Kreis Düren: Jeder, der in der freien Landschaft oder im Wald - auch auf öffentlichen Wegen und Straßen - reitet, muss ein gültiges Reitkennzeichen mitführen. Es besteht aus zwei Tafeln mit Jahresaufklebern, die beidseitig gut sichtbar am Zaumzeug des Pferds zu befestigen sind. Wer ohne gültiges Kennzeichen reitet, muss mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen.

Die zu entrichtende Reitabgabe beträgt je Kennzeichen und Kalenderjahr 25 Euro, für Reiterhöfe liegt sie bei 75 Euro. Zusätzlich ist pro Kennzeichen eine Verwaltungsgebühr einschließlich Auslagenersatz zu entrichten, und zwar 15 Euro für die Erstausgabe, 6 Euro für die Verlängerung und 11 Euro für die Ummeldung mit gleichzeitiger Verlängerung eines Kennzeichens.

Reitkennzeichen und Aufkleber für das Jahr 2018 können bei der Kreisverwaltung Düren, Bismarckstraße 16, Haus B, Zimmer 403, beantragt werden. Die zuständigen Mitarbeiterinnen sind telefonisch unter 02421/22-2654 oder 22-2655 zu erreichen. Zur Erstausgabe oder Ummeldung eines Reitkennzeichens ist es erforderlich, persönlich vorzusprechen und den gültigen Personalausweis oder Reisepass des (künftigen) Halters vorzulegen. Bei der Ummeldung eines Kennzeichens ist ferner eine schriftliche Einverständniserklärung des bisherigen Halters notwendig. Fehlen diese Dokumente, können Anträge nicht bearbeitet werden. Anträge auf Verlängerungen können hingegen auch telefonisch oder per E-Mail geschützte E-Mail-Adresse als Grafik) erfolgen.

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