Symbolbild mit KI erstellt

Kreis Düren: Ein Rohrbruch in der Nachbarschaft, eine notwendige Kontrolle der Wasserleitungen oder das Ablesen des Wasserzählers: Mit solchen Vorwänden versuchen Trickdiebe, sich Zugang zu Wohnungen zu verschaffen. Die Polizei informiert über die Masche der "falschen Wasserwerker" und gibt Tipps, wie sich Bürgerinnen und Bürger schützen können.

Die Täter geben sich als Mitarbeiter eines Wasserwerks oder eines Versorgungsunternehmens aus und bitten darum, sie in die Wohnung zu lassen. Insbesondere ältere Menschen werden dann beispielsweise gebeten, mehrfach Wasserhähne auf- und zuzudrehen oder andere Aufgaben im Badezimmer oder in der Küche zu erledigen. Während die Bewohnerinnen und Bewohner dadurch abgelenkt sind, können die Täter unbemerkt nach Bargeld, Schmuck und anderen Wertgegenständen suchen. Teilweise treten sie gemeinsam mit einem Komplizen auf, der sich währenddessen in anderen Räumen der Wohnung bewegt.

So können Sie sich schützen:

   - Lassen Sie unangekündigte Handwerker oder vermeintliche 
     Mitarbeiter von Versorgungsunternehmen nicht ohne Weiteres in 
     Ihre Wohnung.
   - Lassen Sie sich einen Ausweis zeigen und überprüfen Sie den 
     angekündigten Besuch selbst beim Unternehmen. Verwenden Sie 
     dafür eine Ihnen bekannte Telefonnummer.
   - Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Seriöse 
     Mitarbeiter haben Verständnis dafür, dass Sie die Angaben 
     zunächst überprüfen möchten.
   - Bitten Sie im Zweifel einen Nachbarn oder eine Vertrauensperson 
     hinzu.
   - Öffnen Sie die Tür nur, wenn Sie sicher sind, wer davorsteht.

Die Masche funktioniert dabei nicht nur mit angeblichen Wasserwerkern. Trickdiebe können sich beispielsweise auch als Mitarbeiter eines Telekommunikationsunternehmens, Handwerker oder Behördenmitarbeiter ausgeben. Entscheidend ist dabei nicht die Rolle, sondern der Vorwand: Die Täter versuchen, Vertrauen zu schaffen und so Zutritt zur Wohnung zu erhalten.

Die Polizei rät deshalb grundsätzlich zu gesundem Misstrauen: Wer unangekündigt vor der Tür steht, muss nicht eingelassen werden. Wer unsicher ist oder eine verdächtige Situation beobachtet, sollte die Polizei verständigen. In dringenden Fällen gilt: 110.

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