Augsburg: Ein 39-jähriger Kinderarzt wurde am Dienstag, 14.10.2015 gegen 18.00 Uhr, von Beamten der Kriminalpolizeiinspektion Augsburg in seiner Wohnung in Augsburg festgenommen. Der Arzt steht im dringenden Tatverdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Soweit bislang bekannt, werden dem Beschuldigten mehrere Vorfälle zur Last gelegt, die sich u. a. im Juni 2012 in München, im Juli und August 2014 in Augsburg und im August 2014 im Bereich Hannover zugetragen haben. In allen Fällen näherte sich der mutmaßliche Täter Buben im Alter von 4 – 7 Jahren und überredete diese, sich zu entkleiden. Anschließend nahm er sexuelle Handlungen sowohl an den Kindern, als auch an sich selbst vor. Aufgrund dieser Sachverhalte wurde durch die Staatsanwaltschaft Augsburg ein Haftbefehl gegen den Beschuldigten beim Amtsgericht Augsburg erwirkt, der nun vollzogen wurde. Der Beschuldigte wurde in seiner Wohnung im Stadtgebiet Augsburg angetroffen und konnte widerstandslos festgenommen werden.

Der Tatverdächtige hatte sowohl in Augsburg, als auch in Hannover Arbeitstellen bzw. Wohnorte. Die von ihm genutzten Räumlichkeiten wurden von der Polizei durchsucht und Beweismittel sichergestellt, die mit den Taten in Zusammenhang stehen könnten. Der Tatverdächtige selbst macht zu den Vorwürfen derzeit keine Angaben. Er wurde zwischenzeitlich dem Ermittlungsrichter vorgeführt und befindet sich in Untersuchungshaft.

Die Festnahme des 39-jährigen ist ein gemeinsamer Erfolg akribischer Ermittlungsarbeit der Ermittlungsbehörden in Hannover, München und Augsburg, sowie der Operativen Fallanalyse (Profiler) aus München. Der Tatverdacht gegen den Mann hat sich nicht nur durch überörtliche Recherchen ergeben, sondern insbesondere durch sogenannte Funkzellenauswertungen, durch die Telefonanrufe in bestimmten Zeiträumen in Bezug gebracht werden konnten, die letztlich zu dem Tatverdächtigen führten.

Zudem wurde eine DNA-Spurenuntersuchung durchgeführt, die einen Treffer ergab. Außerdem wird intensiv geprüft, ob der Tatverdächtige für weitere Fälle dieser Art in Frage kommt.

Die Ermittlungen zum Gesamtsachverhalt dauern noch an. Insbesondere die Auswertungen von Spuren bzw. der bei den Durchsuchungen aufgefundenen Beweismittel, wird noch eine unbestimmte Zeit in Anspruch nehmen.

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