Kreis Düren: Gerade in der 5. Jahreszeit wird die Polizei verstärkt Alkoholkontrollen durchführen. Wer sich zwischen "Altweiber" und "Aschermittwoch" berauscht ans Steuer setzt, muss damit rechnen, erwischt zu werden. Die Polizei kennt auch die so genannten "Schleichwege"!

Jeder "Jeck" weiß eigentlich, dass er sich und andere gefährdet, wenn er unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug lenkt". Also rechtzeitig den Heimweg planen und daran denken, dass der Restalkohol auch nach ein paar Stunden Schlaf noch nicht vollständig abgebaut ist.

Nutzen Sie daher zur eigenen und zur Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer öffentliche Verkehrsmittel oder rufen Sie ein Taxi. Diese Fahrten sind um ein vielfaches billiger als der Verlust des Führerscheines und eine Anzeige.

Bereits ab 0,3 Promille ist die Sehleistung, Konzentration und Wahrnehmungsfähigkeit vermindert, die Reaktionsfähigkeit lässt ab 0,5 Promille deutlich nach und ab 1,1 Promille beginnt die absolute Fahruntüchtigkeit, womit das Unfallrisiko gegenüber dem nüchternen Fahrer mindestens 6 mal so hoch ist.

Achtung Führerscheinneulinge!! Für Fahranfänger, die sich noch in der zweijährigen Probezeit befinden und für alle anderen Fahrer bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gilt absolutes Alkoholverbot. Ansonsten droht ein Bußgeld ab 250 Euro und eine Verlängerung der Probezeit.

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