Düren: Der Kreis Düren hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Die Maßnahmen gelten nur für die Stadt Düren in bestimmten Bereichen. Grund dafür ist vor allem der lokale, aktuell sehr hohe Inzidenzwert.
Kurz-Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen:
- öffentlichen Raum: Treffen von 1 Haushalt + 1 weitere Person
- privaten Raum: 1 Haushalt + 1 weitere Person + Kinder (U15)
- in Dürener Innenstadt: 7 bis 19 Uhr – medizinische Masken verpflichtend
- Kitas und Kindergärten: für Erwachsene medizinische Masken verpflichtend
- Parks und Grünflächen: Verweilverbot
- Spielplätze: ab 17.30 Uhr geschlossen
- Handels- und Dienstleistung mit Kundenverkehr: 1 Person pro 20 qm
- Apotheken: 1 Person auf 10 qm
Diese Maßnahmen gelten für die Stadt Düren mit Ausnahme dieser Bezirke: Arnoldsweiler, Niederau-Krauthausen, Lendersdorf-Berzbuir-Kufferath, Birgel, Gürzenich, Derichsweiler, Echtz-Konzendorf, Mariaweiler, Hoven und Merken.