Bild: Symbolbild Polizei

AachenDie Freiheit nach der Entlassung aus der Aachener Justizvollzugsanstalt (JVA) hat ein 58-jähriger notorischer Betrüger nicht lange genießen können. Gerade einmal 10 Minuten. Dann wurde er wieder festgenommen.

Dabei hatte der Tag für den 58-Jährigen so gut begonnen. Am Morgen war er durch die Zahlung einer Geldbuße praktisch von der Resthaft ausgelöst, befreit worden. Entsprechend guter Dinge verließ er auch die Anstalt.

Wie der Zufall es nun wollte, flatterte just in diesem Moment ein weiterer Haftbefehl gegen den Mann auf den Tisch der Polizei. Mehrmonatige Freiheitsstrafe wegen.....genau: Betrug.

Als Adresse und Aufenthaltsort des 58-Jährigen war jene Aachener JVA angegeben, die gerade einmal 100 Meter Luftlinie vom Polizeipräsidium entfernt liegt. Folglich war die Polizei auch schnell da. Und so kam es, dass die Beamten wenige Meter vor der JVA auf eben jenen frisch entlassenen Klienten mit kleinem Reisegepäck trafen, den sie nun mit neuem Haftbefehl suchten. Sie nahmen den völlig verdutzten 58-Jährigen pflichtgemäß fest.

Allerdings ging es nun nicht zurück in die JVA, sondern in eine Zelle des Aachener Präsidiums. Das ist Vorschrift bei solchen Haftbefehlen.

Am nächsten Tag ging es dann zum Amtsgericht, wo dem 58-Jährigen der Haftbefehl verkündet wurde. Danach ging es wieder in die Justizvollzugsanstalt. Es ist nicht überliefert, ob der Häftling sein "altes" Zimmer wieder beziehen konnte oder er in ein neues umziehen musste.

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