Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat das Risiko für Lebensmittelinfektionen mit dem Bakterium Campylobacter bewertet, und vor dem Verzehr von Rohmilch ohne vorheriges Abkochen dringend gewarnt. Um das Risiko auszuschließen sind Rohmilchautomaten mit dem Hinweis "Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen" versehen.
Anlässlich aktueller Erkrankungen, die mit dem Verzehr von Rohmilch zusammenhängen, warnen das Gesundheitsamt und das Veterinäramt des Kreises Düren ausdrücklich vor dem Verzehr nicht-abgekochter Rohmilch. Das Abkochen ist immer erforderlich, auch wenn die Rohmilch für die Herstellung anderer Lebensmittel (z. B. Kakao, Fruchtmilch) verwendet wird.