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Verkehr: Seit den historischen Höchstständen im Jahr 2012 konnten sich die Autofahrer vier Jahre lang über rückläufige Kraftstoffpreise freuen - bis 2017.
obs/Wort & Bild Verlag - Apotheken Umschau/rotoGraphics/Shotshop

Verkehr: Bei Schneefall und Glätte sollten sich Autofahrer auf mögliche Fehler anderer Verkehrsteilnehmer einstellen. "Es geht nicht nur darum zu schauen, wie ich selbst ungehindert vorankomme, sondern darum, gemeinsam mit anderen Verkehrsteilnehmern die schwierige Situation zu meistern", betont Professor Wolfgang Fastenmeier vom Fachbereich Psychologie des Verkehrswesens an der Psychologischen Hochschule Berlin im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau".

Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR)

Seit März 2017 können sich Patientinnen und Patienten Cannabisblüten und daraus hergestellte Extrakte auf Betäubungsmittelrezept vom Arzt verschreiben lassen. Grundsätzlich dürfen diese Personen am Straßenverkehr teilnehmen, soweit sie nach Aufnahme der cannabisbasierten Medikamente noch in der Lage sind, ein Fahrzeug im Straßenverkehr sicher zu führen. Treten allerdings während der Fahrt Ausfallerscheinungen auf, die auf die Einwirkung dieser Medikamente zurückzuführen sind, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Darauf weist der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hin.

ADAC e.V

Verkehr: 60 bis 80 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg riskieren Autofahrer, die jetzt trotz winterlicher Straßenverhältnisse mit Sommerreifen unterwegs sind. Das Verbot betrifft auch die Fahrzeughalter: Ihnen droht laut ADAC eine Geldbuße von 75 Euro, wenn sie eine solche Fahrt anordnen oder zulassen. Wer mit Sommerreifen auf Schnee einen Unfall hat, dem kann die Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung erheblich kürzen. Auch auf die Haftpflichtversicherung kann dies Auswirkungen haben.

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