Symbolbild Polizei

Aachen: Bereits am Mittwoch vor zwei Wochen (04.12.2024) ist es zu einer Verfolgungsfahrt in Aachen gekommen. Der Täter flüchtete anschließend zu Fuß und brach auf der Flucht in eine Wohnung ein. Am Ende wurde er von der Polizei festgenommen.

Ein Polizist der Motorradstaffel der Aachener Polizei war am Mittwochvormittag gegen 09:20 Uhr auf der Breslauer Straße unterwegs gewesen, als vor ihm ein grauer Kastenwagen über eine rote Ampel fuhr, wodurch es fast zum Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug kam. Als der Polizist den Autofahrer stoppte und kontrollieren wollte, gab dieser Gas und entzog sich der Kontrolle. Über mehrere Straßen flüchtete der Mann in dem Kastenwagen, bis er in der Josefstraße bei einem Überholmanöver drei unbeteiligte Fahrzeuge beschädigte.

Der Flüchtende setzte seine Fahrt unbeirrt fort, bis er sein Fahrzeug in der Brühlstraße mitten auf der Fahrbahn stehen ließ und zu Fuß flüchtete. Der Motorradpolizist, der per Funk Verstärkung angefordert hatte, lief dem Mann weiter hinterher. Durch mehrere Gärten und über zahlreiche Gartenzäune folgte der Beamte dem Unbekannten. Auch der Verlust beider Schuhe hielt den Mann nicht von der weiteren Flucht ab. Schließlich riss der Sichtkontakt ab und eine Absuche der Gärten und Hinterhöfe, auch unter Hinzunahme einer Drohne mit Wärmebildkamera verlief zunächst negativ.

Aufmerksame Anwohner meldeten jedoch wenig später eine verdächtige Person, die in einem Garten in der Rödgener Straße Rollladen hochschieben würde. Die Polizeibeamten, die zwischenzeitlich den Bereich umstellt hatten, nahmen erneut die Verfolgung auf. In der Rödgener Straße endete seine Flucht schließlich: Er wurde festgenommen. Bisherige Ermittlungen ergaben, dass er auf seiner Flucht in eine Wohnung eingebrochen war, wo er sich neue Kleidung und neue Schuhe anzog.

Der Grund seiner beharrlichen Flucht wurde schnell klar: Gegen den 33-Jährigen lag nicht nur ein Haftbefehl von mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe vor. Zu dieser Freiheitsstrafe könnten nun im eingeleiteten Ermittlungsverfahren weitere Strafen hinzukommen, denn es blieb nicht bei der roten Ampel. Ermittelt wird zum einen wegen Verkehrsunfall-Flucht, Gefährdung des Straßenverkehrs und Wohnungseinbruchdiebstahl. Zum anderen waren der genutzte Kastenwagen sowie die daran angebrachten Kennzeichen gestohlen. Außerdem stand der Tatverdächtige unter Einfluss von Betäubungsmitteln und hatte keinen Führerschein.

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