Mobil: Das Wetter wird schöner, die Tage länger, die Fahrräder werden wieder aus dem Keller/Schuppen geholt. Viele Verkehrsteilnehmer steigen wieder vom eigenen Auto oder vom Bus auf das umweltschonende Fahrrad um, um den Weg zur Schule oder zur Arbeit zurück zu legen.

Neben der sportlichen Betätigung und der Umweltverträglichkeit darf jedoch die Verkehrssicherheit beim Radfahren nicht aus den Augen verloren werden. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, Radfahrer wieder an einige grundlegende Regeln zu erinnern: Vor dem ersten Betrieb sollte natürlich die Betriebssicherheit überprüft werden, soll heißen, sind alle Schrauben angezogen, ist die Bereifung in Ordnung, ist die Kette gespannt, ist der Kettenschutz noch intakt. Danach sollte die Verkehrssicherheit überprüft werden. Ein Fahrrad, dass im Straßenverkehr bewegt werden soll, muss laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung mit bestimmten Ausrüstungsteilen ausgestattet sein.

1. Einem funktionierenden Scheinwerfer und einem Rücklicht. Dabei ist entweder ein dynamo- oder batteriebetriebene Leuchte zu verwenden.

2. Zwei von einander unabhängige Bremsen

3. Reflektoren. 1 weißer Reflektor nach vorne, 2 (zwei !!!!) rote Reflektoren nach hinten, je zwei Reflektoren in den Pedalen, je ein Paar Speichenreflektoren in den Rädern oder der reflektierende Streifen in der Reifenflanke.

4. Zu guter Letzt ist eine Klingel am Rad vorgeschrieben.

Danach sollte sich jeder Radfahrer wieder vor Augen führen, dass auch für ihn bestimmte Regeln aus der Straßenverkehrsordnung gelten. Zunächst einmal haben Radfahrer den ausgewiesenen Radweg oder, wenn nicht vorhanden, die Fahrbahn zu benutzen. Der Fußweg ist, mit Ausnahme von radfahrenden Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr, nur für Fußgänger da. Dann gilt auch für Radfahrer das Rechtsfahrgebot, von dem nur abgewichen werden darf, wenn ein Radweg für beide Richtungen freigegeben ist. Natürlich hat ein Radfahrer vor dem Überqueren eines Zebrastreifens abzusteigen und zu schieben, wenn er die Vorrechte der Fußgänger gegenüber dem Fahrzeugverkehr für sich in Anspruch nehmen will.

Abschließend sollte jeder Radfahrer seine "Ausrüstung" kritisch überprüfen. In der heutigen Zeit sollte ein Fahrradhelm nicht mehr tabu sein, auch eine helle reflektierende Kleidung kann wesentlich zur Sicherheit der Radfahrer beitragen.

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