Polizei Symbolbild

Aachen: Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Bauhaupt- und Baunebengewerbe prüften in der vergangenen Woche Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Aachen verschiedene Großbaustellen in der Region Aachen und befragten 176 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen.

 

Bei den Kontrollen stellten sie ausländer- und sozialversicherungsrechtliche Verstöße sowie Verstöße gegen den Mindestlohn fest und leiteten eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren ein, davon allein 12 Verfahren im Bereich der illegalen Ausländerbeschäftigung. In einem Fall flüchteten 4 Personen von einer Baustelle und versuchten sich der Kontrolle zu entziehen. Über den Arbeitgeber konnten drei der Geflohenen zur Rückkehr bewegt werden. Es handelte sich um zwei Serben und einen Kroaten. Die beiden Serben hielten sich durch die Arbeitsaufnahme illegal in Deutschland auf. Sie wurden vorübergehend festgenommen. Auf einer anderen Baustelle wurde ein Albaner arbeitend angetroffen, der wegen eines Deliktes zur Aufenthaltsermittlung gesucht wurde. Durch die Beschäftigung auf der Baustelle hielt er sich zudem illegal in Deutschland auf. In beiden Fällen führten die Zollbeamten Vernehmungen der Bauarbeiter mit einem Dolmetscher und leiteten ausländerrechtliche Maßnahmen ein. Auf einer Großbaustelle im Aachener Kreuz wurden neben anderen Personen 20 Rumänen arbeitend angetroffen, die weder in ihrem Heimatland noch in Deutschland zur Sozialversicherung angemeldet waren. Entsprechende Strafverfahren wegen des Verdachts des Sozialversicherungsbetrugs wurden eingeleitet. Zudem besteht der Verdacht, dass es sich um eine organisiert eingesetzte Kolonne handelt und Arbeitnehmer illegal überlassen wurden, sodass weitere Ermittlungen aufgenommen wurden. Weitergehender Prüfungen bedarf es in mehreren Fällen, wo der Verdacht des Nichteinhaltens des gesetzlichen Mindestlohns und der Missachtung von Aufzeichnungspflichten durch den Arbeitgeber besteht. In einigen Fällen ist abzuklären, ob Sozialleistungen durch Arbeitnehmer zu Unrecht bezogen und sozialversicherungspflichtige Abgaben ordnungsgemäß abgeführt worden sind.

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