Symbolbild Polizei

Köln: Drei scharfe Patronen sowie wesentliche Teile einer Waffe stellten die Beamten der Bundespolizei am gestrigen Donnerstag, den 29.05. im Rahmen der Luftsicherheitskontrolle sicher. Aufgefallen waren die verbotenen Gegenstände bei der Kontrolle des Handgepäcks einer 27-jährigen deutschen Staatsangehörigen, die vom Flughafen Köln/Bonn nach München reisen wollte.

Auf Nachfrage gab die Person an, das Handgepäck vom Vater mitgeführt zu haben, welcher zu Lebzeiten Jäger war. Die Patronen des Kaliber RWS. 30 06 (Jagd- und Sportkaliber) und das Systemgehäuse einer Repetierbüchse wurden durch die Beamten vor Ort sichergestellt. Die Frau, die durch die weiteren Maßnahmen ihren Flug verpasste, muss sich nun wegen Verstößen gegen das Waffen- und Luftsicherheitsgesetzt verantworten.

Ein ähnlicher Fall beschäftigte die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn bereits am Tag zuvor. Auch hier wurden die Beamten bei der Luftsicherheitskontrolle zu einem Munitionsfund hinzugezogen. Eine 63-Jährige Deutschen führte eine scharfe Patrone des Kaliber 9mm in ihrem Handgepäck mit sich. Sie gab an die Patrone von ihrem Lebensgefährten als Glücksbringer geschenkt bekommen zu haben. Hier muss sich nun nicht nur die Frau wegen des Verstoßes gegen das Waffen- und das Luftsicherheitsgesetztes verantworten, sondern auch ihr Lebensgefährte wegen des Überlassens der Munition.

In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei auf die Regeln zu verbotenen Gegenständen auf Flugreisen hin. Bitte prüfen Sie in Ihrem Hand- und Reisegepäck vor der Anreise zum Flughafen gründlich, ob sie keine der verbotenen Gegenstände mit sich führen.

Umfangreiche Hinweise dazu erhält man auf der Homepage https://www.bundespolizei.de unter der Rubrik "Sicher auf Reisen".

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