Kreuzau: Diese leidvolle Erfahrung musste auch ein 32 Jahre alter Mann aus Dresden machen, der am vergangenen Wochenende seinen Quadrocopter im Bereich der Ortslage Stockheim fliegen ließ.

 

Kurz vor 13:30 Uhr versagte die Technik und das Luftfahrzeug stürzte ab. Das Gerät hatte sich wenige Augenblicke zuvor selbständig aus dem Einwirkungsbereich der Bedienung entfernt. Unglücklicherweise prallte es dann bei seinem Absturz gegen einen "Am Buchenmaar" geparkten Pkw eines 45 Jahre alten Mannes aus Kreuzau und beschädigte diesen leicht.

Die Polizei weist aus gegebenem Anlass noch einmal darauf hin, dass das Fliegen über Örtlichkeiten, die in der Regel durch Menschen aufgesucht werden, immer mehr Risiken birgt, als das Überfliegen freier Natur. Die Gefahr, dass im Falle eines Absturzes Eigentum Dritter beschädigt wird oder gar Unbeteiligte verletzt werden, ist deutlich höher. Weiterhin sind bei Geräten unter 5 Kilogramm mindestens 1,5 Kilometer Abstand zu nächstgelegenen Flugplätzen einzuhalten. Dass dabei auch stets nur so weit geflogen werden darf, wie der jeweilige Pilot oder die Pilotin sein beziehungsweise ihr Gerät in Sicht- und Kontrollweite hat, steht außer Frage.

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