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Auch in der Region Düren wird das eigene Auto als flexibles Transportmittel geschätzt. Wenn das Fahrzeug jedoch alt, fahruntüchtig oder verkehrsunsicher geworden ist, muss es ordnungsgemäß entsorgt werden.

Wann sollte eine Entsorgung in Betracht gezogen werden?


Bestimmte Anzeichen können darauf hinweisen, dass bei einem Auto bald mit Problemen zu rechnen ist. Zu den
Autoteilen, die am häufigsten defekt sind, zählen Auspuff, Bremsen, Stoßdämpfer, Traggelenke, Keilrippenriemen sowie Glühbirnen und Glühkerzen der Beleuchtungsanlage. Die Haltbarkeit eines Autoteils ist von der Art des Teils sowie von der Art der Autonutzung abhängig. Daher ist es wichtig, den Fahrstil immer den Straßenverhältnissen anzupassen. Starke Beanspruchung kann dazu führen, dass der Motor oder andere Autoteile bereits früher kaputtgehen. Bei einem technischen Totalschaden ist das Fahrzeug nicht mehr reparierbar. Wenn das Risiko besteht, dass das Auto nicht mehr durch den TÜV kommt, sollte eine Entsorgung in Betracht gezogen werden. Bei älteren Fahrzeugen können Reparaturen sehr teuer werden und sich daher kaum lohnen. Wie ein Fahrzeug zu entsorgen ist, ist in der Altfahrzeug-Verordnung geregelt. Eine Möglichkeit, sich vom Auto zu trennen, ist die Rückgabe an den Fahrzeughersteller. Grundsätzlich sind die Autohersteller sogar verpflichtet, ihre Autos zurückzunehmen und diese fachgerecht zu entsorgen, ohne dass dem Fahrzeughalter dafür Kosten entstehen. Allerdings ist diese Regelung an verschiedene Bedingungen geknüpft und gilt weder für Oldtimer noch für Wohnwagen. Außerdem ist die Entsorgung kostenpflichtig, wenn wesentliche Bauteile des Autos fehlen. Ein professioneller Autoverwerter erledigt die Autoverwertung kostenfrei und übernimmt auch die Autoabholung vor Ort. Allerdings muss zu diesem Zweck ein Termin vereinbart werden und das muss Auto rollfähig und nicht ausgeschlachtet sein. Es empfiehlt sich, darauf zu achten, dass bei der Abholung auch der offizielle Verwertungsnachweis übergeben wird, da dieser für die Abmeldung des Fahrzeugs benötigt wird.

Wie läuft eine Autoentsorgung ab?


Ein Altfahrzeug wird nach dem Abholen einer umweltgerechten Autoverwertung zugeführt. Der Verwertungsprozess besteht aus drei Schritten, der Trockenlegung, der Demontage und der Verschrottung. Ein Verwertungsnachweis wird jedoch nur ausgestellt, wenn die Autoverwertung von einem zertifizierten Fachbetrieb gemäß § 5 Abs. 3 der Altfahrzeug-Verordnung durchgeführt wird. Da Altfahrzeuge umweltschädliche Bauteile und Schadstoffe enthalten, ist es wichtig, Autos möglichst umweltfreundlich zu entsorgen. Außerdem können wertvolle Rohstoffe wie Kupfer, Stahl, Leicht- und Edelmetalle, Kunststoffe, Glas und Reifen meist recycelt und wiederverwendet werden. Eine Autoverwertung trägt daher zur Ressourcenschonung bei. Gleichzeitig sollen dadurch Umweltbelastungen durch auf öffentlichem Gelände abgestellten oder unsachgemäß entsorgten alten Fahrzeugen vermieden werden. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Regeln bei der Autoverwertung wird von den Behörden regelmäßig überprüft. Bevor das Auto zur Entsorgung freigegeben wird, sollten alle persönlichen Gegenstände aus dem Fahrzeuginneren und dem Kofferraum entfernt werden. Es empfiehlt sich, darauf zu achten, dass sich keine Wertgegenstände oder sonstigen Utensilien mehr im Fahrzeug befinden. Vor der Entsorgung sollte man sich die Zeit nehmen, um eine gründliche Kontrolle durchzuführen. Wenn das Auto zur Abholung angemeldet ist, sollte es unbedingt im vereinbarten Zustand übergeben werden. Wichtige Teile wie Getriebe, Motor, Räder und Anbauteile müssen daher vorhanden sein. Wenn das Altfahrzeug noch zugelassen ist, muss es nach der Autoverwertung abgemeldet werden. Dazu werden neben dem KFZ-Brief auch der offizielle Verwertungsnachweis und die Nummernschilder benötigt.

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Im Jahr 2021 treten im Prüf- und Zertifizierungswesen wieder zahlreiche Neuerungen in Kraft. Der TÜV-Verband zeigt, was sich für Wirtschaft und Verbraucher:innen ändert

Änderungen bei der praktischen Führerscheinprüfung

Ab 1. Januar 2021 werden zahlreiche Verbesserungen bei der praktischen Fahrerlaubnisprüfung in die Praxis umgesetzt. Die Aufgaben für sichereres Fahren werden erweitert und bundesweit vereinheitlicht sowie feste Bewertungskriterien für die Prüfung eingeführt. Die Prüfer:innen fertigen während der Prüfungsfahrt ein elektronisches Protokoll an, in dem die Leistungen der Fahrschüler:innen bewertet werden. Am Ende jeder Prüfung findet ein ausführliches Feedbackgespräch statt, in dem die Bewerber:innen auf ihre Stärken und Schwächen hingewiesen werden. Die Prüfung selbst wird um zehn Minuten verlängert. Die "Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung" (OPFEP) gilt für alle Führerscheinklassen. Weitere Informationen zur OPFEP unter: https://www.vdtuev.de/pressemitteilungen/aenderungen-der-praktischen-fahrerlaubnispruefung-ab-2021

Führerscheinerwerb mit Automatikwagen

Ab 1. April 2021 können Fahrschüler:innen ihre praktische Führerscheinprüfung auch mit einem Automatikwagen absolvieren und damit ihre Fahrerlaubnis der Klasse B erwerben. Der Führerschein ist für Automatik- und Schaltwagen gültig. Voraussetzung ist allerdings, dass auch Fahrstunden mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert worden sind. Erforderlich sind mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten und eine abschließende 15-minütige Testfahrt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Auf diese Weise soll die Ausbildung auf Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und sicherheitsrelevanten Fahrerassistenzsystemen gefördert werden.

 

Verkehr: Heute sind im Bundesgesetzblatt weitreichende Änderungen in der Straßenverkehrsordnung verkündet worden. Diese Änderungen treten morgen (28. April) in Kraft. Zugleich wird auch die Bußgeldkatalog-Verordnung geändert.

adac.de

Verkehr: Im Zuge der Reform der Straßenverkehrsordnung werden in Zukunft Verstöße gegen die Rettungsgasse härter bestraft. Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt (wie bisher auch) 200 Euro Bußgeld und kassiert zwei Punkte in Flensburg. Dazu kommt jetzt noch ein Monat Fahrverbot. Deutlich härter werden künftig auch Fahrer bestraft, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen: mindestens 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

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