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Düren: Aus aktuellem Anlass weist die Stadt Düren noch einmal ausdrücklich auf die seit dem 27. April 2020 durch die Coronoaschutzverordnung des Landes NRW erlassene „Maskenpflicht“ in einigen öffentlichen Lebensbereichen hin.

Demnach sind unter anderem in Verkaufsstellen, Geschäften und auf dem Wochenmarkt Beschäftigte wie Kunden zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung rechtlich verpflichtet.

Leider stellt das Ordnungsamt der Stadt bei Kontrollgängen in den vergangenen Tagen vermehrt Verstöße gegen diese Regelung fest. Die Stadt Düren ahndet den Verstoß gegen die „Maskenpflicht“ ab sofort mit einem Verwarngeld von 35 Euro und appelliert noch einmal an ein solidarisches Verhalten. Ziel ist, die Ansteckungsgefahr in zentralen Bereichen des öffentlichen Lebens, in denen das Abstandsgebot von 1,5 Metern nur schwer oder gar nicht umsetzbar ist, weiter zu reduzieren.

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