Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am 30. Oktober eine neue Coronaschutzverordnung erlassen. Diese trat am 2. November in Kraft und regelt die bundesweit angekündigten Einschränkungen konkret für Nordrhein-Westfalen bis Ende November. Die Neufassung stellt noch einmal die Grundregeln Mindestabstand, Hygieneregeln und die Pflicht zum Tragen der Alltagsmasken in den Vordergrund.
Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf aachen.de/corona in der Rubrik „NRW-Coronaschutzverordnung“.
Aktuelle Erlasse und Entscheidungen der Landesregierung findet man auf den Internetseiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de).
Belgien
Für Belgien gilt seit dem 2. November ein verschärfter Lockdown, vorerst bis zum 13. Dezember. In der Wallonie und der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es zudem eine Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr morgens.
Hinweis an Arbeitgeber: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben, die in Belgien wohnen und in der StädteRegion Aachen arbeiten, sollten eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich führen und diese bei Bedarf an der Grenze vorzeigen.
Aktuelle Zahlen zur Situation in Belgien findet man auf der Website des Sciensano (https://covid-19.sciensano.be/) oder auf dem regionale Corona-Dashbord (https://epistat.wiv-isp.be/covid/covid-19.html).
Niederlande
Bars und Restaurants sind in den Niederlanden schon seit dem 14. Oktober geschlossen. Die niederländische Provinz Limburg fordert alle Menschen auf, nur die notwendigen Reisen in die Niederlande zu unternehmen. Grenzübertritte zum Einkaufen, Tanken oder zur Erholung sind nicht zwingend notwendig! „Bleiben Sie bitte in Deutschland. Auf diese Weise schützen wir uns gegenseitig."
Aktuelle Zahlen zur Situation in den Niederlanden findet man auf der Website des RIVM (https://www.rivm.nl) oder auf dem (regionalen) Corona-Dashboard (https://coronadashboard.rijksoverheid.nl/).