StädteRegion Aachen: Wegen der hohen Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen sowie ganz besonders in den Städten Aachen und Alsdorf appellieren die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen an die Menschen, die geltenden Maßnahmen weiterhin konsequent einzuhalten! „Die zunehmenden Einschränkungen sind notwendig, um das steigende Infektionsgeschehen einzudämmen. Allein von heute Morgen bis Mittag (09.10.2020) haben wir wieder mehr als 40 positive Fälle zu verzeichnen, davon über 20 in Aachen“, sagt Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons. „Es ist schon jetzt absehbar, dass wir auch nach dem Wochenende in der StädteRegion weiterhin eine Inzidenz von über 35 sowie in Aachen und Alsdorf von über 50 haben werden. Jeder sollte sein Tun vor dem Hintergrund der stark steigenden Zahlen kritisch hinterfragen. Nicht alles, was derzeit noch erlaubt ist, ist epidemiologisch auch sinnvoll“, ergänzt Ziemons. Grundsätzlich sind zudem die AHA + L Regeln zu beachten: Alltagsmaske, Hygieneregeln, Abstand und Stoßlüften in geschlossenen Räumen. Dies gilt besonders für Feiern, Veranstaltungen und gemeinsame Fahrten in PKWs.

Aachen laut RKI kein Risikogebiet!

Zur Frage, ob Aachen und Alsdorf nun als innerdeutsches Risikogebiet zu sehen sind, haben Stadt und StädteRegion Aachen eine eindeutige Antwort: Das Robert-Koch-Institut betrachtet immer das Gebiet eines Gesundheitsamtes. Das bedeutet in diesem Fall die gesamte StädteRegion Aachen. Erst, wenn sich diese Praxis ändern sollte, käme eine Ausweisung der einzelnen Städte mit Fallinzidenzen über 50 als Risikogebiete in Betracht. Um sicher zu gehen, sollten sich Reisende auf der Seite des Robert-Koch-Instituts www.rki.de die aktuelle Liste der Risikogebiete anschauen.

Meldeformular für Grenzpendler ist online

Nach der Coronaschutzverordnung müssen Grenzpendler sich einmalig beim örtlichen Gesundheitsamt melden. Das gilt zum Beispiel für Menschen, die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar die Grenze zum Arbeiten, für den Besuch der Schule, der Universität oder aus medizinischen Gründen überqueren.

Um das zu erleichtern, hat das Gesundheitsamt ein Formular entwickelt, das von betroffenen Personen einmalig unter https://www.staedteregion-aachen.de/grenzpendler auszufüllen ist.

Betroffene sind außerdem solche Personen, die sich aus den nachfolgenden Gründen für weniger als 72 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben:

  • Personen, zur Erledigung diplomatischer oder konsularischer Aufgaben im Bundesgebiet aufhalten,
  • Personen, die sich aus einem der folgenden Reisegründe im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben:
  • ein geteiltes Sorgerecht oder Umgangsrecht,
  • den Besuch des nicht unter gleichem Dach wohnenden Lebensgefährten, Lebenspartners oder von Verwandten ersten und zweiten Grades,
  • dringende medizinische Behandlungen,
  • Beistand oder Pflege schutz- beziehungsweise hilfebedürftiger Personen,
  • Betreuung von Kindern,
  • Beerdigungen und Einäscherungen,
  • die Teilnahme an zivilen oder religiösen Hochzeiten.
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