nummern. Die verschiedenen Zulassungs- und Prüfinstitute in der Europäischen Union und in der Bundesrepublik verfügen über jeweils eine spezielle Registrier- und Ident-Nummer. Über das Internet werden auch illegale und möglicherweise gefährliche Feuerwerkskörper angeboten. Solche Produkte sind in ihrer Wirkung oft um ein Vielfaches stärker. Denn illegale Knallkörper enthalten statt Schwarzpulver teilweise einen Knallsatz mit gefährlichem Metallpulver oder sogar Sprengstoff.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist in diesem Jahr vom 28. bis 30. Dezember zugelassen, da der Silvestertag selbst auf einen Sonntag fällt. Das Abbrennen ist nur an Silvester und Neujahr, 31. Dezember 2017 und 1. Januar 2018 gestattet.
Oberstes Gebot beim Silvesterfeuerwerk ist die Rücksichtnahme auf andere Menschen, auf Tiere und Gebäude. Das heißt auch, dass die gezielte Ausrichtung von Feuerwerk auf Menschen, Tiere und Gebäude absolut verboten ist. Generell verboten ist das Zünden von Feuerwerks- und Knallkörpern in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie in der Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen.

Gerade in der Innenstadt werden Ordnungsamt und Polizei in der Silvesternacht ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung dieser Regeln halten. Das gleiche gilt für die beliebten Treffpunkten um Mitternacht, wie zum Beispiel Lousberg, Dreiländerweg, Burtscheider Brücke oder Orsbach.

Jedes Jahr kostet illegales Feuerwerk oder der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerksartikel Menschen Augenlicht oder Hörvermögen, es kommt immer wieder zu schweren Verletzungen, besonders an Händen. Deshalb bittet die Stadt Aachen alle ihre Bürgerinnen und Bürger darum, selbst aufmerksam zu sein und appelliert an das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen. Rücksichtnahme und Vorsicht sind oberstes Gebot beim Abbrennen von Feuerwerk.

Zu guter Letzt erinnert die Stadt daran, dass man abgebrannte Feuerwerksartikel, leere Flaschen und andere Überbleibsel des Feuerwerks nach der Begrüßung des neuen Jahres auch selbst wegräumen und entsorgen muss.


Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerk

•         Sicherheitshinweise genau lesen und beachten
•         Sicherheitsabstand, insbesondere zu Personen, einhalten
•         Sich nach dem Anzünden von Raketen und Fontänen schnell entfernen, Böller nach dem Anzünden sofort wegwerfen
•         Bei Raketen auf eine sichere „Abschussrampe“ achten
•         Raketen und Fontänen nie unter Vordächern, Bäumen etc. zünden
•         „Blindgänger“ nie erneut zünden
•         Keine Basteleien mit Feuerwerkskörpern
•         Fenster und Türen geschlossen halten, damit gezündete Feuerwerkskörper nicht in Gebäude gelangen können
•         Haustiere nach Möglichkeit in einen ruhigen Raum bringen

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