Berlin (pm) Auch Teilnehmer einer Talentshow müssen sich nicht alles gefallen lassen. Das Landgericht Berlin (Az: 15 O 474/13) hat RTL in einer einstweiligen Verfügung auf Antrag der Berliner RAP-Band "Qult" die Veröffentlichung der Aufzeichnung ihres Musikbeitrages bei "Das Supertalent" verboten.

 

Die Musiker beanstanden vor allem unbrauchbare Auftrittsbedingungen. "Die Bühnenlautsprecher waren falsch eingestellt, die Tontechnik verwendete nicht die richtige Musik und als wir uns beschwerten, ernteten wir Schmähkritik von Dieter Bohlen und sollten die Klappe halten", so Jens Gläsker von Qult, der außerdem bemängelt, dass der Band ein fest zugesagter Soundcheck verwehrt wurde.

Sein Bandkollege David Günther: "Wir sind professionelle Musiker, die ca. 500 Liveauftritte durchgeführt haben, ein solches Chaos wie beim Supertalent haben wir noch nie erlebt. Wir haben extra für die Show ein 5-Minuten Lied auf 3-Minuten umgearbeitet. Die Tontechnik vom Supertalent hat dann trotzdem den 5-Minuten-Beat eingelegt."

Jens Gläsker ergänzt: "Ich habe während der Aufzeichnung beanstandet, dass der falsche Beat eingelegt wurde, außerdem konnten wir wegen im Pegel extrem eingestellter Bässe aus den Bühnenmonitoren unseren Gesang nicht präzise und synchron einsetzen. Wir können allen Musikern, die beim Supertalent auftreten, nur raten, auf einen Soundcheck zu bestehen, weil die Tontechnik überfordert ist".

Rechtsanwalt Bernd Roloff aus Hamburg, der die Musiker von Qult in dem Verfahren vor dem Landgericht Berlin vertritt: "Meine Mandanten müssen laut Vertrag unentgeltlich auftreten, aber auch dann gibt es Nebenpflichten der Produktionsgesellschaft, die beachtet werden müssen. Eine Entstellung der künstlerischen Leistung durch unbrauchbare technische Voraussetzungen muss nicht hingenommen werden. Außerdem habe ich Bedenken gegen den Fäkal-Kommentar von Herrn Bohlen, wonach Qult aufgesetzte Rapper-Kacke servieren würde. Insbesondere unter diesen Auftrittsbedingungen wurde hier die Grenze zur Schmähkritik überschritten", so Roloff.

"Wir haben uns beim Supertalent nicht selbst angemeldet, sondern sind von einem Fan empfohlen worden, den wir nicht enttäuschen wollten", so Jens Gläsker, der mit seinem Bandkollegen einer Meinung darüber ist, dass die Sendung der Aufzeichnung für die Band nur negative Publicity erzeugen würde. "Bohlen zog dann auch noch den Vergleich zu Bushido, offenbar konnte er unsere Texte selbst über die Lautsprecheranlage auch nicht verstehen", so Gläsker weiter.

Zur Einschaltung ihres Anwalts und des Gerichts sah sich die Band gezwungen, weil weder die Produktionsgesellschaft noch RTL-Television freiwillig auf die Sendung der Aufzeichnung verzichten wollten. "Unsere Fans zahlen für unsere CDs und Shows gutes Geld, deswegen können wir Ihnen dieses Desaster nicht zumuten und begrüssen es, dass das Landgericht Berlin dies genauso sieht", so Gläskers Kommentar zum Stand des Prozesses.

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