Symbolbild Polizei

Bundesweit: Die derzeit grünen Versicherungskennzeichen sind ab dem 1. März 2026 ungültig. Die neuen Kennzeichen haben die Farbe Schwarz. Sie sind als Blechschild oder Klebefolie bei den Kfz-Versicherungen erhältlich.

Aufgepasst: Wer weiterhin mit den alten Kennzeichen unterwegs ist, fährt ohne Versicherungsschutz! Der Fahrer und Halter macht sich damit strafbar. Das bedeutet, er kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen und muss im Falle eines Unfalls für den Schaden aufkommen.

Versicherungskennzeichen sind verpflichtend für Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter, S-Pedelecs oder einige Krankenfahrstühle und zulassungsfreie, motorisierte Kleinkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 50 cm³ mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (in Ausnahmefällen 60 km/h), wie Roller und Mopeds.

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