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Düren: Das Schulverwaltungsamt der Stadt Düren weist darauf hin, dass die Anmeldetermine für die schulpflichtigen Kinder des Schuljahres 2018/2019 näher rücken. Zum Schuljahr 2018/2019 werden die Kinder schulpflichtig, die bis zum 01.10.2018 das 6. Lebensjahr vollendet haben, also die Mädchen und Jungen, die in der Zeit zwischen dem 01. Oktober 2011 und dem 30. September 2012 geboren sind.

Zur Schulanmeldung erhalten die Eltern dieser Kinder eine Benachrichtigung durch das Schulverwaltungs- und Sportamt der Stadt Düren.
Nach dem 30. September 2012 geborene Kinder können ebenfalls angemeldet werden. Die Entscheidung über die Aufnahme ist abhängig vom Ergebnis der Prüfung der Schulfähigkeit.
Die Anmeldung der Schulneulinge für den Bereich der Stadt Düren findet in der Zeit von Montag, dem 25.09., bis Donnerstag, den 28. September 2017 in den Grundschulen statt. Bei Bedarf teilen die Schulen weitere Anmeldezeiten mit.

Die Schulen nehmen die Anmeldungen in der Regel vormittags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr entgegen. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, mit den Sekretariaten der Grundschulen einen Anmeldetermin zu vereinbaren.

Die Anmeldung ist nur an einer Grundschule möglich.

Hierbei steht den Eltern die Wahl der Grundschule und der Schulart (städt. Gemeinschaftsgrundschule oder städt. katholische Grundschule) für ihr Kind frei. Den Rahmen bildet dabei die Aufnahmekapazität der jeweiligen Schule.

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf eine Aufnahme in der nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart innerhalb der Stadtgrenzen. Im Rahmen eventueller freier Kapazitäten können auch Kinder aufgenommen werden, die vom Standort der Schule weiter entfernt wohnen.

Vor diesem Hintergrund werden die  Eltern werden gebeten, bei der Anmeldung einen Zweitwunsch anzugeben.

Zur Anmeldung ist das Kind mitzubringen.


Für die Anmeldung sind von den Eltern vorzulegen:

•    Die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch.

•    Personalausweis oder Reisepass des anmeldenden Elternteils.

•    Das Benachrichtigungsschreiben und die ausgefüllte „Erklärung zur Schulanmeldung und zum Sorgerecht“ (diese Erklärung haben die Eltern zusammen mit der Benachrichtigung erhalten).

Bei Fragen wird den Eltern angeboten, sich an das Schulverwaltungs- und Sport-amt der Stadt Düren zu wenden, und zwar telefonisch unter 02421/25-2504 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Soll das Kind eine Privatschule besuchen, so können sich die Eltern bei dieser Schule nach dem Anmeldeverfahren erkundigen.

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