Aachen: Erneut ist in Aachen zu Silvester das Abbrennen von Feuerwerk auf und innerhalb des Grabenrings sowie auf einigen Straßen, Plätzen und in zum Jahreswechsel publikumsträchtigen Bereichen untersagt. Ebenfalls begleitet Corona ein zweites Mal den Jahreswechsel. Kontakte sollen auch in der Silvesternacht 2021/2022 weitestgehend vermieden werden.
Neben den bereits geltenden Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte erfordert die Ausbreitung der Omikron-Variante weitere Beschränkungen der Kontakte auch für Geimpfte und Genesene. Ab dem 28. Dezember 2021 sind private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen (allerdings ohne Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Hausständen) erlaubt. Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die strengeren Bestimmungen fort und neben dem eigenen Hausstand dürfen nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen.
Außerdem gilt weiterhin, auch für die Silvesternacht, das Verbot von Tanzveranstaltungen. Die Coronaschutzverordnung regelt ein Betriebsverbot von Clubs, Diskotheken, ähnlichen Einrichtungen sowie vergleichbaren Veranstaltungen. Somit sind öffentliche Tanzveranstaltungen sowie private Tanz- und Diskoveranstaltungen untersagt. Darunter fallen auch etwa Silvesterbälle in der Gastronomie und vergleichbare Veranstaltungen, wenn das Tanzen Schwerpunkt der Veranstaltung ist.
Das Ordnungsamt hat für die Silvesternacht einen Sonderdienst angeordnet. Alle Außendienstkräfte werden im Einsatz sein. Auch die Polizei wird mit starken Kräften präsent sein. Im engen Schulterschluss werden Ordnungsamt und Polizei gemeinsame Einsätze und Kontrollen durchführen. Die Einsatzkräfte werden konsequent und nachdrücklich auf die Einhaltung der Corona-Regeln hinweisen und bei Missachtung einschreiten. Bei Nichtbeachtung der geltenden Landesvorgaben drohen den Verantwortlichen empfindliche Bußgelder.
Die Polizei Aachen ist natürlich nicht nur in der Stadt Aachen, sondern auch städteregionsweit mit starken Kräften im Einsatz. Typische Hotspots und auch im Normalfall weniger frequentierte Örtlichkeiten werden kontrolliert.
In Aachen ist wie im letzten Jahr, durch zwei Allgemeinverfügungen, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die eine Höhe von über einem Meter erreichen können, auf und innerhalb des Grabenrings untersagt. Zusätzlich ist die Verwendung von Pyrotechnik auf einigen weiteren Straßen und Plätzen in der Stadt Aachen verboten.
Das Verbot gilt für 48 Stunden, vom Morgen des 31. Dezember 2020, 0 Uhr bis zum 1. Januar 2021, 24 Uhr. Der genaue Wortlaut der Verfügungen ist unter aachen.de/ohnefeuerwerk nachzulesen.
Die bisherigen Kontrollen des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung in Gastronomie, Einzelhandel, bei Veranstaltungen und im öffentlichen Raum haben gezeigt, dass sich die Aachener*innern bis auf wenige Ausnahmen an die vorgegebenen Regelungen halten und weiterhin mit Verständnis auf die notwendigen Einschränkungen reagieren. Nur mit dieser Solidarität haben wir eine Chance, den Start in das Jahr 2022 sicher zu verbringen und zugleich der gemeinsamen Verantwortung für die weitere Entwicklung in der Pandemie gerecht zu werden.