Symbolbild Polizei

Düren: Wie das Ordnungsamt der Stadt Düren mitteilt, sind am vergangenen Wochenende in der Dürener Innenstadt wieder aggressiv bettelnde Personen, vorrangig aus dem osteuropäischen Raum, aufgetreten. Passanten wurden dabei lautstark angesprochen und um Geld gebeten.

Zudem waren zwei Bettlerinnen mit Schildern unterwegs, die eine Notlage vortäuschten und Passanten bedrängten, mit ihnen in einen naheliegenden Supermarkt zu gehen, um dort Babynahrung zu kaufen. Im konkreten Fall ist eine Passantin darauf eingegangen und wurde dann im Supermarkt bedrängt noch mehr Waren, wie z.B. Windeln zu kaufen. So kamen Waren im Wert von über 100 € zusammen, die die Passantin bezahlte. Da sich die Passantin erheblich unter Druck gesetzt fühlte, wandte sie sich hilfesuchend an zwei Mitarbeiter des Städtischen Ordnungsdienstes, die in der Innenstadt auf Streife gingen. Diese konnten die Bettlerinnen in dem Supermarkt stellen, als sie gerade versuchten, die Waren wieder zurückzugeben, um das dafür bezahlte Geld zu erhalten. Die Bettlerinnen wurden durch den Städtischen Ordnungsdienst der Polizei übergeben und die Passantin konnte Strafanzeige erstatten. Die Waren wurden zudem vom Supermarkt zurückgenommen und die Passantin hat ihr Geld zurückerhalten.

Richtiges Verhalten bei aggressiven Bettlern

Das Ordnungsamt warnt im Zusammenhang mit den jüngsten Vorfällen noch einmal eindringlich, dass vor allem bei Personen, die durch aggressives und aufdringliches Verhalten auffallen, Vorsicht geboten ist. Oft gehören Bettlerinnen und Bettler „organisierten Banden“ an. Das Geld, das man ihnen gibt, landet bei Hintermännern - die bettelnden Menschen selbst bekommen davon nur einen Bruchteil ab. Dabei werden oft, wie im geschilderten Fall, Notlagen vorgetäuscht, um Personen zum Kauf von lebensnotwendigen Waren zu drängen, mit dem Ziel die Waren später wieder in Geld umzutauschen.

Nach der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Düren“ ist aggressives Betteln durch beispielsweise Versperren des Weges, Anfassen, Festhalten, bedrängender Verfolgung oder sonstiges einschüchterndes Verhalten, auch durch Worte, untersagt. Wer mit solchem Verhalten konfrontiert wird oder dieses beobachtet, sollte den Städtischen Ordnungsdienst (SOD) unter der Telefon-Hotline (02421) 25-2500 oder die Polizei informieren.

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