Symbolbild Polizei

Aachen: Beamte der Bundespolizei in Aachen konnten am Mittwoch zwei Haftbefehle vollstrecken.

Die Beträge, die zur Haftverschonung gezahlt werden mussten, könnten nicht unterschiedlicher ausfallen. Gegen 15:40 Uhr reiste eine 40-jährige Schweizerin aus Belgien kommend mit dem Zug nach Deutschland ein. Am Aachener Hauptbahnhof wurde die Frau einer Kontrolle unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass gegen die Person ein Haftbefehl der StA Memmingen vorlag. Das Urteil lautete auf 140 Tage Haft wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Die Haftstrafe konnte durch die Zahlung von insgesamt 2.262 Euro abgewendet werden. Das Geld wurde von einem Bekannten bei der BPOLI Konstanz eingezahlt. Nach Abschluss aller Maßnahmen durfte die Person weiterreisen.

Einen unwesentlich kleineren Geldbetrag musste hingegen ein 51-jähriger Ukrainer zahlen. Er reiste mit dem Fernreisebus aus Belgien ein. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der StA Ellwangen zur Erzwingungshaft vor. Aufgrund eines nicht näher definierten Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz wurde er zu einem Tag Haft oder einer Geldstrafe in Höhe von 76 EUR verurteilt. Er konnte den Betrag vor Ort bezahlen und seine Reise anschließend fortsetzen.

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