Engstellen sorgen nicht nur für Behinderungen im Straßenverkehr, sondern können im Ernstfall auch für Rettungsdienst und Feuerwehr zu einem Hindernis werden. Gerade im Notfall kommt es auf jede Sekunde an. 

Hiermit möchten wir Ihnen nochmal die wichtigsten Abstände und Regeln, die jeder Fahrzeugführer kennen sollte, näherbringen.

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In jeder Straße muss eine Durchfahrbreite von mind. 3,05 Metern vorhanden sein. Ist das nicht der Fall, darf dort kein Fahrzeug abgestellt werden. Wichtig: Gemessen wird die tatsächlich zur Verfügung stehende Breite für die Durchfahrt eines weiteren Fahrzeuges. Also Spiegel einklappen.

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Der Abstand zwischen versetzt parkenden Fahrzeugen muss so groß sein, dass ein LKW ungehindert hindurchfahren kann. 10 Meter Abstand zwischen den Fahrzeugen sind ein guter Richtwert. Bedenken Sie: LKW müssen zum Durchfahren der Kurven zur Außenseite hin ausholen. Das braucht Platz.

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5 Meter (gerne auch mehr) Abstand ist Pflicht, damit größere Fahrzeuge überhaupt um die Kurve kommen, ohne rangieren zu müssen. Gemessen wird der 5-Meter-Raum von den Schnittpunkten der Bordsteinkanten aus. Das Parken ist in diesem Bereich nicht zulässig. Durch das Parken auf der gegenüberliegenden Seite darf die Durchfahrtbreite natürlich nicht so klein werden, dass Behinderungen auftreten.

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